Titel Logo
Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 40/2023
Mettweiler
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Pressemitteilung zur Sitzung des Ortsgemeinderates Mettweiler am 18.09.2023

A. Öffentlicher Teil

TOP 1. Bekanntgabe einer Eilentscheidung

Im November 2022 wurde bereits ein Eilentscheid über die Anschlussbelieferung der Straßen-beleuchtungsverträge für die Lieferstellen der VG Baumholder getroffen. Dieses Angebot galt nur für das Jahr 2023, sodass nun ein neues Angebot zu aktuellen Marktbedingungen eingetroffen ist.

Das beiliegende Schreiben wurde von der OIE AG übergeben, hier wird die Anpassung des Stromliefervertrages bis zum 31.12.2025 angeboten.

Die grundsätzliche Verlängerung seitens der Verbandsgemeinde für die Stadt und die Ortsgemeinden ist bereits am 09.08.2023 erfolgt, da hier aufgrund der aktuellen Marktsituation keine Festpreisbindung mehr erfolgen kann und schnelles Handeln erforderlich war.

Nichtsdestotrotz ist die Einwilligung der Ortsgemeinde zum Stromliefervertrag zu den vereinbarten Konditionen

Grundpreis/Zähler: 90,00 €/Jahr

Arbeitspreis für das Jahr 2024: 15,30 ct/kWh

Arbeitspreis für das Jahr 2025: 14,39 ct/kWh

notwendig.

Mit den gesetzlichen Steuern und Abgaben, sowie den Netznutzungskosten ergibt sich ein Gesamtpreis von voraussichtlich 32 ct/kWh. Der bisherige Gesamtpreis für 2023 beläuft sich auf 54 ct/kWh.

Um Rückmeldung bis zum 21.08.2023 wird gebeten, da Fristen eingehalten werden müssen.

Eilentscheidung:

Auf Grund der Dringlichkeit bzw. da eine Erledigung nicht ohne Nachteil für die Ortsgemeinde Mettweiler bis zu einer Sitzung des Ortsgemeinderates mit entsprechender Tagesordnung aufgeschoben werden kann (im Sinne der Preisbindung), wird o. g. Belieferungsvertrag Straßenbeleuchtung an die OIE AG, Idar-Oberstein im Zuge einer Eilentscheidung gem. § 48 GemO angepasst. Der Auftraggeber (Ortsgemeinde Mettweiler) erklärt dies durch Unterschrift der beiden Beigeordneten am Ende dieses Aktenvermerks.

TOP 2. Vollzug des § 21 GemHVO- Zwischenbericht zum 30. Juni 2023 der Ortsgemeinde Mettweiler

Gemäß § 21 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ist der Gemeinderat während des Haushaltsjahres über den Stand des Haushaltsvollzuges hinsichtlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten.

Die Verwaltung unterrichtet über den Stand im Finanzhaushalt (Übersicht über die Ein- und Auszahlungen).

Die Ortsgemeinde Mettweiler hat zur Zeit einen Doppelhaushalt 2023/24.

Der Haushaltsplan 2023 ist mit einem Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von 57.699 € aufgestellt worden.

Lt. Zwischenbericht wäre nun mit einem Überschuss in Höhe von ca. 25.773,39 € zu rechnen.

Bei den Einzahlungen aus Gewerbesteuer ergaben sich Mehreinnahmen von ca. 30.000 €. Die Auszahlungen für Sach- und Dienstleitungen sind bisher nicht an die Haushaltsplanungsätze heran gereicht. Der Zeitpunkt der geplanten Investitionsmaßnahmen bis auf die Maßnahme Buswartehalle ist noch nicht absehbar.

Bei verschiedenen Positionen der Einnahme- und Ausgabeseite werden sich voraussichtlich weitere geringfügige Änderungen ergeben.

Der Ortsgemeinderat nimmt vom Zwischenbericht zum 30.06.2023 Kenntnis.

TOP 3. Verkehrssicherungsmaßnahmen Gemeindewald

Seit wenigen Jahren ist ein allmähliches Absterben der Buchen am Rande des gemeindeeigenen Zeltplatzes auf der Gemarkung „Auf der Huf“ (89) zu beobachten.

In den letzten Monaten kam es zu massiven Astabbrüchen. Für Nutzer des Platzes besteht Gefahr für Leib und Leben. Daher hat sich der Gemeinderat im Sommer 2023 dafür ausgesprochen, den Zeltplatz bis auf Weiteres zu schließen.

Der Vorsitzende ließ sich durch den zuständigen Förster in Bezug auf das weitere Vorgehen beraten.

Der Forst kam ebenfalls zu dem Entschluss, dass der Zeltplatz, bedingt durch die erhebliche Gefährdung, nicht mehr zu nutzen sei und der Rückschnitt der Bäume durchzuführen ist.

Die Arbeiten, die unter den Aspekt Verkehrssicherung fallen, könnten durch die Forstarbeiter für einen veranschlagten Betrag von ca. 1500.- Euro durchgeführt werden.

Eine Änderung des Forstwirtschaftsplanes erscheint als nicht notwendig, da Verkehrssicherungsmaßnahmen meist nicht planbar sind und zudem unterjährig auftreten.

Weitere Stellungsnahmen der Revierleitung sowie durch den Forstamtsleiter wurden dem Gemeinderat mitgeteilt.

Beschluss:

Der Gemeinderat Mettweiler stimmt dem Angebot der Revierleitung zu, den Rückschnitt an den 2 Buchen (Ostseite des Zeltplatzes) sowie an einer Buche (Westseite des Zeltplatzes) für den Betrag von 1500.- Euro durchführen zu lassen.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über den Winterdienst beraten und ein Beschluss für die Vergabe gefasst. Ferner wurden Informationen bezüglich Neuverpachtung Gaststätte Dennerbachstübchen mitgeteilt.