| TOP 1. | 5. Teiländerung des Bebauungsplanes "Im Brühl" |
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| a) Würdigung der Eingaben aus der Offenlage |
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| b) Satzungsbeschluss |
Das Bebauungsplanverfahren wird nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt und konnte ohne Durchführung einer Umweltprüfung erfolgen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden fand vom 20.07.2023 bis 21.08.2023 statt.
Die Bebauungsunterlagen lagen im gleichen Zeitraum zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die öffentliche Bekanntmachung hierzu erfolgte in der Westricher Rundschau am 12.07.2023.
Aus Reihen der Bürgerschaft gingen keine Eingaben ein, aus Reihen der öffentlichen Träger waren dies sechs Eingaben, die einer Abwägung bedürfen.
Durch das beauftragte Planungsbüro wurden die jeweiligen Abwägungsvorschläge und Beschlussvorschläge erarbeitet, welche der Beschlussvorlage beigefügt sind.
| Beschluss: | |
| a. | Der Stadtrat der Stadt Baumholder beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung. |
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| Die Verwaltung der Verbandsgemeinde Baumholder wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden, die sich zur Planung geäußert haben, von dem Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen. Hierzu ist das Ergebnis der Abwägung den o. g. Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden schriftlich mitzuteilen. |
| b. | Der Stadtrat der Stadt Baumholder beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB die 5. Teiländerung des Bebauungsplanes „Im Brühl“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), als Satzung. Die Begründung wird gebilligt. |
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| Die 5. Teiländerung des Bebauungsplanes „Im Brühl“ ersetzt in ihrem Geltungsbereich den rechtskräftigen Bebauungsplan „Im Brühl“ (1989). |
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| Die Verwaltung der Verbandsgemeinde Baumholder wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zur 5. Teiländerung des Bebauungsplans „Im Brühl“ gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. |
In der Bekanntmachung ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB darauf hinzuweisen, wo die 5. Teiländerung des Bebauungsplans „Im Brühl“ eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.
| TOP 2. | Ausbau Weihervorplatz |
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| - Vergaben |
Zuge einer Beschränkten Ausschreibung wurden 8 Firmen aufgefordert ein Angebot für den Ausbau des Weihervorplatzes vorzulegen. Zur Submission am 11.09.2023 lagen 6 Angebote fristgerecht vor.
Nach rechnerischer und vergaberechtlicher Prüfung der Unterlagen ergab sich folgende Bieterreihenfolge.
| Nr. | Bieter | Bemerkungen |
| 1 | Märker Bau, Dienstweiler |
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| 2 | Tiefbau Behnke, Birkenfeld |
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| 3 | Rech Baugesellschaft, Baumholder |
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| 4 | Köhler-Bau, Idar-Oberstein |
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| 5 | Otto Jung, Sien |
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| 6 | Jahn GmbH, Dienstweiler |
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Gegenüber der Kostenberechnung der Verwaltung ist festzustellen, dass die Preise momentan wieder auf einem etwas niedrigeren Niveau liegen. Die Fa. Märker ist uns als leistungsfähige und zuverlässige Fachfirma bekannt, so dass von Seiten der Verwaltung keine Bedenken bestehen, den Auftrag an die Fa. Märker zu erteilen.
Beschluss:
Der Stadtrat stimmt der Vergabe der Bauarbeiten für den Ausbau des Weihervorplatzes an die Fa. Märker Bau GmbH aus Dienstweiler zu.