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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 40/2023
Baumholder
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Stadtrat 04.09.2023

TOP 1. Vollzug des § 21 GemHVO

- Zwischenbericht zum 30. Juni 2023

Nach § 21 Abs 1 GemHVO ist der Stadtrat nach den örtlichen Bedürfnissen über den Stand des Haushaltsvollzuges hinsichtlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten.

Für das Jahr 2023 ergibt sich auf Grund des derzeitigen Standes folgende Entwicklung:

Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (Position F23) wies im Nachtragshaushaltsplan einen Überschuss von 103.725 € aus. Nach derzeitigem Stand kann hier mit einer Verbesserung um ca. 593.800 € gerechnet werden, so dass sich ein Überschuss von ca. 697.500 € ergeben würde.

Die Gründe hierfür liegen insbesondere im Bereich der Gewerbesteuer (Mehreinnahmen von ca. 173.000 €) sowie den Anteil an der Einkommenssteuer (Mehreinnahmen von ca. 288.000 €) gegenüber dem Planansatz (Position F1).

In Summe ergibt sich bei den lfd. Einzahlungen (Position F8) eine voraussichtliche Ergebnisverbesserung um ca. 432.000 €.

Die Personal- und Versorgungsauszahlungen (Position F9) werden voraussichtlich um ca. 45.000 € unter dem Planansatz liegen.

Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Position F10) erhöhen sich um ca. 71.000 € gegenüber dem Ansatz. Mehrausgaben ergeben sich im Forstbereich (ca. 33,5 T€) und den Stromkosten (ca. 38 T€). Im Übrigen halten sich Mehr- und Minderausgaben in etwa die Waage.

Die zu zahlenden Umlagen (Position F12) reduzieren sich um rd. 181.000 €. Durch die erwarteten Mehreinnahmen bei der GewSt steigt auch die GewSt-Umlage (+ ca. 18 T€), die VG-Umlage sinkt jedoch um ca. 199 T€. Grund hierfür ist, dass bei der Aufstellung des Nachtrages noch mit dem Umlagesatz des Jahres 2022 (37,38 v.H.) geplant wurde, dieser aber dann im Haushalt der VG auf 33,70 v.H. festgesetzt wurde.

Bei der Summe der lfd. Auszahlungen (Position F15) ergibt sich eine voraussichtliche Ergebnisverbesserung um ca. 167 T€.

Der Saldo der lfd. Ein- und Auszahlungen (Position F16) verbessert sich von einem geplanten Überschuss von 166.250 € auf ein zu erwartendes Ergebnis mit einem Überschuss von rd. 764.925 €.

Der Saldo der Zins- und sonstigen Finanzein- und -auszahlungen (Position F19) verschlechtert sich leicht um ca. 7.000 €, was zusammen mit der Position F16 beim Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen (Position F20) zu einer Verbesserung um ca. 591.400 € und damit zu einem Überschuss von rd. 697.500 € führt.

Die Einzahlungen aus Investitionszuwendungen (Position F24) verbessern sich um rd. 94.000 €, die Einzahlungen aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten um ca. 31.900 € (Position F25). Die sonstigen Investitionseinzahlungen (Position F26) verschlechtern sich um ca. 12.400 €.

Die Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Position F27) verbessert sich um insgesamt rd. 113.600 € auf rd. 1,66 Mio. €.

Die Auszahlungen für Sachanlagen (Position F29) reduzieren sich um rd. 109.000 € auf ca. 1,97 Mio. €. Ob und wenn ja in welcher Höhe Mittel für den Bau der „Westrichhalle“ und des Neubaus des kath. Kindergartens anfallen lässt sich jedoch nur schwer prognostizieren.

Im Saldo der Investitionstätigkeit (Position F33) ergibt sich eine Verbesserung um ca. 222 T€, was einem erwarteten Fehlbetrag von ca. 614 T€ entspricht.

Der im Nachtragshaushaltsplan noch veranschlagte Finanzmittelfehlbetrag (Position F34) von 733.000 € würde sich unter den o.g. Voraussetzungen um ca. 816 T€ auf einen Überschuss von ca. 83.300 € verbessern.

Der Stadtrat nimmt vom Zwischengespräch Kenntnis.

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt vom Zwischenbericht 2023 Kenntnis.

TOP 2. Annahme von Spenden

Gemäß § 94 Abs. 3 GemO ist über die Annahme folgender Zuwendung zu entscheiden:

a)

Geldzuwendung in Höhe von 100,00 € von Herrn Armin Duhrmann zur Förderung der Jugend- und Altenhilfe gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO

b)

Geldzuwendung in Höhe von 500,00 € der Kreissparkasse Birkenfeld zur Heimat- und Kulturpflege gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 22 AO

c)

Geldzuwendung in Höhe von 1.500,00 € der Vereinigten Volksbank Raiffeisenbank eG Simmern zur Förderung von Kunst und Kultur gemäß § 52 Abs 2 Nr. 5 AO

Beschluss:

Gemäß § 94 Abs. 3 GemO nimmt die Stadt Baumholder die vorgenannten Zuwendungen an.

