Nach § 58 Abs. 1 des Schulgesetzes für Rheinland-Pfalz können Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden, wenn aufgrund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden. Die Entscheidung trifft der/die Schulleiter/in im Benehmen mit dem/der Schularzt/Schulärztin.
Die Anträge auf Aufnahme der sogenannten „Kann-Kinder“ in der Schule für das Schuljahr 2023/2024 können in den Grundschulen der Verbandsgemeinde Baumholder an folgenden Terminen gestellt werden:
Grundschule Westrich vom 13.02. bis 15.02.2023
Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter der Nummer 06783-981130
(für die Stadt Baumholder und die Ortsgemeinden Berschweiler, Fohren-Linden, Eckersweiler und Mettweiler)
Grundschule Heimbach vom 13.02. bis 15.02.2023
Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter der Nummer 06789-294
(für die Ortsgemeinden Berglangenbach, Frauenberg, Hahnweiler, Heimbach, Leitzweiler, Reichenbach, Rohrbach, Rückweiler und Ruschberg)
Bringen Sie bitte Ihr anzumeldendes Kind zur Anmeldung mit.
Mitzubringen ist außerdem: