Die Verbandsversammlung hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| — 2026 | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 186.010,00 Euro |
| Der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 186.010,00 Euro |
| Jahresergebnis | 0,00 Euro |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| — 2026 | |
| der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 0 Euro |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 Euro |
| Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 0 Euro |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
— 2026
Verzinste Kredite gemäß VV Nr. 12 zu § 93 GemO auf | 7.710.045,01 Euro |
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf
— 2026
— 2.000.0000 Euro
Die Verbandsumlage, die von den Verbandsmitgliedern gem. § 11 Abs 3 i.V.m. § 6 Abs. 1 der Verbandsordnung zu zahlen ist, wird für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs 1 GemO liegen vor, wenn die innerhalb eines Produktes veranschlagten Aufwendungen oder Auszahlungen insgesamt um mehr als 10 % überschritten sind.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 € sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
1. § 15 Zweckbindung
Die Zweckbindung richtet sich nach § 15 GemHVO
2. § 16 Deckungsfähigkeit
Die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb eines Teilhaushaltes richtet sich nach § 16 GemHVO. Die Auszahlungen für Investitionen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt. (§ 16 Abs.3 GemHVO)
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu der Festsetzung in § 2 und in § 4 der Haushaltssatzung ist erteilt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 28.09.2026 bis 06.10.2026
während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung, im Rathaus, Zimmer Nr. 205 öffentlich aus.