Es wird darauf hingewiesen, dass die „Satzung der Ortsgemeinde Fohren - Linden zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) vom 12. Juli 2023“ in der Zeit von 21. bis einschließlich 29. September 2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, im Bürgerbüro – Zimmer 101 – während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht offen liegt, § 8 Abs 2 DVO zu § 27 GemO.
Nach § 24 Abs 6 der Gemeindeordnung gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Fohren - Linden, 20. September 2023