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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 4/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters der Ortsgemeinde Eckersweiler zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis

I.

Am Sonntag, dem 02.04.2023, von 8 bis 18 Uhr,

findet die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters

und

am Sonntag, dem 23.04.2023, von 8 bis 18 Uhr

die etwaige Stichwahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters

statt.

II.

Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 24.02.2023, 12 Uhr, bei der

Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder,

Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder

zu beantragen.

Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der

Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder,

Wahlamt,

Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder

erhalten.

Eckersweiler, den 25.01.2023
gez. Manuel Neu, Erster Beigeordneter und Gemeindewahlleiter