TOP 3. Neubau Westrichhalle - Beauftragung Prüfstatik

Für die erforderliche Prüfung der Statik bei öffentlichen Gebäuden, übernimmt die BVS Hessen/Rheinland-Pfalz/Saar als Verrechnungsstelle der Prüfingenieure die Abwicklung von Angeboten und Abrechnungen der Gebühren für die unabhängigen Prüfstatiker als verlängerter Arm der Bauaufsichtsbehörde.

Von der BVS wurde für die Prüfung der Statik durch den Prüfsachverständigen Dr.-Ing. Harald Schmeer / 66132 Saarbrücken am 22.08.23 eine vorläufige Vergütungsermittlung i. H. v. 34.839,15 € brutto inkl. Bauüberwachung vorgelegt. Das Angebot liegt unter dem in der Kostenberechnung für die Prüfstatik vorgesehenen Betrag.

Beschluss:

Mit der Prüfstatik zum Neubau Westrichhalle, wird der Prüfsachverständige Dr.-Ing. Harald Schmeer / 66132 Saarbrücken auf Grundlage der vorläufigen Vergütungsermittlung für Prüfingenieure von der BVS i. H. v. 34.839,15 € brutto, beauftragt.

TOP 4. Neubau kath. Kindergarten, Vergabe der Bauleistungen

a) Los 1: Erdarbeiten

b) Los 2: Maurer- und Betonarbeiten

c) Bauleistungsversicherung

TOP 4 a) Neubau kath. Kindergarten, Vergabe Los 1: Erdarbeiten

Sachverhalt:

Im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung gem. VOB/A sind zum Submissionstermin am 26.07.23 neun Angebote fristgerecht eingegangen. Ein Angebot konnte nicht gewertet werden, da das unterschriebene Angebotsschreiben (Formblatt 213) nicht vorgelegen hat. Nach Prüfung und Auswertung der Angebote durch das bauleitende Architekturbüro Werle ergibt sich folgendes Angebot als das wirtschaftlichste:

Anbieter

Fa. Märker Bau, 55765 Dienstweiler

Das Angebot liegt unter den für dieses Gewerk eingeplanten Kosten.

Es wurden noch Bietergespräche gem. § 15 VOB/A mit den in Frage kommenden Firmen geführt. Als Ergebnis der Angebotsprüfung und Auswertung in Verbindung mit o. g. Bieter-/Vergabe-Gesprächen, wird durch das bauleitende Architekturbüro Werle und die Bauverwaltung die Auftragsvergabe an den o. g. wirtschaftlichsten Bieter vorgeschlagen.

Beschluss:

Der Auftrag zu den Erdarbeiten „Neubau KiTa Baumholder“ wird an die Fa. Märker Bau / Dienstweiler erteilt.

TOP 4 b) Neubau kath. Kindergarten, Vergabe Los 2: Maurer- und Betonarbeiten

Sachverhalt:

Im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung gem. VOB/A sind zum Submissionstermin am 26.07.23 zwölf Angebote fristgerecht eingegangen. Ein Angebot konnte nicht gewertet werden, da das unterschriebene Angebotsschreiben (Formblatt 213) nicht vorgelegen hat. Nach Prüfung und Auswertung der Angebote durch das bauleitende Architekturbüro Werle ergibt sich folgendes Angebot als das wirtschaftlichste:

Anbieter

Fa. Hahn Bau, 55743 Idar-Oberstein

Das Angebot liegt unter den für dieses Gewerk eingeplanten Kosten.

Es wurden noch Bietergespräche gem. § 15 VOB/A mit den in Frage kommenden Firmen geführt. Als Ergebnis der Angebotsprüfung und Auswertung in Verbindung mit o. g. Bieter-/Vergabe-Gesprächen, wird durch das bauleitende Architekturbüro Werle und die Bauverwaltung die Auftragsvergabe an den o. g. wirtschaftlichsten Bieter vorgeschlagen.

Beschluss:

Der Auftrag zu den Maurer- und Betonarbeiten „Neubau KiTa Baumholder“ wird an die Fa. Hahn Bau / Idar-Oberstein erteilt.

TOP 4 c) Neubau kath. Kindergarten – Abschluss Bauleistungsversicherung:

Zu diesem Beschluss wird im Vorfeld Christina Maurer von der Abstimmung ausgeschlossen.

