| TOP 2. | Antragsverfahren I-Stock zur Sanierung der Friedhofsmauer |
Sach- und Rechtslage:
Für das Vorhaben „Instandsetzung Stützmauer Friedhof“ soll eine Zuwendung über den I-Stock Rheinland-Pfalz beantragt werden. Der Grundsatzbeschluss zum Beantragen I Stock Zuschuss und der Nachtrag für die erforderlichen Haushaltsmittel zur Beauftragung der Planung und Vorbereitung des Antrages wurden in der Sitzung des Ortsgemeinderates am 16.07.2026 beschlossen. Das Planungsbüro Retzler aus Idar-Oberstein stellte insgesamt vier mögliche Varianten der Ausführungen zur Instandsetzung der Stützmauer Friedhof vor.
Beschluss:
Nach Vorstellung der technischen Ausführungsmöglichkeiten zur Instandsetzung der Friedhofsmauer, der anschließenden Erörterung und Diskussion beschließt der Ortsgemeinderat die Variante (siehe Anlage) als Grundlage zur Beantragung der Fördermittel aus dem I Stock für das Haushaltsjahr 2027.
Die Verwaltung wird gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Büro Retzler, den Antrag auf die Zuwendung aus dem I-Stock des Landes Rheinland-Pfalz für das Programmjahr 2027 bei der zuständigen Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion einzureichen. Der vorzeitige Maßnahmenbeginn soll mit beantragt werden.
| TOP 3. | Annahme von Spenden |
Zuwendung in Höhe von 300,00 € von der Kreissparkasse Birkenfeld – 55743 Idar – Oberstein gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO zur Förderung der Jugend- und Altenhilfe.
Beschluss:
Gemäß § 94 Abs. 3 der Gemeindeverordnung Rheinland – Pfalz nimmt die Ortsgemeinde Rückweiler die Geldzuwendung an.