Öffentlicher Teil
TOP 4. Prüfung der Jahresrechnung 2024 und Entlastungserteilung
a) Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
b) Feststellung des Jahresabschlusses
c) Entlastungserteilung
Den Vorsitz zu diesem Tagesordnungspunkt führte das älteste Ratsmitglied.
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Rohrbach hat im nichtöffentlichen Teil der Sitzung den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Rohrbach für das Haushaltsjahr 2024 geprüft.
Die Belegprüfung führte zu keinen Beanstandungen. Die im Haushaltsjahr 2024 entstandenen Haushaltsüberschreitungen wurden erläutert.
Das von der Verwaltung erstellte Jahresabschlussbuch wurde den Ratsmitgliedern vorab übersandt. Aus dem Jahresabschlussbuch ist u.a. folgendes zu entnehmen.
Das Vermögen (Bilanzsumme) der Ortsgemeinde beträgt zum Bilanzstichtag 1.607.380,01 €.
Die Bilanz zum Ende des Haushaltsjahres weist ein positives Eigenkapital in Höhe von 967.636,11 € aus.
Das Eigenkapital hat sich im Haushaltsjahr aufgrund des Jahresfehlbetrag um 1.846,83 € verringert.
Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
Der noch laufende Investitionskredit bei der Kreissparkasse mit einer Restschuld zum 01.01.2024 i.H.v. 49.986,05 € wurde planmäßig um 3.679,74 € getilgt. Der im Jahr 2016 aufgenommene Kredit bei der KfW-Bank i.H.v. 12.000 € wurde um 1.500 € getilgt (Restschuld 1.875 €). Im Jahr 2017 wurde ein weiterer Kredit bei der KfW-Bank i.H.v. 16.000 € aufgenommen, dieser wurde um 2.000 € getilgt (Restschuld 4.500 €). Zu den noch bestehenden Investitionskrediten wurde im Jahr 2018 ein weiterer Investitionskredit bei der KfW-Bank i.H.v. 163.400 € aufgenommen, welcher ab dem Jahr 2024 mit einer Tilgungsleistung i.H.v. 9.612 € abgezahlt wird (Restschuld 124.952 €).
Gegenüber den Kreditinstituten bestehen demnach Verbindlichkeiten i.H.v. 177.633,31 € (Stand 31.12.2024). Gegenüber dem Einheitskonto besteht eine Verbindlichkeit von 53.531,47 €.
Die übrigen Verbindlichkeiten i.H.v. 10.467,09 € verteilen sich in mehreren Kleinbeträgen auf verschiedene Abrechnungen, welche erst zu Beginn des Folgejahres fällig wurden. Die Verbindlichkeiten gegenüber dem privaten Bereich bestehen i.H.v. 2.859,04 €. Sonstige Verbindlichkeiten bestehen i.H.v. 579,93 €.
Somit beträgt die Gesamtsumme der Verbindlichkeiten 245.070,84 €.
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten bezieht sich mit 10.493,47 € auf die Steuern des privaten Bereichs.
Die Sonderposten haben sich um 29.120,45 € auf 364.875,59 € verringert.
Bei den Sonderposten aus Zuwendungen erfolgte eine Auflösung in Höhe von 19.555 €, welche im Abgang ausgewiesen wird.
Durch den Auflösungsbetrag in Höhe von 19.555 € wurde der Sonderposten aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten verringert.
Im Bereich „Feldwegeunterhaltung“ ergab sich im Jahre 2024 ein Überschuss in Höhe von 1.313,79 €, welcher der Sonderrücklage, abzüglich der Zinsen i.H.v. 94,58 € zugeführt wurde. Der Stand des Sonderpostens „Feldwegeunterhaltung“ beträgt zum 31.12.2024: 15.467,53 €.
Rückstellungen sind für laufende und zukünftige Ehrensoldverpflichtungen i.H.v.19.304 € gebildet.
Das Sachanlagevermögen verringert sich um 41.387,84 € auf 1.575.561,11 €. Zugänge ergaben sich durch die Erweiterung des Urnengrabfeldes i.H.v. 1.028,16 €.
Abgänge ergaben sich keine.
Die Abschreibungen haben das Anlagevermögen um 42.416 € vermindert.
Bei den Finanzanlagen handelt es sich um Anteile der Anstalt des öffentlichen Rechts „Energieprojekte VG Baumholder“ in Höhe von 3.000,00 €.
