Titel Logo
Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 41/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Stadtrat Baumholder 08.09.2025

TOP 1. Verlängerung der Allgemeinverfügung zum Alkoholverbot Stadtweiher/Wäschbach

Die Allgemeinverfügung zum Alkoholverbot „Stadtweiher/Wäschbach“ trat am 29. Oktober 2020 in Kraft und ist derzeit befristet bis 31. Dezember 2025

Da neben vermehrten Kontrollen auch das Alkoholverbot zu einer erheblichen Reduzierung des Alkoholverzehrs, der damit evtl. verbundenen Sachbeschädigungen und Pöbeleien geführt hat, ist eine Verlängerung der Allgemeinverfügung sinnvoll und geboten. Auf Grund dessen sollte die Allgemeinverfügung zum Alkoholverbot für weitere zwei Jahre verlängert und zeitnah vor Ablauf der Frist evaluiert werden.

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, die Allgemeinverfügung „Stadtweiher/Wäschbach“ bis 31. Dezember 2027 zu verlängern.

TOP 2. Antrag der SPD-Fraktion auf Anschaffung von Überwachungskameras am Weihergelände

Sachverhalt:

Herr Simon (SPD) trägt den Antrag auf Anschaffung von Überwachungskameras am Weihergelände vor. Es sollen Überwachungskameras für das Weihergelände angeschafft und aufgestellt werden um mutwilligen Zerstörungen und Verschmutzungen vorzubeugen. Der Vorsitzende informierte den Rat, dass dies nach Rücksprache mit der Polizeiinspektion und der Verwaltung im Moment nicht ausführbar ist.

TOP 3. Antrag LfB zur Beschilderung der Berschweilerstraße

Sachverhalt:

Herr Conrad (LfB) stellt mit Bildern den Standort gegenüber der Ausfahrt Gewerbegebiet inkl. einem Muster wie der Ständer mit den jeweiligen Firmenschildern aussehen könnte vor. Bezüglich dem Standort gab es verschiedene Wortmeldungen aus dem Rat. Nach eingehender Beratung wird das Thema in der nächsten Bauausschusssitzung behandelt.

TOP 4. Neubau Kita Baumholder, Vergabe Sanitärtrennwandanlagen

Sachverhalt:

Für den Neubau Kita Baumholder werden Sanitärtrennwandanlagen benötigt. Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung gem. VOB/A wurden 10 Firmen aufgefordert ein Angebot einzureichen. Zum Submissionstermin sind 5 Angebote fristgerecht eingegangen. Nach Prüfung und Auswertung der Angebote durch das bauleitende Architekturbüro Werle ergibt sich folgende Reihenfolge:

1. SANA Trennwandbau GmbH aus 92706 Luhe-Wildenau  —  13.462,47 €

2. Bieter 2  —  14.646,52 €

3. Bieter 3  —  18.179,86 €

4. Bieter 4  —  19.754,00 €

5. Bieter 5  —  22.191,72 €

Die Fa. SANA Trennwandbau GmbH aus Luhe-Wildenau ist dem bauleitenden Architekturbüro Werle als zuverlässiges und leistungsstarkes Unternehmen bekannt.

Beschluss:

Der Auftrag für die Sanitärtrennwandanlagen im Neubau Kita Baumholder wird an die Firma SANA Trennwandbau GmbH aus Luhe-Wildenau zum geprüften Angebotspreis in Höhe von 13.462,47 € erteilt.

TOP 5. Neubau Kita Baumholder, Vergabe Malerarbeiten

Sachverhalt:

Für die Malerarbeiten am Neubau Kita Stadt Baumholder wurde eine beschränkte Ausschreibung gem. VOB/A durchgeführt. Es wurden 10 Firmen aufgefordert ein Angebot einzureichen. Die Submission fand am 19.08.2025 statt. Zur Submission wurden 4 Angebote eingereicht. Die Angebote werden zurzeit durch das bauleitende Architekturbüro Werle geprüft. Die Kostenberechnung des Architekturbüros Werle beträgt 67.000,00 €. Um eine Verzögerung beim weiteren Bauablauf zu vermeiden, soll der Stadtbürgermeister zur Auftragsvergabe ermächtigt werden, wenn das wirtschaftlichste Angebot die Summe von 67.000,00 € für die Malerarbeiten nicht übersteigt.

