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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 39/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Sitzung des Gemeinderates Berglangenbach 06.08.2025

Öffentlicher Teil

TOP 1. Einwohnerfragestunde

Ein Mitbürger fragte, ob es eine Verkehrsberuhigung für die Bergstraße angedacht sei. Sie haben eine Verkehrszählung durchgeführt und laut deren fahren am Tag ca. 200 Autos die Bergstraße hoch und runter. Da die Straße aber öffentlich zugänglich ist, wird es schwer werden daran etwas zu ändern. Der Rat entschied sich nach Gesprächen mit Bürgermeister Bernd Alsfasser dazu, dass man dort eine Verkehrsschau beantragt und das Ordnungsamt und die Polizei mit einbezieht und so schaut, wie man zu einer Lösung kommen kann. Oder eventuell in einzelnen Bereichen des Ortes eine verkehrsberuhigte Zone von 30km einzurichten geht.

Ein anderer Mitbürger erfragt nochmal den Stand der Straßenausbesserung am Höllenberg. Der Bürgermeister antwortete, dass dort eine Begehung war und die Firma sich melden möchte, wann sie die Ausbesserung macht.

TOP 2. Bebauungsplan "Am Mamberg" in der Ortsgemeinde Berglangenbach, Verbandsgemeinde BaumholderBeschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans

In der Ortsgemeinde Berglangenbach besteht aufgrund der Attraktivität als Wohnort eine stetig hohe Nachfrage nach Wohnbauplätzen. Daher ist die Ortsgemeinde bestrebt, geeignete Flächen für eine Wohnbebauung nutzbar zu machen.

Am westlichen Siedlungsrand von Berglangenbach, am Ende der Flurstraße, unmittelbar an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil anschließend, befindet sich eine bis jetzt noch unbebaute Potenzialfläche, die im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Baumholder als geplante Wohnbaufläche dargestellt ist und somit bereits für eine Wohnbebauung vorgesehen ist. Ziel ist die Entwicklung eines bedarfsorientierten Wohngebietes für familienfreundliches Wohnen.

Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 35 BauGB (Außenbereich) Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Daher bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Der Bebauungsplan wird für das Gelände nördlich der Flurstraße aufgestellt. Das Plangebiet erstreckt sich von der Flurstraße hinter der Flurstraße Hausnummer 14 ca. 250 m in Richtung Südosten. Das Neubaugebiet ist parallel zum bestehenden Wohngebiet der Flurstraße geplant. Der vorhandene Feldwirtschaftsweg, der von der Flurstraße in Richtung Sportplatz führt, stellt die nördliche Grenze des Geltungsbereiches dar.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 1,4 ha.

Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Baumholder sieht für das Plangebiet eine geplante Wohnbaufläche vor. Der vorliegende Bebauungsplan entspricht damit dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind.

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.

Der Beschluss, den Bebauungsplan aufzustellen, ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Gem. § 4b BauGB werden, insbesondere zur Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten (hier: Erstellung von Bauleitplanentwurf mit Begründung, Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB) an die Kernplan GmbH, Illingen, übertragen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die BürgerInnen werden gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet; hierauf wird in gesonderter Bekanntmachung hingewiesen.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Mamberg II“.

TOP 3. Sachstand Spielplatz

Am Spielplatz geht es endlich weiter. Das Spielgerät kommt in KW 33. Die Firma Märker hat den Fallschutz schon geliefert und verbaut noch Drainagen. Wann der Spielplatz endlich eröffnet werden kann, kann der Bürgermeister leider noch nicht sagen.