Öffentlicher Teil
| 1. | Wahl der Ausschussmitglieder |
Gemäß § 4 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Frauenberg bildet der Gemeinderat folgende Ausschüsse:
| - | Haupt- und Finanzausschuss (vier Mitglieder und jeweils ein/e Stellvertreter/in) |
| - | Rechnungsprüfungsausschuss (drei Mitglieder und jeweils ein/e Stellvertreter/in) |
| - | Ausschuss für Jugend, Kultur und Veranstaltungen (vier Mitglieder und jeweils ein/e Stellvertreter/in) |
Die Ausschüsse bestehen aus Gemeinderatsmitgliedern und sonstigen wählbaren Bürgerinnen oder Bürgern der Gemeinde. Mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder sollen jedoch Ratsmitglieder sein. Dies gilt auch für den/die jeweilige/n Stellvertreter/in.
Wahlen erfolgen grundsätzlich durch Stimmzettel in geheimer Wahl. Für die Wahl der Ausschussmitglieder kann der Gemeinderat jedoch etwas anderes beschließen (§ 40 Abs. 5 HS 2 GemO).
Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht bei Wahlen (§ 36 Abs. 3 Ziff. 1 GemO).
Beschluss:
Es wird beschlossen, die Ausschüsse jeweils en bloc und offen per Handzeichen zu wählen.
Folgende Ausschussbesetzung wurde gewählt:
Haupt- und Finanzausschuss:
| Mitglied | Stellvertreter / in |
| Achim Bechtel | Gerd Kappel |
| Andreas Schwarz | Martin Lauer |
| Hans-Georg Roehrig | Katharina Roehrig |
| Beate Thom | Raffaelle Marino |
| Rechnungsprüfungsausschuss: | |
| Mitglied | Stellvertreter / in |
| Heiko Heinz | Maximilian Selzer |
| Martin Lauer | Dalida Wild |
| Stefanie Little | Klaus Tzschoppe |
| Ausschuss für Jugend, Kultur und Veranstaltungen: | |
| Mitglied | Stellvertreter / in |
| Stefan Kielburger | Heiko Heinz |
| Maximilian Selzer | Dalida Wild |
| Celina Kielburger | Hans-Georg Roehrig |
| Raffaelle Marino | Beate Thom |
| 2. | Beratung und Beschlussfassung über die Geschäftsordnung für den Gemeinderat |
Der Gemeinderat hat nach § 37 GemO eine Geschäftsordnung zu beschließen.
Diese ist auf die Wahlzeit des Gemeinderates beschränkt und erfordert eine Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder.
Sie gilt zunächst weiter, bis der neue Gemeinderat eine Geschäftsordnung beschließt.
Kommt innerhalb eines halben Jahres nach der Wahl kein Beschluss über eine Geschäftsordnung zustande, so gilt vorerst kraft Gesetzes die vom Innenministerium bekannt gemachte Mustergeschäftsordnung.
Üblicherweise wird die Geschäftsordnung zeitnah zur konstituierenden Sitzung erlassen.
Der neu eingeführte § 35a der Gemeindeordnung eröffnet allerdings die Möglichkeit der digitalen Sitzungsteilnahme. Dies wäre in der Geschäftsordnung ebenfalls zu regeln und ist an umfangreiche Voraussetzungen geknüpft. Sofern der Gemeinderat keine Reglungen für die digitale Sitzungsteilnahme treffen möchte, kann die Mustergeschäftsordnung des Innenministeriums übernommen werden. Bisher wurden von den Gemeinderäten keine Bestrebungen gezeigt, von § 35a GemO Gebrauch zu machen, so dass empfohlen wird, eine Geschäftsordnung in Anlehnung an die Mustergeschäftsordnung zu erlassen.
Der beigefügte Entwurf entspricht inhaltlich der Mustergeschäftsordnung.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Geschäftsordnung.
| 3. | Aufstellen eines Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzeptes |
Aufgrund von Hochwasser- und Starkregenereignissen in der Vergangenheit, ist zu überlegen, ob die Ortsgemeinde sich von einem qualifizierten Ingenieurbüro ein Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept erstellen lässt.
Hierbei würden die möglichen Szenarien eines Hochwasser- und Starkregenereignisses geprüft und ein Konzept zur möglichen Gefahrenabwehr ausgearbeitet.
Die Kosten belaufen sich auf ca. 22.000,00€ (+-). Das Land fördert die Erstellung eines solchen Konzeptes mit 90%.
Haushaltmittel sind bisher keine veranschlagt. Die Mittel werden durch den neuen Haushalt 2025/2026 bereitgestellt.
Beschluss:
Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt mehrere Angebote für die Erstellung eines Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzeptes für die Ortsgemeinde Frauenberg einzuholen.
Die Haushaltsüberschreitung wird genehmigt. Die Finanzierung erfolgt durch den neuen Haushaltsplan.