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Baumholder ermächtigt den Stadtbürgermeister zur Auftragserteilung für die Malerarbeiten am Neubau Kita Stadt Baumholder, wenn die Summe von 67.000,00 € nicht überschritten wird.

TOP 6. Neubau Kita Baumholder, Vergabe Nachträge

Sachverhalt:

A) Nachtrag Elektroarbeiten

Im Bistro und Mehrzweckraum (gleichzeitige Nutzung möglich) müssen die Leuchten ballwurfsicher sein. Hier wurden die Anzahl und Bauart der Leuchten geändert. Hierzu reichte die bauausführende Fa. Adam aus Idar-Oberstein ein Nachtragsangebot ein. Nach Prüfung durch das Planungsbüro Reichelt ergibt sich eine Nachtragssumme in Höhe von 10.058,13 €.

Beschluss:

Der Nachtrag für die Änderung der Leuchten der Firma Adam aus Idar-Oberstein mit der Summe von 10.058,13 € wird beschlossen.

B) Nachtrag Lüftungsauslässe

Im Bistro und Mehrzweckraum (gleichzeitige Nutzung möglich) werden die Lüftungsauslässe wegen dem Einbau der ballwurfsicheren Leuchten in Schlitzauslässe geändert. Hierzu reichte die bauausführende Fa. Bard aus Tholey ein Nachtragsangebot ein. Nach Prüfung durch das Planungsbüro IFG ergibt sich eine Nachtragssumme in Höhe von 9.979,89 €.

Beschluss:

Der Nachtrag für die Änderung der Lüftungsauslässe der Firma Bard aus Tholey mit der Summe von 9.979,89 € wird beschlossen.

TOP 7. Bebauungsplan "Erweiterung NORMA Gewerbegebiet Kuseler Straße"

Satzungsbeschluss

Sachverhalt:

Die Veröffentlichung im Internet bzw. Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und parallele elektronische Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan „Erweiterung Norma Gewerbegebiet Kuseler Straße“ fand vom 15.04.2024 bis zum 17.05.2024 statt. Die während dieser Zeit vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden hat der Stadtrat mit dem in der beiliegenden Beschlussvorlage dargestellten Ergebnis geprüft. BürgerInnen haben sich zur vorliegenden Planung nicht geäußert.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden, die sich zur Planung geäußert haben, von dem Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen. Hierzu ist das Ergebnis der Abwägung den o. g. Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden schriftlich mitzuteilen.

Der Bebauungsplan „Erweiterung Norma Gewerbegebiet Kuseler Straße“ ersetzt innerhalb seines Geltungsbereiches die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Kuseler Straße“ von 1994.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von 4.500 m2.

Hinweise gem. §§ 214, 215 BauGB

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen der §§ 214, 215 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach:

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Kommune unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.

Hinweise gem. § 44 BauGB

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB wird hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für die in §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten eingetretenen Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Hinweise gem. § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO)

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
  2. vor Ablauf der vorbezeichneten Frist (Satz 1 des § 24 Abs. 6 GemO) die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 des § 24 Abs. 6 GemO geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 des § 24 Abs. 6 GemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

In der Bekanntmachung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen der §§ 214, 215 BauGB sowie auf Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche gem. § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hinzuweisen. Auch auf die Rechtsfolgen des § 24 Abs. 6 GemO ist bei der öffentlichen Bekanntmachung hinzuweisen.

In der Bekanntmachung ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ferner darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung.

