Öffentlicher Teil
TOP 1. | Einwohnerfragestunde |
Es lagen keine Fragen vor.
TOP 2. | Wahl eines weiteren Mitgliedes der Ortsgemeinde in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Ökompark Heide-Westrich |
Die Ortsgemeinde verfügt über zwei Vertreter in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Ökompark „Heide-Westrich“, wobei der Ortsbürgermeister geborenes Mitglied ist.
Der weitere Vertreter ist vom Ortsgemeinderat zu wählen.
Beschluss:
Da Wahlen grundsätzlich mit Stimmzetteln in geheimer Abstimmung erfolgen, beschließt der Ortsgemeinderat die nachfolgende Wahl in offener Abstimmung und en bloc durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
Es wurde vorgeschlagen: Harald Werle
Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht nach § 36 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GemO.
TOP 3. | Beratung und Beschlussfassung über die Geschäftsordnung für den Gemeinderat |
Der Gemeinderat hat nach § 37 GemO eine Geschäftsordnung zu beschließen.
Diese ist auf die Wahlzeit des Gemeinderates beschränkt und erfordert eine Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder.
Sie gilt zunächst weiter, bis der neue Gemeinderat eine Geschäftsordnung beschließt.
Kommt innerhalb eines halben Jahres nach der Wahl kein Beschluss über eine Geschäftsordnung zustande, so gilt vorerst kraft Gesetzes die vom Innenministerium bekannt gemachte Mustergeschäftsordnung.
Üblicherweise wird die Geschäftsordnung zeitnah zur konstituierenden Sitzung erlassen.
Der neu eingeführte § 35a der Gemeindeordnung eröffnet allerdings die Möglichkeit der digitalen Sitzungsteilnahme. Dies wäre in der Geschäftsordnung ebenfalls zu regeln und ist an umfangreiche Voraussetzungen geknüpft. Sofern der Gemeinderat keine Reglungen für die digitale Sitzungsteilnahme treffen möchte, kann die Mustergeschäftsordnung des Innenministeriums übernommen werden. Bisher wurden von den Gemeinderäten keine Bestrebungen gezeigt, von § 35a GemO Gebrauch zu machen, so dass empfohlen wird, eine Geschäftsordnung in Anlehnung an die Mustergeschäftsordnung zu erlassen.
Der beigefügte Entwurf entspricht inhaltlich der Mustergeschäftsordnung.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Geschäftsordnung.