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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 39/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Sitzung des Gemeinderates Mettweiler 29.08.2024

Öffentlicher Teil

TOP 1. Erneuerung der Zaunanlage auf dem Kinderspielplatz

Sach- und Rechtslage:

Der Holzzaun des Kinderspielplatz Mettweiler ist marode und zum Teil stark beschädigt.

Die Holzpfosten sind verfault, sodass der Zaun schon mehrfach provisorisch ausgebessert werden musste.

Der Kinderspielplatz ist an 3 von 4 Seiten durch teils stark gefährdende Straßen begrenzt.

- Feuerwehrausfahrt

- Zufahrt DGHStraße Dennerbach

Durch die VGV, FB3 wurden für 2 mögliche Varianten die Kosten für eine Erneuerung ermittelt.

Variante 1: komplette Umzäunung inkl. Doppelflügeltor sowie Einzeltür

Variante 2: Umzäunung nur entlang der Straßen, analog zur jetzigen Situation, somit keine Tore und Türen erforderlich

Beschluss:

Der Gemeinderat Mettweiler entscheidet sich für die Variante 2.

Der FB3 der VGV Baumholder wird gebeten, die Planung durchzuführen sowie die Ausschreibung zu veranlassen.

TOP 2. Anschaffung von Streugutcontainern

Sach- und Rechtslage:

In der Ortslage befinden sich insgesamt 5 Streugutcontainer, in denen Kies für besonders extreme Wetterlagen bevorratet wird.

3 Container sind so stark beschädigt, dass sie ersetzt werden sollten.

Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 1000.- Euro.

Beschluss:

Der Gemeinderat Mettweiler beauftragt den Vorsitzenden 3 Streugutcontainer im Gesamtwert von bis zu 1000.- Euro anzuschaffen.

Die Aufstellung und Befüllung mit Kies werden in Eigenleistung durchgeführt.

TOP 3. Forstangelegenheiten

a) Brennholzpreis 2025

b) Abgabemenge

a) Brennholzpreis 2025

Der Brennholzmarkt hat sich im Zuge der Normalisierung der Energieholzmärkte beruhigt.

Das Forstamt Birkenfeld schlägt folgende Preise für die Saison 2024 / 2025 vor:

Laubhartholz (Buche, Hainbuche,

Ahorn, Esche, Eiche, Birke)

Weichhölzer (Weide, Linde, Erle)

Nadelholz

Die Preise der Ortsgemeinde Mettweiler sind aktuell wie folgt:

Laubhartholz (Buche, Hainbuche,

Ahorn, Esche, Eiche, Birke)

Weichhölzer (Weide, Linde, Erle)

Nadelholz

Ein Raummeter (rm) ist 0,7 fm. Der Raummeter ist ein Maß für Holz, mit dem das Volumen von gestapeltem Holz inklusive Hohlräume gemessen wird. Im Gegensatz zum Erntefestmeter werden aber nicht einzelne Baumstämme, sondern das Volumen ganzer Holzstapel inklusive Hohlräume vermessen.

Der Festmeter (Fm) oder Erntefestmeter (Efm) ist ein Maß für das Holz, das nach der Holzernte tatsächlich verkauft werden kann.

(Quelle: www.waldhilfe.de/masseinheiten-fuer-holz)

Der Vorschlag der Verwaltung ist, dass die Preise für Weichhölzer und Nadelhölzer gesenkt werden und der Preis für Laubhartholz unverändert bleibt.

Somit würden sich folgende Preise ergeben:

Laubhartholz (Buche, Hainbuche,

Ahorn, Esche, Eiche, Birke)

Weichhölzer (Weide, Linde, Erle)

Nadelholz

Die Brennholzbestellung erfolgt wie im Vorjahr online.

Die Verbandsgemeinde hat seit dem 09.08.2024 den Link zur Brennholzbestellung auf der Homepage veröffentlicht. Ebenso sind die Informationen in der Westricher Rundschau am 14.08.2024 erstmalig veröffentlicht worden; es folgt ein 2-wöchiger Rhythmus. Ebenso wurde ein QR-Code erstellt, sodass die Interessenten direkt auf die Bestellhomepage weitergeleitet werden.

Eine Bestellung ist bis einschließlich Montag, den 30.09.2024 möglich.

Der Vorschlag der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder ergeht an alle verbandsangehörigen Gemeinden der Verbandsgemeinde Baumholder.

Ein einheitlicher Brennholzpreis in der Verbandsgemeinde Baumholder wäre aus folgenden Gründen von Vorteil:

1.)

Zusammenarbeit der Gemeinden im Forstzweckverband (Personalstellung, Verteilung der Sachkosten etc.)

2.)

Verbandsangehörige Gemeinden der VG Baumholder werden nicht gegenseitig „ausgespielt“

3.)

Geringerer Bürokratie-/Verwaltungsaufwand für den Revierleiter, das Forstamt Birkenfeld und die Verbandsgemeinde Baumholder

Beschluss:

Die Ortsgemeinde Mettweiler stimmt für die vorgeschlagenen Brennholzpreise für 2025.

Laubhartholz (Buche, Hainbuche,

Ahorn, Esche, Eiche, Birke)

Weichhölzer (Weide, Linde, Erle)

Nadelholz

b.) Abgabemenge

Die Ortsgemeinde Mettweiler hat im letzten Jahr beschlossen die Abgabemenge auf 10 fm pro Haushalt zu begrenzen. Lt. Forstamt Birkenfeld sind jetzt wieder 20 fm pro Haushalt möglich.

Beschluss:

Die Ortsgemeinde Mettweiler stimmt für eine Begrenzung der Abgabemenge auf 20 fm pro Haushalt.

TOP 4. Baumkataster: Ausschreibung der VG-Baumholder

Der Vorsitzende informierte die Ratsmitglieder über die Ausschreibung und Vergabe über das Anlegen eines Baumkatasters sowie die Prüfung der aufgenommenen Bäume. Die Ausschreibung sowie die Vergabe wurde durch die Verbandsgemeindeverwaltung durchgeführt.

TOP 5. Annahme von Spenden - Ortsgemeinde Mettweiler

Der Ortsgemeinderat Mettweiler hat über die Annahme folgender Geldzuwendung zu entscheiden:

Geldzuwendung in Höhe von 250,00 € für der Liste von Baumholder e.V. für den Kinderspielplatz.

Geldzuwendung in Höhe von 1.000,00 € der Kreissparkasse Birkenfeld, 55743 Idar-Oberstein zur Unterstützung der Seniorenarbeit - § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO (Abgabenordnung)

Beschluss:

Gemäß § 94 Abs. 3 GemO stimmt die Ortsgemeinde Mettweiler der Spendenannahmen zu.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über den TOP „Verpachtung der Gaststätte Dennerbachstübchen“ beraten.