Das Umlaufvermögen weist die Forderungen der Ortsgemeinde zum 31.12.2024 aus:
Das Umlaufvermögen verringert sich zum Ende des Haushaltsjahres von 28.346,24 € auf 28.045,71 €. Ein Teil des Umlaufvermögens bilden die Forderungen gegen den sonstigen öffentlichen Bereich i.H.v. 1.765,65 €. Bei den Forderungen handelt es sich größtenteils um Beträge, welche Ende des Jahres 2024 gebucht wurden und erst im Folgejahr fällig wurden.
Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 1.846,83 € ab. Gegenüber der Planung, die von einem Überschuss von 4.095 € ausging, bedeutet dies eine Verschlechterung um 5.941,83 €.
Es konnten insgesamt Erträge in Höhe von 287.712,21 € verbucht werden; das bedeutet Mehrerträge i.H.v 40.702,21 € gegenüber dem Planansatz.
| Mehrerträge kamen hauptsächlich wie folgt zustande: | |
| - | Gewerbesteuer rd. 8.900 € |
| - | Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke – vom öffentl. Bereich/Bund rd. 8.100 € |
| - | Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke – vom öffentl. Bereich/Land rd. 6.300 € |
| - | Mieten und Pachten rd. 10.300 € |
Aufwendungen mussten insgesamt in Höhe von 289.559,04 € verbucht werden. Das sind 46.644,04 € mehr als im Planansatz.
Einsparungen konnten hauptsächlich bei folgenden Positionen erzielt werden:
| - | Aufwendungen für Fertigung, Vertrieb und Waren rd. 4.200 € |
| - | Stromkosten rd. 1.050 € |
| - | Unterhaltung der Straßen, Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen rd. 2.900 € |
| - | Kostenerstattungen an den öffentl. Bereich – an das Land rd. 7.200 € |
Die Unterhaltung des Friedhofes schloss mit einem Fehlbetrag i.H.v 2.616,36 €, die Unterhaltung des DGH mit einem Fehlbetrag i.H.v. 11.590,64 €. Der Forstetat schloss mit einem Fehlbetrag von 13.084,84 € ab.
In der Finanzrechnung wird ein Finanzmittelüberschuss i.H.v. 14.979,90 € ausgewiesen. Gegenüber der Planung, die von einem Überschuss i.H.v. 16.995 € ausging, bedeutet dies eine Verschlechterung um 2.015,10 €.
Die Finanzrechnung stellt sich, mit Ausnahme der Abschreibungen sowie Auflösungen von Sonderposten, wie die Ergebnisrechnung dar. In der Finanzrechnung werden zusätzlich auch Ein- und Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeiten ausgewiesen.
Die Ortsgemeinde Rohrbach konnte Investitionseinzahlungen in Höhe von 21.200 € verbuchen. Diese stammen i.H.v. 21.200 € aus der Zuwendung der Jagdgenossenschaft für den für den Radweg.
Investitionsauszahlungen wurden in diesem Jahr in Höhe von 1.028,16 € getätigt. Diese stammen aus der Erweiterung des Urnengrabfeldes.
Finanzierungstätigkeiten der Ortsgemeinde Rohrbach beliefern sich auf die Auszahlung zur Tilgung von Investitionskrediten i.H.v. 16.791,74 €.
Beschluss:
| a) | Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2024 werden, soweit dies noch nicht geschehen ist, gemäß § 100 GemO genehmigt. |
| b) | Der geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2024 der Ortsgemeinde Rohrbach wird, gemäß § 114 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung, festgestellt. |
| c) | Dem im Jahre 2024 amtierenden Ortsbürgermeister und den Beigeordneten, soweit sie die Vertretung geführt haben, sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Baumholder werden nach § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO für das Haushaltsjahr 2024 Entlastung erteilt. |
Zu a-c):
Die Ortsbürgermeisterin Christine Niegisch, der Erste Beigeordnete Ignatius Forster und der Beigeordnete Ingo Krummenauer haben bei der Beschlussfassung gemäß § 110 Abs. 4 GemO kein Stimmrecht.
TOP 5. Annahme von Spenden
Die Ortsgemeinde hat über die Annahme der folgenden Sachspende „BeneHeart C2 VA AED, Vollautomatischer Defibrillator“ in einem Wert von 2.200,00 Euro zu entscheiden:
Sachspende der Bittmann Stiftung gemäß dem Projekt „Unsere Herzenssache“ in Form eines „Laien-Defibrillator“ „BeneHeart C2 VA AED“ im Wert von 2.200,00 Euro.
Beschluss:
Gemäß § 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz nimmt die Ortsgemeinde die vorgenannte Sachspende an.