Zum Neubau des kath. Kindergartens empfiehlt sich bei dieser Größenordnung der Abschluss einer Bauleistungsversicherung. Diese dient insbesondere auch dem Schutz der Auftragnehmer in der Ausführungsphase gegen zum Beispiel gegenseitig verursachte Schäden an eingebauten und/oder nicht eingebauten Bauteilen oder Baustoffen, weshalb die Firmen über einen Anteil eines pauschalen Baumedienabzuges an den Kosten für diese Versicherung beteiligt werden.

Es wurden drei Angebote von ortsansässigen Versicherungsagenturen angefragt (Provinzial, LVM, Allianz). Zum Abgabetermin am 20.06.23 haben zwei Angebote vorgelegen, von der Allianz und von der LVM. Aufgrund des Preis-/Leistungsverhältnis wird das Angebot der Allianz zur Beauftragung vorgeschlagen.

Beschluss:

Die Bauleistungsversicherung zum Bauvorhaben Neubau kath. Kindergarten wird mit der Allianz abgeschlossen.

TOP 5. 3. Änderung des Bebauungsplanes "Wasemsbach III"

- Änderungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB

Das Stadtrat Mitglied Ursula Lambur ist gem. den Bestimmungen des § 22 Abs. 1 Nr. 1 GemO von der Beratung und Beschlussfassung auszuschließen. Sie hat im Zuhörerbereich Platz zu nehmen.

Der Bebauungsplan „Wasemsbach III“ hat 1983 Rechtskraft erlangt. Durch eine 1. Änderung 1987 wurde die Anzahl der zulässigen Wohnungen pro Gebäude auf 2 herabgesetzt, durch die 2. Änderung 2006 wieder auf 3 Wohnungen erhöht. Es ist ein Reines Wohngebiet ausgewiesen. Das Gebiet ist vollständig bebaut. In der Vergangenheit gab es immer wieder Anfragen zur Ansiedlung von Nutzungen, die die Wohnnutzung nicht stören. Da die Reinen Wohngebiete ausschließlich dem Wohnen dienen, waren diese Ansiedlungen nicht möglich.

Um künftig die Ansiedlung nicht störender Nutzungen zuzulassen, soll auf Antrag der SPD-Fraktion und einstimmiger Empfehlung des Ausschusses für Bauwesen, Stadtumbau und Gebäudemanagement das gesamte Plangebiet in ein Allgemeines Wohngebiet geändert werden.

Zur kurzfristigen Durchführung des Änderungsverfahrens hat lediglich das Büro Kernplan aus Illingen ein Honorarangebot abgeben.

Beschluss:

Nach § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB ergeht der Beschluss, den Bebauungsplan „Wasembach III“ wie folgt zu ändern:

Für den gesamten Geltungsbereich wird die Art der baulichen Nutzung angepasst. Das bisherige Reine Wohngebiet (§ 3 BauNVO) wird in ein Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO) umgewandelt.

Der Auftrag zur Durchführung des Änderungsverfahrens wird an das Büro Kernplan vergeben.

TOP 6. Bebauungsplan "Erweiterung Norma Gewerbegebiet Kuseler Straße"

- Vorlage des Antrages auf Abweichung vom Ziel 58 des LEP IV, Ziel 43 RROP Rheinhessen-Nahe (Zielabweichungsverfahren)

Die Norma Lebensmittelfilialbetrieb Stiftung & Co. KG in Rheinböllen möchte die bestehende Filiale in Baumholder an der Kuseler Straße 11 erweitern. Die geplante Erweiterung ist im derzeitigen baulichen Bestand nicht möglich, sodass eine Erweiterung des Baukörpers erforderlich ist. Diese soll sich nach Süden hin in die Stellplatzflächen hinein ausdehnen. Die Verkaufsfläche soll von derzeit knapp 1.000 qm auf 1.400 qm erweitert werden. Darin eingeschlossen sind Ergänzungen um ein Café mit Backwarenverkauf sowie eine Metzgerei mit Aufenthaltsbereich.

Das Erweiterungsvorhaben entspricht der kommunalen Entwicklungsabsicht der Stadt Baumholder, die Nahversorgung im Kernort langfristig zu sichern und zu stärken. Die geplante Erweiterung des Planstandortes ist aus betrieblicher Sicht nötig, da die Filiale nicht mehr den Marktanforderungen entspricht und eine Steigerung der Attraktivität des Marktes zu erreichen ist. Sie ist aus Gründen der Versorgungssicherheit und -qualität gleichermaßen erforderlich. Zum einen wird die Modernisierung und Erweiterung die Wettbewerbsfähigkeit und damit die dauerhafte Präsenz des Standortes sichern. Zum anderen trägt diese Maßnahme dazu bei, die qualitativen Versorgungsdefizite zu reduzieren und die Kaufkraftbindung vor Ort zu erhöhen. Das Vorhaben trägt damit zur Stärkung der Nahversorgungsfunktion des gesamten Raumes bei.