Der Stadtrat beschließt gem. § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

TOP 8. Vergabe der Planungsleistungen für den Ausbau der Straße "Überm Weiher"

Sachverhalt:

Die Stadt Baumholder beabsichtigt die Straße „Überm Weiher“ in Baumholder im Jahr 2026 auszubauen. Die Planungsleistungen für den Straßenausbau, einschl. Straßenbeleuchtung, sowie die Erneuerung der Abwasser- und Trinkwasserleitungen, einschl. aller Hausanschlüsse wurden gemeinsam mit den Verbandsgemeindewerken ausgeschrieben. Es wurden insgesamt drei Ingenieurbüros aufgefordert ein entsprechendes Angebot vorzulegen.

Vom Gesetzgeber ist vorgeschrieben nicht nur den Preis, sondern auch andere Kriterien zur Bewertung und Vergabe vorzugeben.

Die Verbandsgemeindewerke und die Stadt haben auf Grundlage dieser Vorgaben eine Wertungsmatrix erstellt, die die Wertungskriterien wie folgt berücksichtigen.

Preis der Leistung:

40%

Referenzobjekte:

30%

Projektleitung:

30%

Die meisten Wertungspunkte erhielt das Ing. Büro Petry aus Idar-Oberstein.

Die Auftragssumme für den Straßenbau mit Beleuchtung beläuft sich auf: 127.873,93€

Beschluss:

Die Planungsleistungen (Stufenweise Vergabe der Lph 1-9) für die Straßensanierungsarbeiten „Überm Weiher“ erhält das Ing. Büro Petry aus Idar-Oberstein zum Angebotspreis von 127.873,93 €

TOP 9: Anschaffung Waldkindergartenwagen

Sach- und Rechtslage:

Für die Waldgruppe des EV Kindergarten Baumholder soll im Bereich der Nöhringshütte ein Waldkindergartenwagen aufgestellt werden. Hierzu wird durch den Fachbereich 3 eine Ausschreibung durchgeführt. Für den Wagen ist eine Summe von 145.000,00 € vorgesehen. Um eine Verzögerung beim weiteren Ablauf zu vermeiden, soll der Stadtbürgermeister zur Auftragsvergabe ermächtigt werden, wenn das wirtschaftlichste Angebot die Summe von 145.000,00 € nicht übersteigt.

Beschluss:

Der Stadtrat ermächtigt den Stadtbürgermeister zur Auftragserteilung für die Anschaffung eines Waldkindergartenwagens, wenn das wirtschaftlichste Angebot die Summe von 145.000,00 € nicht übersteigt.

TOP 10: Anfragen und Mitteilungen

-

Der Vorsitzende informierte den Rat, dass die Sanierung der Gebäude „In der Bitz“ im Laufe des Jahres beginnen soll.

-

Der neue Besitzer vom Hotel zur Post soll in eine Ratssitzung eingeladen werden, damit der sein Vorhaben dem Rat vorstellen kann.

-

Der Vorsitzende informiert den Rat, dass der Gehweg und die Fahrbahn im Bereich der NORMA-Einfahrt zeitnah instandgesetzt wird.

-

Der Vorsitzende informierte den Rat, dass für die nächste Fahrt nach Warq noch Plätze frei sind.

-

Für die Behindertentoilette am Weiher soll die Beschaffung eines Eurozylinder geklärt werden

-

Herr Simon fragte nach dem Sachstand einer Ladesäule für PKW am Weiher. Der Vorsitzende erklärt, dass hierzu im Moment kein Interessent für den Betrieb einer Säule da ist.

-

Herr Simon fragte nach dem Sachstand ehem. EDEKA-Markt. Der Vorsitzende erklärte, dass es hierzu keinen neuen Stand gibt.

-

Herr Gisch fragte warum auf der neuen Westrichhalle eine kleine PV-Anlage errichtet wird. Hierzu erklärte der Vorsitzende, dass für eine größere PV-Anlage kein entsprechender Einspeisungspunkt vorhanden ist.