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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 38/2022
Öffentliche Bekanntmachungen
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Pressemitteilung über die Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes Baumholder am 07.09.2022

TOP 1. Brennholzpreis 2023

Während die Vermarktung des Stamm- und Industrieholzes (sowie das Brennholz an gewerbliche Kunden) an die Holzvermarktungsorganisationen übertragen ist, wird die Abgabe des Brennholzes an die örtliche Bevölkerung vor Ort verbleiben und durch die Ortsgemeinden in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Revierleiter erledigt, der dies im Rahmen des Revierdienstes (Produktion) ausführt.

Die Gemeinde soll, soweit noch nicht so gehandhabt, Entscheidungen mit unmittelbarer Marktrelevanz selbst vornehmen. Hierzu gehören u.a.:

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die Festlegung der Preise für die Abgabe von Brennholz aus dem Gemeindewald (per Ratsbeschluss)

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die Aufforderung zur Abgabe von Bestellungen in den amtlichen Bekanntmachungsorganen (Amtsblatt u.a.), die von einem Vertreter der Gemeinde unterzeichnet sein muss

In der Sitzung vom 24.05.2022 wurde eine Erhöhung der Brennholzpreise für 2023 angesprochen und eine Empfehlung für Brennholzpreise angefordert.

Aufgrund der Energieverknappung infolge des Ukrainekrieges steigt in Deutschland die Nachfrage nach Brennholz. Die gestiegene Nachfrage und die Teuerung anderer Energieträger, wie Öl und Gas, lassen auch im Bereich des Brennholzes höhere Marktpreise für den Winter 2022/2023 erwarten. Landesforsten hat, wie in zurückliegenden Jahren auch, für den Verkauf von Holz aus dem landeseigenen Wald (Staatswald) Mindestpreise festgesetzt. Der Herleitung der Mindestpreise liegt folgende Überlegung zu Grunde: Grundsätzlich orientiert man sich am Marktpreis für Energie. Das entspricht auch den Grundsätzen der Landeshaushaltsverordnung und erzielt eine Lenkungswirkung für die knappe Ressource Holz. Dabei werden jedoch nicht die Preissteigerungen für Öl und Gas als Maßstab genommen. Als Vergleichsmaßstab bietet sich eher der Preis für den ebenfalls holzbasierten Brennstoff Pellets an. Dieser lag im März 2022 um 54 % über Vorjahresniveau.

Unter Abwägung der genannten Aspekte wird zum jetzigen Zeitpunkt eine Erhöhung des Mindestpreises für Buchen-Brennholz im Staatswald um etwa 30 % als sachgerecht angesehen.

Durch das Forstamt Birkenfeld wird den Gemeinden für das Jahr 2023 für „Weichhölzer“ und Nadelholz ein Raummeterpreis i.H.v. 55,- € (inkl. 5,5 % USt.) und für „Laubhartholz “ ein Raummeterpreis i.H.v. 68,- € (inkl. 5,5 % USt.) empfohlen.

Es wird empfohlen die Abgabemenge pro Haushalt auf 10 fm zu begrenzen.

Das Forstamt Birkenfeld regt somit an, die für Verkauf aus dem Staatswald genannten Preise auch im Gemeindewald anzuwenden.

Beschluss:

Der Forstzweckverband empfiehlt dem Stadtrat / den Ortsgemeinderäten folgende Brennholzpreise für die Saison 2022 / 2023:

„Laubhartholz“ (Buche, Hainbuche, Ahorn, Esche, Eiche, Birke) 65,00 € (inkl. 5,5 % USt.) je fm.

„Weichhölzer (Weide, Linde, Erle) und 55,00 € (inkl. 5,5 % USt.) je fm.

Nadelholz “ 55,00 € (inkl. 5,5 % USt.) je fm.