Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 der Ortsgemeinde Fohren-Linden vom 14. September 2023 in der Zeit vom
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder, Zimmer 206, während den allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht offenliegt.
Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Fohren-Linden, den 15. September 2023