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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 39/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Pressemitteilung zur Sitzung des Gemeinderates Rückweiler am 12.08.2024

Öffentlicher Teil

TOP 2.

Prüfung der Jahresabschlusses 2023 und Entlastungserteilung OG Rückweiler

a) Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Ausgaben.

b) Feststellung des Jahresabschlusses

c) Entlastungerteilung

Den Vorsitz zu diesem Tagesordnungspunkt führte der Erste Beigeordnete Harald Werle.

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Rückweiler hat im nichtöffentlichen Teil der Sitzung den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Rückweiler für das Haushaltsjahr 2023 geprüft.

Die Belegprüfung führte zu keinen Beanstandungen. Die im Haushaltsjahr 2023 entstandenen Haushaltsüberschreitungen wurden erläutert.

Das Vermögen der Ortsgemeinde zum 31.12.2023 betrug 2.375.583,82 €.

Die Bilanz zum Ende des Haushaltsjahres weist ein positives Eigenkapital in Höhe von 1.440.072,57 € aus.

Das Eigenkapital hat sich im Haushaltsjahr aufgrund des Jahresüberschusses um 86.586,32 € erhöht.

Die Sonderposten haben sich um 16.020,91 € auf 465.691,48 € verringert.

Bei den Sonderposten aus Zuwendungen erfolgte eine Auflösung in Höhe von 13.386 €, welche im Abgang ausgewiesen wird.

Zugänge ergaben sich i.H.v. 259.000 €.

Durch den Auflösungsbetrag in Höhe von 3.575 € wurde der Sonderposten aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten verringert.

Der SoPo „Grabnutzungsentgelte“ wurde i.H.v. 30.899,39 aufgelöst.

Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

Es bestehen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen i.H.v. 10.004,28 €. Ebenso liegen Verbindlichkeiten gegenüber

Sondervermögen, Zweckverbänden, Anstalten des öffentlichen Rechts, rechtsfähige kommunale Stiftungen i.H.v. 402,58 € und gegenüber dem

sonstigen öffentlichen Bereich i.H.v. 41.452,63 € vor. Die übrigen Verbindlichkeiten in Höhe von 160,73 € beziehen sich auf ungeklärte Zahlungseingänge.

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten bezieht sich mit 540,33 € auf die Steuern des privaten Bereichs.

Das Sachanlagevermögen erhöht sich um 17.836,40 € auf 2.015.362,66 €. Zugänge ergaben sich durch den Erwerb Jugendheim/DGH i.H.v. 783.156,39 €, durch den Umbau Jugendheim / DGH i.H.v. 22.661,27 €, die Errichtung Straßenleuchte in der Hauptstraße i.H.v. 3.079,16 € und durch die Umfeldgestaltung DGH i.H.v. 31.045,76 €.

Abgänge ergaben sich durch den Umbau des Jugendheim/DGH i.H.v. 785.144,89 €.

Die Abschreibungen haben das Anlagevermögen um 37.473,29 € vermindert.

Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresüberschuss von 86.586,32 ab. Gegenüber der Planung, die von einem Überschuss von 25.859 € ausging, bedeutet dies eine Verbesserung um 60.727,32 €.

Es konnten insgesamt Erträge in Höhe von 622.528,66 € verbucht werden, das bedeutet Mehrerträge gegenüber der Planung i.H.v. 103.542,66 €.

Mindererträge kamen hauptsächlich bei den Zuwendungen, allgemeinen Umlagen und sonstige rd. 3.680 € zustande.

Mehrerträge kamen hauptsächlich zustande bei der Gewerbesteuer (401300) rd. 57.920 € und der Auflösung SoPo Grabnutzungsentgelte (439000) rd. 30.900 €.

Aufwendungen mussten insgesamt in Höhe von 535.942,34 € verbucht werden. Das sind 42.815,34 € mehr als im Planansatz.

Mehraufwendungen ergaben sich hauptsächlich bei den sonstigen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen rd. 44.600 €.

In der Finanzrechnung wird ein Überschuss von 115.965,08 € ausgewiesen. Gegenüber der Planung, die von einem Fehlbetrag i.H.v. 182.283 € ausging, bedeutet dies eine Verbesserung um 298.248,08 €.

