TOP 1. Einwohnerfragestunde
Es war eine Einwohnerin anwesend.
Fragen wurden nicht gestellt.
Eine Einwohnerin hat zur Umfeldgestaltung des Dorfgemeinschaftshauses Pflanzen aus ihrem eignen Garten angeboten.
TOP 2. Auftragsvergabe Neugestaltung Umfeld Dorfgemeinschaftshaus
Nach ergebnisloser Öffentlicher Ausschreibung (es wurde kein Angebot abgegeben), konnten im Nachgang 4 geeignete Firmen dazu bewegt werden, eine Zusage zur Teilnahme an einer folgenden beschränkten Ausschreibung abzugeben.
Im Rahmen der beschränkten Ausschreibung gem. VOB/A, wurden diese 4 Firmen am 30.07.24 zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Zum Submissionstermin am 03.09.2024 sind 4 Angebote fristgerecht eingegangen. Nach Prüfung und Auswertung der Angebote durch das bauleitende Büro für Stadt- und Landschaftsplanung BBP PartGmbB, Kaiserslautern, ergibt sich folgende Angebots-Reihenfolge (inkl. evtl. Nachlässe):
| Anbieter | geprüfte Angebotssumme (brutto) |
| a) Fa. Kempf 3 GmbH, Saarbrücken | |
Im Zuge der Prüfung und Wertung der Angebote, kommt das bauleitende Büro BBP zu dem Ergebnis, dass das o. g. wirtschaftlichste Angebot der Fa. Kempf 3 rd. 10 % über der aktuellsten Kostenberechnung für diese Leistungen liegt.
Am 16.09.24 fand mit der Fa. Kempf 3 vor Ort noch ein Bietergespräch statt. Die Fa. Kempf 3 konnte dabei die erforderliche Leistungsfähigkeit und die Zuverlässigkeit hinsichtlich der Zeitplanung bestätigen. Ebenso bestätigte die Fa. Kempf 3, dass Art und Umfang der Leistung durch das LV und die der Ausschreibung beigefügten Planunterlagen erschöpfend, klar und vollständig beschrieben wurde und dass die Einheitspreise und die Endsummen auskömmlich kalkuliert wurden. Des Weiteren ist die Fa. Kempf 3 für die geforderte Leistung präqualifiziert (PQ-Nr.: 010.104000). Als Ergebnis der Angebotsprüfung und Auswertung wird die Auftragsvergabe an den o. g. günstigsten Bieter vorgeschlagen.
Beschluss:
Die Ortsgemeinde Rückweiler beauftragt die Firma Kempf 3 GmbH, 66115 Saarbrücken mit der Ausführung des Landschaftsbauarbeiten zur Neugestaltung Umfeld DGH Rückweiler.
TOP 3. Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED - Auftragsvergabe 074
a) Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.03.2023 den Grundsatzbeschluss gefasst, die Straßenbeleuchtung innerhalb der Ortsgemeinde von konventionellen Leuchten auf LED-Leuchten umzustellen.
Grundlage dieser Entscheidung waren unter anderem die wirtschaftlichen Gesichtspunkte, sowie auch aus Umwelt- und Klimaschutzgründen auf moderne LED-Beleuchtung umzurüsten.
Daraufhin wurde durch die OIE AG Idar-Oberstein, die Eigentümerin der Straßenbeleuchtung innerhalb der Verbandsgemeinde Baumholder ist, ein Angebot für die Ortsgemeinde Rückweiler erstellt.
Durch die Langlebigkeit der LEDs im Vergleich zu konventionellen Leuchten kommt es zu Einsparungen, das Wartungsintervall kann verlängert werden und im Servicevertrag der OIE wird jede LED-Leuchte ermäßigt abgerechnet.
Weiterhin wurde seitens der Verbandsgemeindeverwaltung ein Antrag auf Gewährung aus dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation, kurz KIPKI, gestellt, welcher mit Bescheid vom 07.08.2024 positiv ausgefallen ist.
Für die Ortsgemeinde Rückweiler bedeutet dies eine Fördersumme von 11.537,10 €. Die Maßnahme muss bis zum 30.06.2026 durchgeführt werden.
b) Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, eine Zhaga-Schnittstelle an 54 der neuen LED-Leuchten verbauen zu lassen.
