Am Sonntag, dem 02.04.2023, von 8 bis 18 Uhr,
findet die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters
und
am Sonntag, dem 23.04.2023, von 8 bis 18 Uhr
die etwaige Stichwahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters
statt.
Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 24.02.2023, 12 Uhr, bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder,
Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder
zu beantragen.
Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder,
Wahlamt,
Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder
erhalten.