Titel Logo
Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 4/2025
Verbandsgemeinde
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aufforderung zur Schuleinschreibung Grundschule Westrich in Baumholder für das Schuljahr 2026-2027

Nach § 57 des Landesgesetzes über die Schulen in Rheinland-Pfalz beginnt im Sommer 2026 die Schulpflicht für alle Kinder, die bis zum 31. August 2026 das sechste Lebensjahr vollenden.

Die Erziehungsberechtigten und die mit der Erziehung oder Pflege Beauftragten sind verpflichtet die Kinder gemäß der öffentlichen Aufforderung zum Schulbesuch anzumelden.

Diese Aufforderung betrifft nur die Kinder, die im Sommer 2026 schulpflichtig werden.

Für Kinder, die 2026 noch nicht schulpflichtig werden und vorzeitig eingeschult werden sollen, wird ein gesonderter Anmeldetermin im Februar 2026 festgesetzt und rechtzeitig öffentlich bekannt gegeben.

Die Anmeldung für die Grundschule Westrich, Baumholder erfolgt in diesem Jahr am Donnerstag, 13.02.2025.

Die Eltern bzw. Sorgeberechtigten erhalten eine persönliche Einladung zur Anmeldung mit einem individuellen, festen Termin.

Eltern, die noch zugezogen sind und keine persönliche Einladung erhalten haben, möchten sich bitte mit der Grundschule Westrich telefonisch (06783-981130) in Verbindung setzen.

Bitte bringen Sie die Geburtsurkunde Ihres Kindes oder das Familienstammbuch und den Impfausweis mit.

Getrenntlebende Elternteile bringen bitte einen Sorgerechtsnachweis mit.