| 1. | Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaltssatzung für das Jahr 2022 der Ortsgemeinde Heimbach |
| 2. | Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen |
Den Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2022 habe ich dem Ortsgemeinderat zugeleitet.
| 1. | Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2022 liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, Baumholder, Zimmer 101 (Bürgerbüro), bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus. |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner von Heimbach haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für 2022 einzureichen. |
Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung oder an den Ortsbürgermeister Herrn Jürgen Saar, 55779 Heimbach, oder elektronisch an s-naeher@vgv-baumholder.de bzw. verwaltung@vgv-baumholder.de einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. Die Einsichtnahme ist möglich an Werktagen während der allgemeinen Dienststunden. Wir empfehlen vorab unter Telefon 06783 / 81 - 52 einen Termin für die Einsichtnahme zu vereinbaren.