A. Öffentlicher Teil
TOP 1. Vorstellung der Planung kath. KiTa
Der Vorsitzende erteilte Frau Werle das Wort, die anhand einer Power-Point-Präsentation den bisherigen Stand der Entwurfsplanung erläuterte.
Im Anschluss beantwortete Frau Werle verschiedene Nachfragen von Ausschussmitgliedern. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der bisher aufgestellte Entwurf die Zustimmung des Ausschusses findet.
Beschluss:
Auf Grundlage der vorgestellten Planung beschließt der Ausschuss das Projekt weiter zu betreiben.
TOP 2. Aufstellungsbeschluss zur Änderung des BPI, westlicher Stadteingang / Kennedyallee
1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Stadteingang / Kennedyallee“ - Aufstellungsbeschluss zur Änderung nach § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB
Sachverhalt:
Der Bebauungsplan „Westlicher Stadteingang / Kennedyallee“ erlangte in seiner jetzigen Fassung mit Bekanntmachung vom 13.11.1995 Rechtskraft.
Unter Ziffer 2.1 „Zulässige Dachgestaltung“ im textlichen Teil des Bebauungsplanes ist unter Punkt „Dachaufbauten/-einbauten folgendes festgelegt:
| - | Einzelgauben als Dreiecks- und Spitzgiebelgauben; bei Tonziegeldächern sind auch kleinteilige Schleppgauben und Fledermausgauben zulässig - max. Breite: 1 m. |
| - | Bei Zwerch-Giebelhäusern sind größere Breiten und Höhen entsprechend zulässig. |
| - | Dachflächenfenster, Solaraufbauten und Elemente zur transparenten Wärmedämmung sind nur bei hochformatiger Ausführung und bei max. Elementbreite von 1 m zulässig. |
| - | Das Gesamtmaß der Breite bzw. der schrägen Höhe aller o. g. Dachaufbauten/-einbauten darf nicht mehr als 50 % der Trauflänge bzw. der schrägen Dachhöhe betragen; die Schornsteinhöhe beträgt max. 1,50 m über Dachhaut, am obersten Durchstoßpunkt gemessen. |
Diese damaligen Regelungen erscheinen heute auch im Sinne einer zeitgemäßen individuelleren Bebauung nicht mehr sinnvoll. Des Weiteren entsprechen sie nicht den vorhandenen Gegebenheiten (insbesondere vorhandene Schleppgauben betreffend) und taten dies in Teilen bereits bei Aufstellung des Bebauungsplanes nicht. Dieser Punkt „Dachaufbauten/-einbauten“ soll deshalb vollständig gestrichen werden. Die Zulässigkeit von Dachaufbauten/-einbauten richtet sich zukünftig nach der Landesbauordnung.
Es wird angestrebt die Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB oder § 13a BauGB durchzuführen. Die Kosten der Bebauungsplanänderung trägt die Stadt Baumholder.
Herr Flohr erläutert die Hintergründe für die geplante Änderung des Bebauungsplanes.
Aus der Diskussion ergibt sich allgemeine Zustimmung im Ausschuss, so dass Herr Flohr folgenden Beschluss zur Abstimmung stellt.
Beschluss:
Nach § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB ergeht folgender Beschluss:
Der Bebauungsplan „Westlicher Stadteingang / Kennedyallee“ wird, wie im Sachverhalt geschildert, geändert. Die Kostentragung liegt bei der Stadt Baumholder.
TOP 3. Vergabe Planungsleistungen LPH 5-9 Freianlagenplanung zur Baumbestattung Friedhof Stadt Baumholder
Auf dem Friedhof der Stadt Baumholder soll auf den Grabfeldern VI und X eine Anlage zur Baumbestattung errichtet werden. Hierzu wurde durch das Ingenieurbüro L.A.U.B aus Kaiserslautern bereits die Leistungsphasen 1-4 ausgeführt. Nach einem positiven Bescheid einer Zuwendung aus dem Investitionsstock 2022 des Landes Rheinland-Pfalz müssen jetzt die weiteren Leistungsphasen (5-9) der Freianlagenplanung vergeben werden. Hierzu liegt ein Angebot des Ingenieurbüro L.A.U.B aus Kaiserslautern vor. Laut dem Schreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau vom 11.12.2020 dürfen Planungsleistungen bis zu einer Auftragssumme von 25.000,00 € an ein Büro ohne Vergabeverfahren vergeben werden. Auf Grund der bereits ausgeführten Leistungsphasen durch das Büro L.A.U.B soll das Büro auch die weiteren Leistungsphasen ausführen.
Beschluss:
Der Auftrag für die Leistungsphasen 5-9 der Freianlagenplanung zur Baumbestattung auf dem Friedhof der Stadt Baumholder ist dem Ingenieurbüro L.A.U.B aus Kaiserslautern zu erteilen.
Im nichtöffentlichen Teil wurde über den Tagesordnungspunkt Grundstücksangelegenheiten beraten und beschlossen. Bauanträge / Bauvoranfragen lagen keine vor.