Öffentlicher Teil
TOP 2. Beratung über die Gestaltung des Dorfplatzes
Sach- und Rechtslage:
Im Sommer 2025 musste die Dorflinde am Brunnenplatz in der Dorfmitte, aufgrund akuter Umsturzgefahr, gefällt werden.
Im weiteren Verlauf wurden Haushaltsmittel für die Jahre 2026/2027 eingestellt, um den Dorfplatz nach Maßgabe des Gemeinderates wieder herzustellen. In der heutigen Sitzung soll eine Erstberatung über die Gestaltung des Dorfplatzes stattfinden.
Beschluss:
Der Gemeinderat Mettweiler spricht sich für eine Einebnung und Begradigung der Fläche des ehemaligen Baumstandortes aus. Die Ausführung der Maßnahme soll in Eigenleistung erfolgen.
TOP 3. Machbarkeitsstudie Böschungssicherung Dennerbach
Die Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder (FB 3) hat auf Bitten der Ortsgemeinde Mettweiler, das Ingenieurbüro Reihsner mit der Bitte um eine Honorarofferte für eine Machbarkeitsstudie zur Sicherung der Straßen und Gewässerböschung angeschrieben. Der Fachbereich 3 hat zusammen mit dem Ing.Büro Reihsner die Notwendigkeit der Maßnahme bestätigt.
Das Ing.Büro Reihsner aus Wittlich ist der Verwaltung bekannt, da Sie auch das Hochwasser-und Starkregenkonzept für die Ortsgemeinde Mettweiler angefertigt hat.
Beschluss:
Die Ortsgemeinde Mettweiler vergibt den Auftrag zur Machbarkeitsstudie für die Sicherung der Straßen und Gewässerböschung an das Ingenieurbüro Reihsner aus Wittlich.
TOP 4. Widmung von Gemeindestraßen der Ortsgemeinde Mettweiler nach § 36 Landesstraßengesetz (LStrG)
Seit jüngster Zeit fordert die Rechtsprechung weiterhin detailliert einen Nachweis darüber, ob die Verkehrsanlage tatsächlich dem öffentlichen Verkehr gewidmet wurde.
Aus Gründen der Rechtssicherheit sind daher die straßenrechtlichen Widmungen für die Straßen „Am Bach“, „Am Hübel“, „Dennerbach“, „Im Eck“, „In der Sang“, „Langheck“, „Petersberg“ nachzuholen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Mettweiler beschließt die Straßen:
| Straße | Flur | Parzelle |
| Am Bach | 7 | 162 |
| Am Hübel | 7 | 81/1 |
| Dennerbach | 7 | 131 |
| Im Eck | 7 | 41/1 |
| In der Sang | 7 | 8/1 |
| Langheck | 7 | 174 |
| Petersberg | 7 | 211, 230/2, Teilfl. v. 230/1 |
gemäß § 36 LStrG dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Es handelt sich um die Gemeindestraßen, deren Straßenbaulastträger die Ortsgemeinde Mettweiler ist.
Die Verkehrsanlagen sind in dem beigefügten Lageplan gelb gekennzeichnet.
TOP 5. Erstberatung zur Anpassung der Friedhofssatzung gemäß Bestattungsgesetz
Zu diesem Tagesordnungspunkt informierte Frau Klein (FB3) die Ratsmitglieder über die möglichen Neuerungen der Friedhofssatzung durch das neue Bestattungsgesetz.
Der Gemeinderat diskutierte eingehend über einzelne Paragrafen und ließ eigene Vorschläge in eine neu aufzustellende Friedhofssatzung mit einfließen. Aufgrund der Komplexität ist ein weiterer Beratungstermin erforderlich.
Es wurde kein Beschluss gefasst.