Die Finanzrechnung stellt sich, mit Ausnahme der Abschreibungen sowie Auflösungen von Sonderposten, wie die Ergebnisrechnung dar. In der Finanzrechnung werden zusätzlich auch Ein- und Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeiten ausgewiesen.

Die Ortsgemeinde Rückweiler konnte in diesem Jahr Investitionseinzahlungen (F 27) i.H.v. 20.199,48 € verbuchen. Diese stammen überwiegend aus dem Dorferneuerungsprogramm, Umfeldgestaltung DGH i.H.v. 18.839,48 € und aus der Landeszuwendung für die Modernisierung und den Anbau DGH i.H.v. 13.000 €.

Investitionsauszahlungen (F 32) wurden in diesem Jahr i.H.v. 56.768,82 € getätigt. Diese stammen hauptsächlich aus der Errichtung einer Straßenleuchte in der Hauptstraße i.H.v. 3.079,16 € und aus der Erweiterung/Umbau DGH 51.718,52 €.

Verpflichtungen aus Finanzierungstätigkeiten bestehen nunmehr aus der Kreditaufnahme. Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit beläuft sich auf einen Fehlbetrag i.H.v. 54.406,21 € gegenüber einem geplanten Fehlbetrag i.H.v. 101.500 €, bedeutet dies eine Verbesserung 47.093,79 €. Die Verbesserung beruht auf Auszahlungen für Investitionen, die in diesem Jahr geplant waren, jedoch nicht durchgeführt wurden.

Die Ortsgemeinde hat zum 31.12.2023 eine Forderung gegenüber der Einheitskasse i.H.v. 274.221,60 €.

Beschluss:

a) Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2023 werden, soweit dies noch nicht geschehen ist, gemäß § 100 Gemeindeordnung (GemO) genehmigt.

b) Der geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2023 der Ortsgemeinde Rückweiler wird gemäß § 114 Abs. 1 Satz 1 GemO festgestellt.

c) Dem im Jahre 2023 amtierenden Ortsbürgermeister und den Beigeordneten, soweit sie die Vertretung geführt haben, sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Baumholder und den Beigeordneten, soweit sie ihn vertreten haben, wird nach § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO für das Haushaltsjahr 2023 Entlastung erteilt.

Zu a-c)

Der Ortsbürgermeister Lutz Altekrüger hat haben bei der Beschlussfassung gemäß § 110 Abs. 4 GemO kein Stimmrecht.

TOP 3.

Vollzug des § 21 GemHVO

- Zwischenbericht zum 30. Juni 2024 der Ortsgemeinde Rückweiler

Gemäß § 21 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ist der Gemeinderat während des Haushaltsjahres über den Stand des Haushaltsvollzuges hinsichtlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten.

Die Ortsgemeinde Rückweiler hat zur Zeit einen Doppelhaushalt 2023/24.

Im Anhang werden die Haushaltsmittel gegenüber den bisherigen Anordnungen dargestellt.

Ebenso wird die Investitionstätigkeit, die jeweils auf Produktebene abgebildet wird, betrachtet.

Des Weiteren werden die noch verfügbaren Haushaltsmittel angezeigt.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat nimmt vom Zwischenbericht Kenntnis.

TOP 4.

Kindergartenangelegenheiten

Bürgermeister Bernd Alsfasser informierte den Rat über den aktuellen Sachstand bezüglich der Erweiterung des Kindergartens in Rückweiler, basierend auf der Besprechung mit den beteiligten Ortsbürgermeistern und Beigeordneten der Zuweisungsgemeinden. Im Herbst sollen noch weitere Gespräche folgen nach Klärung der offenstehenden Fragen mit der Kreisverwaltung.

TOP 5.

Annahme einer Spende

Eine Bürgerin hat der Ortsgemeinde Rückweiler eine zweckgebundene Geldzuwendung in Höhe von 200,00 € für den Friedhof (Ruhebank) gespendet. Gemäß § 94 Abs. 3 GemO hat der Ortsgemeinderat über die Annahme der Geldzuwendung zu entscheiden.

Beschluss:

Gemäß § 94 Abs. 3 GemO stimmt der Ortsgemeinderat der Spendenannahme zu.

TOP 6.

