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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 42/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Pressemitteilung Verbandsgemeinderat 21.09.2023

TOP 1.a.

Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters im Jahr 2024- Vorschlag für Wahltermin

Die Amtszeit des amtierenden Bürgermeisters Alsfasser endet am 19.08.2024.

Die Neuwahl kann frühestens 9 Monate und spätestens 3 Monate vor Ablauf der Amtszeit stattfinden.

Zuständig für die Festsetzung des Wahltermines ist die Kommunalaufsichtsbehörde.

Jedoch können Vorschläge gemacht werden.

Anhand der in der Anlage dargestellten Fristen wurden die Möglichkeiten erläutert.

Von Ratsmitglied Andreas Pees von der SPD- Fraktion wurde kritisiert, dass der Stichwahltermin mit zwei Wochen nach der Wahl zu knapp bemessen sei. Drei Wochen nach der Wahl sei besser. Von der Verwaltung wurde darauf hingewiesen, dass man sich an dem landeeinheitlichen festgesetzten Stichwahltermin für die ehrenamtlichen Ortsbürgermeister orientiert habe, damit die Wählerinnen und Wähler u.U. nicht ein drittes Mal zur Urne gerufen würden. Dies wäre der Wahlbeteiligung an der Stichwahl nicht zuträglich

Beschluss:

Als Termin für die Wahl des Bürgermeisters wird der 09.06.2024 und als Termin für eine etwaige Stichwahl der 23.06.2024 vorgeschlagen.

TOP 1.b.

Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters im Jahr 2024- Vorbereitung der Stellenausschreibung

Am 09. Juni 2024 findet die Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Baumholder statt.

Die Stelle der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters ist öffentlich auszuschreiben (vgl. § 53 Abs. 6 GemO).

Der Verbandsgemeinderat hat über den Text und die Art der Ausschreibung zu entscheiden.

Da von der Ausschreibung möglichst viele Personen angesprochen werden sollen, die sich für das ausgeschriebene Amt berufen fühlen könnten, muss sie eine gewisse Streuwirkung erzielen. Deshalb wird die Veröffentlichung in nur einer Zeitung – gar nur mit einem räumlich sehr begrenzten Verbreitungsgebiet – oder nur in einer kommunalpolitischen Zeitschrift allgemein für unzulässig gehalten (Hofmann/Beth/Dreibus, Erl. 5 zu § 53 GemO; Held/Becker/Decker/Kirchhof/Krämer/Wansleben, Erl. 6.1 zu § 71 GO NW m.w.N.). Daraus folgt indes nicht, dass jede Stelle eines hauptamtlichen Bürgermeisters überregional oder gar bundesweit auszuschreiben wäre. Vielmehr hat der Gemeinderat bei seiner Entscheidung im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens

  • einerseits die Bedeutung und Wertigkeit des Amtes und
  • andererseits die Kosten für eine Ausschreibung zu berücksichtigen.

Zu empfehlen ist auf jeden Fall eine Ausschreibung im Staatsanzeiger.

Der Verwaltungsvorschlag für den Ausschreibungstext ergibt sich aus der Anlage.

Beschluss:

Die öffentliche Ausschreibung der Stelle der/des Bürgermeisterin / -s erfolgt gemäß der Anlage zu dieser Niederschrift.

Die Ausschreibung soll in der Westricher Rundschau und im Staatsanzeiger erfolgen.

TOP 2.

Teiländerung des Flächennutzungsplanes der VG Baumholder Industriegebiet "Reichenbacher Höfe"

- Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zurfrühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB; frühzeitigen Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB, Planabstimmung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB

- Beschluss zur öffentlichen Auslegung, Beteiligung der TÖB und Nachbargemeinden

Die in 55776 Reichenbach ansässige Firma Dunkel Land-/forstwirtschaftliches Lohnunternehmen beabsichtigt, den Standort „Reichenbacher Höfe“ im Bestand zu sichern und weiterzuentwickeln, um die Belieferung der vorhandenen und neu hinzukommenden Biomassekraftwerke weiterhin aufrecht erhalten zu können. Die Fläche war bisher noch nicht überplant und bedarf daher zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Planvorhabens eines Bebauungsplanes.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Reichenbacher Höfe“ (Gemarkung Reichenbach) wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB vom Ortsgemeinderat Reichenbach in seiner Sitzung am 03.03.2022 beschlossen. Der Ortsgemeinderat Heimbach beschloss analog hierzu die Aufstellung des Bebauungsplanes „Reichenbacher Höfe“ (Gemarkung Heimbach) in seiner Sitzung am 24.05.2022.