Diese Zhaga-Schnittstelle ist ein Kommunikationsmodul für die Leuchtenelektronik zur Steuerung und Überwachung per Funk bzw. Cloud.Die Installation der neuen techn. LED-Leuchten hat einen Bestand von ca. 25 Jahren. Die Zhaga-Schnittstelle würde Stand heute nur vorgesehen, jedoch noch nicht genutzt werden. Sofern sich im Laufe der Zeit Wünsche oder sonstige Anforderungen hinsichtlich möglicher Schaltbarkeiten der einzelnen Leuchten und oder Bewegungsdimmung ergeben, ist das nur mit Hilfe einer solchen Zhaga-Schnittstelle möglich. Eine nachträgliche Nachrüstung ist nicht möglich, da die Sockel für die Schnittstelle direkt im Gehäuse verbaut sind. In dem Fall müsste der ganze Kopf erneut getauscht werden.
Beschluss:
a) Der Ortsgemeinderat beschließt die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED.
b) Zusätzlich soll an 54 Leuchten eine Zhaga-Schnittstelle verbaut werden.
TOP 4. Forstangelegenheiten
a) Brennholzpreis 2025
b) Abgabemenge
a) Brennholzpreis 2025
Der Brennholzmarkt hat sich im Zuge der Normalisierung der Energieholzmärkte beruhigt.
Das Forstamt Birkenfeld schlägt folgende Preise für die Saison 2024 / 2025 vor:
| Laubhartholz (Buche, Hainbuche, Ahorn, Esche, Eiche, Birke) | 73,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm |
| Weichhölzer (Weide, Linde, Erle) | 50,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm |
| Nadelholz | 50,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm |
| Die Preise der Ortsgemeinde Rückweiler sind aktuell wie folgt: | |
| Laubhartholz (Buche, Hainbuche, Ahorn, Esche, Eiche, Birke) | 70,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm |
| Weichhölzer (Weide, Linde, Erle) | 60,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm |
| Nadelholz | 53,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm |
Ein Raummeter (rm) ist 0,7 fm. Der Raummeter ist ein Maß für Holz, mit dem das Volumen von gestapeltem Holz inklusive Hohlräume gemessen wird. Im Gegensatz zum Erntefestmeter werden aber nicht einzelne Baumstämme, sondern das Volumen ganzer Holzstapel inklusive Hohlräume vermessen.
Der Festmeter (Fm) oder Erntefestmeter (Efm) ist ein Maß für das Holz, das nach der Holzernte tatsächlich verkauft werden kann.
(Quelle: www.waldhilfe.de/masseinheiten-fuer-holz)
Der Vorschlag der Verwaltung ist, dass die Preise für Weichhölzer und Nadelhölzer gesenkt werden und der Preis für Laubhartholz unverändert bleibt.
Somit würden sich folgende Preise ergeben:
| Laubhartholz (Buche, Hainbuche, Ahorn, Esche, Eiche, Birke) | 70,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm |
| Weichhölzer (Weide, Linde, Erle) | 50,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm |
| Nadelholz | 50,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm |
Die Brennholzbestellung erfolgt wie im Vorjahr online.
Die Verbandsgemeinde hat seit dem 09.08.2024 den Link zur Brennholzbestellung auf der Homepage veröffentlicht. Ebenso sind die Informationen in der Westricher Rundschau am 14.08.2024 erstmalig veröffentlicht worden; es folgt ein 2-wöchiger Rhythmus. Ebenso wurde ein QR-Code erstellt, sodass die Interessenten direkt auf die Bestellhomepage weitergeleitet werden.
Eine Bestellung ist bis einschließlich Montag, den 30.09.2024 möglich.
Der Vorschlag der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder ergeht an alle verbandsangehörigen Gemeinden der Verbandsgemeinde Baumholder.
Ein einheitlicher Brennholzpreis in der Verbandsgemeinde Baumholder wäre aus folgenden Gründen von Vorteil:
1.) Zusammenarbeit der Gemeinden im Forstzweckverband (Personalstellung, Verteilung der Sachkosten etc.)
2.) Verbandsangehörige Gemeinden der VG Baumholder werden nicht gegenseitig „ausgespielt“
3.) Geringerer Bürokratie-/Verwaltungsaufwand für den Revierleiter, das Forstamt Birkenfeld und die Verbandsgemeinde Baumholder
Beschluss:
Die Ortsgemeinde Rückweiler stimmt für die vorgeschlagenen Brennholzpreise für 2025.
| Laubhartholz (Buche, Hainbuche, Ahorn, Esche, Eiche, Birke) | 70,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm |
| Weichhölzer (Weide, Linde, Erle) | 50,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm |
| Nadelholz | 50,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm |
b.) Abgabemenge
Beschluss:
Die Ortsgemeinde Rückweiler stimmt für eine Begrenzung der Abgabemenge auf 20 fm pro Haushalt.
Brennholzpreise und Begrenzung der Abgabemenge sind für Selbstwerber und nicht für gewerbliche Zwecke und Nutzer. Verkauf zum Weiterverkauf wird nicht zugestimmt und ist nicht vorgesehen!