Baumholder ist kooperierendes Mittelzentrum und hat somit entsprechende Angebote zur Versorgung der eigenen Bevölkerung und seinem landesplanerisch festgelegten Mittelbereich (Idar-Oberstein, Birkenfeld, Baumholder) vorzuhalten.

Der Standort des Norma Marktes befindet sich in zentraler Lage im Osten der Stadt, in unmittelbarer Nähe zum Zentrum. Er ist Bestandteil eines vorhandenen Nahversorgungsangebotes mit Edeka, Bäckerei, Apotheke und diversen Dienstleistern. Der gesamte Kernort Baumholders sowie Teile der Wohngebiete liegen innerhalb der fußläufigen Distanz von 800 Metern. Der Standort ist siedlungsintegriert und dient der wohnungsnahen, fußläufigen Versorgung in der Kernstadt.

Der Stadt Baumholder liegt kein Einzelhandelskonzept vor, dass weder ein Standort- noch ein Sortimentskonzept beinhaltet. Eine Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche oder Nahversorgungsstandorte existieren nicht. Im Rahmen der Auswirkungsanalyse, die zur erforderlichen Änderung des Bebauungsplanes erstellt wurde, wurde eine ersatzweise Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches Stadtmitte vorgenommen. Diese zeigt, dass der Standort des zu erweiternden Norma Marktes außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches liegt. Darüber hinaus ist, nach der Sortimentsliste des LEP IV davon auszugehen, dass die angebotenen Nahversorgungssortimente als innenstadtrelevant einzustufen sind. Insofern liegt ein Verstoß gegen das Integrationsgebot (Ziel 58) vor.

Das Ziel 58 des LEP IV bestimmt, dass großflächige Einzelhandelsvorhaben nur in städtebaulich integrierten Lagen (zentrale Versorgungsbereiche) zulässig sind (Integrationsgebot). Der Standort des Erweiterungsvorhabens liegt integriert in den Siedlungskern der Kernstadt Baumholders. Da allerdings kein Einzelhandelskonzept für die Stadt Baumholder existiert, liegt auch keine regionalplanerisch abgestimmte Abgrenzung zentraler Versorgungsbereich vor. Eine Festlegung von Nahversorgungsstandorten innerhalb der Stadt Baumholder aus einem Einzelhandelskonzept liegt ebenfalls nicht vor. Eine an den faktischen Gegebenheiten vor Ort orientierte Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches Stadtmitte zeigt allerdings, dass der Planstandort nicht innerhalb der Abgrenzung des faktischen ZVB liegt. Vor diesem Hintergrund verstößt der Planstandort rein formal gegen das Integrationsgebot. Faktisch ist der Planstandort als integriert einzustufen. Er ist fußläufig und mit dem ÖPNV erreichbar. Innerhalb eines Umkreises von rund 10 Minuten (800 Meter) sind der gesamte Kernort Baumholder sowie Teile der angrenzenden Wohngebiete erreichbar. Vor diesem Hintergrund ist aus fachlicher Sicht festzuhalten, dass die Integration des Standortes faktisch gegeben, formal aber nicht in einem Einzelhandelskonzept ausgewiesen ist.

Dennoch muss ein Zielabweichungsverfahren durchgeführt werden. Hierzu muss die Stadt über den Kreis bei der SGD einen Antrag stellen. Ein Zielabweichungsverfahren ermöglicht, bei raumbedeutsamen Vorhaben von einem sie grundsätzlich bindenden Ziel der Raumordnung ausnahmsweise abzuweichen. Dieses Verfahren dient als Ausnahmeinstrument für atypische Einzelfälle. Eine Voraussetzung für das Zielabweichungsverfahren ist, dass die Abweichung aus raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Dies wurde in der Sachstandsdarstellung und in den beigefügten Unterlagen entsprechend dargelegt.

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Baumholder beschließt, wie dargelegt, gem. § 6 Abs. 2 ROG i. V. m. §§ 8 Abs. 3 und 10 Abs. 6 LPIG einen Antrag auf Abweichung von Zielen der Raumordnung und Landesplanung einzureichen und ein entsprechendes Zielabweichungsverfahren von den Zielvorgaben des Ziel 58 (Integrationsgebot), einleiten zu lassen. Es wird das Ziel verfolgt, die raumordnerischen Voraussetzungen für die Genehmigung der Erweiterung der Norma Filiale in der Kuseler Straße zu schaffen.