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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 40/2022
Öffentliche Bekanntmachungen
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Baumholder für das Jahr 2022

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. Seite 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Januar 2022 (GVBl. Seite 21), folgende Haushaltssatzung beschlossen:

Artikel I:

In die mit Schreiben vom 04. Mai 2022 genehmigte Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Baumholder wird folgender § 8 a (Sonderumlage zur Finanzierung der Kindertagesstätte Ruschberg) neu eingefügt:

„§ 8a

Sonderumlage zur Finanzierung der Kindertagesstätte Ruschberg

(1)

Als Sonderumlage nach § 26 Abs 2 LFAG wird für die Betriebskosten der Kindertagesstätte „Kleine Weltentdecker“ in Ruschberg für das Haushaltsjahr 2022 ein Gesamtbetrag von 99.275 € festgelegt. Die Betriebskosten setzen sich aus den ungedeckten Personal-, Sach- und Immobilienkosten der Kindertagesstätte zusammen. Personalkosten in diesem Sinne sind die angemessenen Aufwendungen des Trägers der Tageseinrichtung nach § 25 Abs. 1 i.V.m. §§ 21 bis 23 KiTaG. Sachkosten in diesem Sinne sind alle Aufwendungen des Trägers, die nicht Personalkosten sind. Immobilienkosten sind alle Aufwendungen im Zusammenhang mit dem bestehenden Gebäude sowie der Aufwendungen für die Außenanlagen.

(2)

Die Abrechnung der durch Zuschüsse und Kostenanteile Dritter nicht gedeckten Auszahlungen erfolgt auf der Grundlage der Kinder, für die am 31. Mai eines Jahres ein wirksames Rechtsverhältnis für einen Ü2-Platz besteht (§ 5 Abs. 1 der Landesverordnung zur Ausführung von Bestimmungen des Landesgesetzes über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vom 17.03.2021 - KiTaGAVO). Der Stichtag entspricht der Regelung in § 5 Abs. 2 und Abs. 3 KiTaGAVO.

(3)

Die Sonderumlage ist mit je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November des Haushaltsjahres fällig. Bis zur endgültigen Berechnung können Vorauszahlungen bis zur voraussichtlichen Höhe gem. Absatz 1 erhoben werden.

(4)

Die Abrechnung der Sonderumlage erfolgt zum Jahresende aufgrund der tatsächlichen Aufwendungen.

(5)

Die Sonderumlage wird nur von der Ortsgemeinde Ruschberg erhoben, da die Ortsgemeinde Reichenbach und die Verbandsgemeinde Baumholder eine vertragliche Regelung getroffen haben, die den Vorteil bereits in anderer Weise ausgleicht, § 26 Abs 2 Satz 1 LFAG.“

Artikel II:

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt rückwirkend mit Beginn des Haushaltsjahres 2022 in Kraft.

Baumholder, den 27. September 2022
Verbandsgemeinde Baumholder
gez. Bernd Alsfasser, Bürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Die Kreisverwaltung Birkenfeld hat mit Schreiben vom 20. September 2022 mitgeteilt, dass gegen die Festsetzungen der Haushaltssatzung keine Bedenken erhoben werden.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 liegt zur Einsichtnahme vom 06. bis einschließlich 14. Oktober 2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Dienstzimmer 101 (Bürgerbüro), während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus, § 97 Abs 3 GemO.

Nach § 24 Abs 6 der Gemeindeordnung gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzungen verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Baumholder, 05. Oktober 2022
Verbandsgemeinde Baumholder
gez. Bernd Alsfasser, Bürgermeister