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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 39/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Pressemitteilung zur Sitzung des Gemeinderates Ruschberg am 14.08.2024

Die Sitzung war öffentlich.

TOP 1. Verpflichtung von Ratsmitgliedern

Nach § 30 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) verpflichtete der Erste Beigeordnete Sebastian Simon die Ratsmitglieder Joachim Milbredt und Alexander Stumpf vor ihrem Amtsantritt per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.

TOP 2. Beratung und Beschlussfassung über die dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung

Sebastian Simon verlas die neue Satzung zur Änderung der Hauptsatzung, die jedem Ratsmitglied mit der Einladung übersandt wurde.

Nach kurzer Aussprache herrscht Einigkeit, dass aufgrund der gestiegenen Preise die Anhebung der Wertgrenze auf 2.000,- € sinnvoll ist.

Die übrigen Änderungen wurden einhellig begrüßt und einstimmig verabschiedet.

Der Gemeinderat Ruschberg hat bereits in der Sitzung vom 09.07.2024 über die Änderung der Hauptsatzung beraten.

Formell und inhaltlich hatte dieser Beschluss bzw. die Niederschrift hierzu jedoch Mängel, sodass empfohlen wird, die Änderungssatzung erneut zu beschließen und erst dann auszufertigen.

Aufgrund der am 09.07.2024 erfolgten Beratung wurde dem Gemeinderat ein Entwurf einer Änderungssatzung mit der Einladung übersandt.

Darin wird in § 2 Abs. 1 der Hauptsatzung ein weiterer Ausschuss: „Ausschuss für Jugend-Senioren-Soziales“ vorgesehen.

Der Betrag, über den der Ortsbürgermeister Aufträge und Arbeiten vergeben kann soll von 1.000 auf 2.000 angehoben werden. Hierzu ist § 3 Ziff. 1 der Hauptsatzung zu ändern.

Weiterhin wird die Zahl der Beigeordneten auf 3 erhöht (§ 4 der Hauptsatzung).

Beschluss:

Der Gemeinderat Ruschberg beschließt die dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung.

TOP 3. Vollzug des § 21 GemHVO

- Zwischenbericht zum 30. Juni 2024

Gemäß § 21 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ist der Gemeinderat während des Haushaltsjahres über den Stand des Haushaltsvollzuges hinsichtlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten.

Im Anhang werden die Haushaltsmittel gegenüber den bisherigen Anordnungen dargestellt.

Ebenso wird die Investitionstätigkeit, die jeweils auf Produktebene abgebildet wird, betrachtet.

Des Weiteren werden die noch verfügbaren Haushaltsmittel angezeigt.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat nimmt vom Zwischenbericht Kenntnis.