Antrag MSC Obere Nahe 36. ADAC Rallye Kohle & Stahl am 21. September 2024

Sachstand:

Am 21. September 2024 veranstaltet der MSC Obere Nahe die Rallye Kohle & Stahl 2024. Ortsgemeinde Rückweiler wird mit Schreiben vom 09.07.2024 gebeten, die Genehmigung zum Befahren ausgewählter Straßen und Wirtschaftswege beidseits der BAB 62 für das Fahren von Wertungsprüfungen am Samstag, 21. September 2024 zwischen ca. 11:00 Uhr und 19:30 Uhr zu erteilen.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt:

Dem Antrag des MSC Obere Nahe zur Nutzung der Wirtschaftswege zur Durchführung einer Wertungsprüfung am 21. September 2024, unter Einhaltung der u.a. erteilten Auflagen zu zustimmen. Gegen die Aufhebung der Sperrung der Feld- und Wirtschaftswege für die Durchführung der Rallye bestehen keine Bedenken. Beabsichtigte Sperrungen von Kreisstraßen sind, wie bekannt mit der KV Birkenfeld abzusprechen.

Auflagen der Gemeinde:

  • Frühzeitige Informationen über beabsichtigte Straßensperren
  • Straßen und Wege vor der Rallye zu prüfen und entstanden Schäden an den Straßenkörpern und den Banketten nach der Rallye zu reparieren
  • Müllentsorgung entlang der Strecke nach Ende der Rallye

TOP 7.

Barrierefreier Gehwegausbau auf dem Friedhof

Die Ortsgemeinde Rückweiler möchte die Gehwege auf dem Friedhof barirrefrei ausbauen. Hierzu soll das Projekt der OIE „Aktiv vor Ort“ genutzt werden. Die OIE AG hat einen Zuschuss i.H.v. 2.000,00 € (Buchungsstelle 5530-414510) an die Ortsgemeinde ausgezahlt.

Die Arbeiten sind in Eigenregie durchzuführen. Sie werden voraussichtlich ca. 5.000,00 € kosten. Unter der Buchungsstelle 5530-523110 sind keine Haushaltsmittel mehr verfügbar. Daher soll neben dem Beschluss über die Ausführung der Arbeiten direkt die überplanmäßigen Ausgaben mitbeschlossen werden.

Somit handelt es sich um einen überplanmäßigen Aufwand (Ergebnishaushalt) bzw. eine überplanmäßige Auszahlung (Finanzhaushalt – Bu.-Stelle 5530-723110), die nach § 100 Gemeindeordnung (GemO) durch den Ortsgemeinderat zu beschließen ist.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Rückweiler beschließt die Gehwege auf dem Friedhof in Eigenleistung auszubauen. Gleichzeitig beschließt der OG-Rat Rückweiler die überplanmäßige Aufwendung (bzw. überplanmäßige Auszahlung) i.H.v. 5.000,00 € gem. § 100 GemO.

TOP 8.

76. Erntedankfest 2024

Sachstand:

Am 13. Oktober 2024 findet das 76. Erntedankfest auf der Heide statt. Im Zusammenhang mit dem Erntedankfest findet am Samstag, 12. Oktober der traditionelle Heimatabend statt. In den vergangenen Jahren wurde das Erntedankfest und auch der Heimatabend von der kath. Kirchengemeinde Herz Jesu in Zusammenarbeit mit den 4 Heidegemeinden organisiert und durchgeführt. Auch in diesem Jahr liegt die Organisation und Durchführung in der Verantwortung der kommunalen Gemeinden und die katholische Kirche unterstützt und übernimmt ggf. einen Teil des Programmes.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt:

Den Heimatabend und das 76. Erntedankfest vom 12./13. Oktober in Zusammenwirkung mit den Heidegemeinden Rohrbach, Hahnweiler und Leitzweiler zu organisieren und durchzuführen. Die erforderliche personelle Unterstützung bei den vorbereitenden Besprechungen und Planungen, wie auch bei der Durchführung wird zugesichert.

TOP 9.

Einwohnerfragestunde

Es waren keine Einwohner anwesend.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden folgende Punkte beraten:

- Prüfung des Jahresabschusses - Belegprüfung

- Grundstücksangelegenheiten.