Der derzeit wirksame Flächennutzungsplan der VG Baumholder (2. Änderung – Teilbereich Windkraft -) stellt das Plangebiet des Bebauungsplanes „Reichenbacher Höfe“ teilweise als Flächen für die Landwirtschaft, Grünland und Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft dar, sodass zur Wahrung des Entwicklungsgebots nach § 8 Abs. 2 BauGB eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Baumholder, Gemarkungen Reichenbach und Heimbach im Bereich der Reichenbacher Höfe“ erforderlich ist. Der Verbandsgemeinderat Baumholder hat in seiner Sitzung am 26.04.2022 der Teiländerung des Flächennutzungsplanes und der Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zugestimmt.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde am 01.02.2023 mit dem Amtsblatt „Westricher Rundschau“, Ausgabe 5/2023, öffentlich bekannt gemacht, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Offenlage der Unterlagen zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes in der Zeit vom 09. Februar 2023 bis einschließlich 10. März 2023 durchgeführt wird.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wurden keine Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürger abgegeben.

Den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, wurde mit Schreiben vom 01. Februar 2023 Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 10. März 2023 gegeben (frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB). Zeitgleich erfolgte die Planabstimmung mit den Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB).

Insgesamt 13 Behörden, Träger öffentlicher Belange und anerkannte Naturschutzverbände haben mitgeteilt, dass ihre Belange von der vorliegenden Planung nicht betroffen sind oder keine Bedenken und Anregungen zur Teiländerung des Flächennutzungsplans bestehen (s. Tabelle 1 grau hinterlegte Zeilen).

Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Weiterer Handlungsbedarf im Rahmen des Verfahrens ergibt sich hieraus nicht.

Alle weiteren vorgebrachten Stellungnahmen mit Hinweisen, Anregungen oder Bedenken wurden fachlich geprüft und bewertet und sofern erforderlich Beschlussvorschläge erarbeitet.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Baumholder beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung.

Die Planunterlagen der Teiländerung des Flächennutzungsplanes Industriegebiet „Reichenbacher Höfe“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), der Begründung sowie dem dazugehörenden Umweltbericht, sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein kann, sowie die Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. BauGB von der Auslegung zu benachrichtigen und zu beteiligen.

TOP 3.

Grundstücksangelegenheit-Übertragung von Teileigentum Feuerwehrgeräte-/Dorfgemeinschaftshaus Berschweiler

Gemäß Beschluss des Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Baumholder vom 14.11.2019 wurde der Übertragung des Obergeschosses an die Ortsgemeinde Berschweiler zugestimmt. Eine seinerzeit angedachte Absichtserklärung von Orts- und Verbandsgemeinde reicht zur Übertragung des Teileigentums nicht aus. Vielmehr ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich. Nach Erstellung der notwendigen Unterlagen und Antragstellung hat die Kreisverwaltung Birkenfeld den Aufteilungsplan genehmigt und die Abgeschlossenheitsbescheinigung ausgestellt, sodass eine Übertragung jetzt stattfinden kann. Die Kosten hierfür trägt vollumfänglich die Ortsgemeinde Berschweiler.

Rouven Hebel war wegen Sonderinteresses von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen und nahm im Zuschauerraum Platz. Beigeordneter Ignatius Forster übernahm den Vorsitz zu diesem TOP.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die notarielle Teilungserklärung nebst Übertragungsvertrag abzuschließen.

TOP 4.

Ehemaliges Jugendzentrum; weitere Verwendung- Antrag der LfB-Fraktion

Mit Schreiben vom 25.08.2023 beantragt die Liste für Baumholder, dass auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Verbandsgemeinderates die Zukunft des ehemaligen Jugendzentrums in Baumholder genommen und hierbei auch die Fördermöglichkeiten bei einem kommunalen Erhalt und auch eine Veräußerung beraten wird.

Der Antrag verweist ferner auf das Antwortschreiben des Verbandsbürgermeisters auf den Antrag der FDP und LfB im Stadtrat Baumholder vom 23.01.2023.Hierzu wurde u. a. auch eine kommunalrechtliche Stellungnahme zum Haushalt der Stadt Baumholder bei der Kreisverwaltung Birkenfeld eingeholt.

Das ehemalige Jugendzentrum in Baumholder wird mittlerweile noch für private Vermietungen, das Flüchtlingscafé, Reha-Sport und Spinningkurse des VfR Baumholder sowie einer Betreuung im Rahmen der betreuenden Grundschule genutzt. Die nachschulische Betreuung wird in den Nebenbau des Grundschulgebäudes im Jahr 2023 umziehen.

Somit nimmt die Verbandsgemeinde Baumholder keine eigenen Aufgaben nach § 67 GemO mehr in den Räumlichkeiten des ehemaligen Jugendzentrums in Baumholder wahr und hat auch keine andere Verwendung für das Gebäude nebst Nebengebäude.

