Anlage 1 zu den Zusätzlichen Versorgungsbedingungen Wasserversorgung der Verbandsgemeinde Baumholder
(zu § 16 ZVBWasser)
(1) Der Grundpreis beträgt bei Wasserzählern mit einer Verbrauchsleistung von bis zu einschließlich
bis 5 cbm — 162,00 €
bis 7 cbm — 173,00 €
bis 20 cbm — 180,00 €
bis 30 cbm — 209,00 €
bis 40 cbm und größer — 245,00 €
Bei den hier ausgewiesenen Preisen handelt es sich um Nettobeträge. Sie gelten jeweils zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Bei Verbundzählern ist der Jahresgrundpreis für beide Zähler zu zahlen.
(zu § 17 ZVBWasser)
Der Arbeitspreis beträgt
je m³ 2,70 €
Bei dem hier ausgewiesenen Preis handelt es sich um den Nettobetrag. Er gilt zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(zu § 5 ZVBWasser)
(1) Der Baukostenzuschuss beträgt 2,44 € / m² der maßgeblichen Grundstücksfläche. Er gilt zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Für Anschlüsse an vor dem 1. Januar 1981 errichteten oder begonnenen Verteilungsanlagen gelten die Baukostenzuschüsse gemäß § 4 ZVBWasser unverändert weiter.
Entgelte für die Vermietung und den Einsatz eines Standrohres:
1. bis 3. Tag — 10,00 €
jeder weitere Tag — 1,50 €
Bei den hier ausgewiesenen Preisen handelt es sich um Nettobeträge. Sie gelten jeweils zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Bei der Vermietung ist eine Kaution i.H.v. 1.500,00 € (inkl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer) zu hinterlegen.
Diese Anlage zur ZVBWasser tritt rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft.
Hinweis zu den Preisen Abwasserbeseitigung
Schmutzwassergebühr 2,10 € / m³
Wiederkehrender Beitrag Niederschlagswasser 0,27 € / m² Abwasserabgabe 17,90 € / Person
Grundgebühr Abwasserzähler 138,00 € pro Zähler