Öffentlicher Teil
TOP 1. Einwohnerfragestunde
Es waren keine Einwohner anwesend.
TOP 2. Annahme von Spenden
Zuwendung in Höhe von 5000,00 € von der Herbert Stephan KG - Bahnhofstr. 19 - 55776 Frauenberg zum Erhalt des Kinderspielplatzes Frauenberg gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO.
Beschluss:
Gemäß § 94 Abs. 3 der Gemeindeverordnung Rheinland - Pfalz nimmt die Ortsgemeinde Frauenberg die Geldzuwendung an.
TOP 3. Verwendung der Mittel aus dem Dorfbudget (2025/2026) in der Gemeinde Frauenberg
Sach- und Rechtslage:
Aus den Förderprogramm Dorfbudget stehen der Gemeinde für die Jahre 2025 und 2026 jeweils 1500.- Euro zur Verfügung.
Die Zuwendung ist zweckgebunden und dient der Finanzierung von freiwilligen Aufgaben der Gemeinde.
Ziel des Programms ist es, das ehrenamtliche Engagement zu unterstützen, die Dorfgemeinschaft zu stärken und Projekte zu fördern, die dem örtlichen Miteinander dienen.
Die Mittel können flexibel für freiwillige Aufgaben der Gemeinde eingesetzt werden, insbesondere:
Abwicklung:
Der Gemeinderat beschließt die Maßnahmen, welche über das Dorfbudget gefördert werden sollen.
Die Maßnahmen müssen unter eine der folgenden vier Kategorien eingeordnet werden:
Die Maßnahmen werden der Verbandsgemeindeverwaltung mitgeteilt. Nach Abschluss der Maßnahme wird die Rechnung bei der Verwaltung und parallel bei Frau Klingshirn eingereicht.
Der Verwendungsnachweis wird von der Verbandsgemeindeverwaltung durchgeführt und eingereicht.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Mittel aus dem Dorfbudget für folgende Maßnahmen einzusetzen.
TOP 4. Arbeiten am Spielplatz- Bestätigung eines Auftrages- Genehmigung von über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen
Im Juni wurde vom Ortsbürgermeister der Auftrag an die Fa. Benzel, Kronweiler, zur Pflege und Einbringung von Fallschutz am Spielplatz Im Forst erteilt.
Da der Auftrag über rd. 6000,- € betrug und der Ortsbürgermeister gemäß der Hauptsatzung nur Aufträge bis zu 1.500,- € erteilen kann, ist die nachträgliche Zustimmung des Gemeinderates sinnvoll. Gleichzeitig waren für diese Maßnahme keine ausreichenden Haushaltsmittel vorhanden, sodass über- bzw. außerplanmäßige Auszahlungen entstanden.
Auch hier ist die Zustimmung des Gemeinderates erforderlich.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Auftragsvergabe an die Fa. Benzel nachträglich zu und genehmigt die dadurch entstandenen über- bzw. außerplanmäßigen Auszahlungen.