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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 4/2025
Verbandsgemeinde
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Anmeldung der Kannkinder in der Grundschule für das Schuljahr 2025-2026

Nach § 58 Abs. 1 des Schulgesetzes für Rheinland-Pfalz können Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden, wenn aufgrund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden. Die Entscheidung trifft die Schulleitung im Benehmen mit dem/der Schularzt/Schulärztin.

Die Anträge auf Aufnahme der sogenannten „Kann-Kinder“ in der Schule für das kommende Schuljahr 2025/2026 können in den Grundschulen der Verbandsgemeinde Baumholder an folgenden Terminen gestellt werden:

Grundschule Westrich, Baumholder am Freitag, 21.02.2025.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter der Telefonnummer: 06783-981130 (für die Stadt Baumholder und die Ortsgemeinden Berschweiler, Fohren-Linden, Eckersweiler und Mettweiler).

Grundschule Heimbach am Mittwoch, 19.02.2025.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter der Telefonnummer: 06789-294 (für die Ortsgemeinden Berglangenbach, Frauenberg, Hahnweiler, Heimbach, Leitzweiler. Reichenbach, Rohrbach, Rückweiler und Ruschberg).

Bitte bringen Sie Ihr Kind zur Anmeldung mit.

Außerdem werden folgende Formulare benötigt:

  • Geburtsurkunde bzw. Familienstammbuch
  • Bescheinigung der Kindertagesstätte (sofern eine Kindertagesstätte besucht wird)
  • Impfausweis
  • Sorgerechtsnachweis bei getrenntlebenden Elternteilen