Da nach derzeitigem Stand die Stadt Baumholder die Gebäude des ehemaligen Jugendzentrums nicht übernehmen möchte und die Verbandsgemeinde keine Verwendung für die Ausübung eigener Aufgaben mehr hat, wäre ein Verkauf, unter Beachtung der Regelungen des Veräußerungsvertrages zwischen der ev. Kirchengemeinde Baumholder und der Verbandsgemeinde Baumholder vom 30.10.2010, Ziffer IV 1. und 2., anzustreben.

Im Rahmen der Ältestenratssitzung am 14.09.2023 wurde angesprochen, dass die Zukunft des ehemaligen evangelischen Jugendzentrums in einem mittlerweile gegründeten Förderverein diskutiert wird, der Ideen zur weiteren Nutzung erarbeiten möchte.

Im Hinblick auf diesen Prozess wäre es nicht hilfreich, wenn der Gebäudekomplex bereits jetzt an einen Dritten veräußert würde.

Vielmehr sollte dem Verein angemessene Zeit gegeben werden um dann Ideen über die weitere Verwendung der Gebäude vorstellen zu können.

Im Frühjahr kommenden Jahres sollte der Verein über den Diskussionstand berichten

Der Vorsitzende der LfB-Fraktion Conrad moniert, dass die zunächst versandte Beschlussvorlage nicht dem Diskussionsereignis im Ältestenrat entsprach.

Dies wurde durch geänderte Beschlussvorlage korrigiert.

Die Vertreter der SPD-Fraktion kritisierten, dass aus ihrer Sicht die Sachverhaltsdarstellung der Verwaltung in der Beschlussvorlage unvollständig sei und nicht alle Gesichtspunkte berücksichtige.

Beschluss:

Das Gebäude des ehemaligen Jugendzentrums in Baumholder soll aktuell nicht veräußert werden. Es soll zeitnah mit allen Beteiligten (HFA-Stadt, Förderverein, Kirche, HFA-VG) ein Konzept zur weiteren Nutzung erstellt werden.

TOP 5.

Feststellung des Jahresabschluss 2021 der Verbandsgemeindewerkea) Betriebszweig Wasserversorgungb) Betriebszweig Abwasserbeseitigungc) Betriebszweig Erneuerbare Energien

a) Betriebszweig Wasserversorgung

Die THS Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, Saarbrücken, hat den Jahresabschluss 2021 für den Eigenbetrieb der Verbandsgemeindewerke Baumholder – Betriebszweig Wasserversorgung – auftragsgemäß geprüft. Die THS Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat festgestellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung insgesamt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt.

Jahresergebnis:

Bilanzsumme:

16.911.695,02 €

(Vorjahr 14.806.227,07 €)

Jahresverlust:

17.404,23 €

(Vorjahr 24.185,49 €)

Der Werksausschuss hat in seiner Sitzung am 27. Juli d.J. empfohlen, den Jahresabschluss 2021 festzustellen und den Jahresverlust 2021 auf neue Rechnung vorzutragen.

Beschluss:

1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 für den Betriebszweig Wasserversorgung wird festgestellt.

2. Der Jahresverlust 2021 in Höhe von 17.404,23 € wird auf neue Rechnungen vorgetragen.

b) Betriebszweig Abwasserbeseitigung

Die THS Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, Saarbrücken, hat den Jahresabschluss 2021 für den Eigenbetrieb der Verbandsgemeindewerke Baumholder – Betriebszweig Abwasserbeseitigung – auftragsgemäß geprüft. Die THS Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat festgestellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung insgesamt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt.

Jahresergebnis:

Bilanzsumme:

21.319.583,22 €

(Vorjahr 22.000.734,33 €)

Jahresgewinn:

1.889,79 €

(Vorjahr 105.007,99 €)

Der Werksausschuss hat in seiner Sitzung am 27. Juli d.J. empfohlen, den Jahresabschluss 2021 festzustellen und den Jahresgewinn 2021 auf neue Rechnung vorzutragen.

Beschluss:

1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 für den Betriebszweig Abwasserbeseitigung wird festgestellt.

2. Der Jahresgewinn 2021 in Höhe von 1.889,79 € wird auf neue Rechnungen vorgetragen.

c) Betriebszweig Erneuerbare Energien

Die THS Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, Saarbrücken, hat den Jahresabschluss 2021 für den Eigenbetrieb der Verbandsgemeindewerke Baumholder – Betriebszweig Erneuerbare Energien – auftragsgemäß geprüft. Die THS Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat festgestellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung insgesamt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt.

Jahresergebnis:

Bilanzsumme:

172.828,05 €

(Vorjahr 183.965,06 €)

Jahresgewinn:

236,39 €

(Vorjahr 816,35 €)

Ausgabewirksamer Verlust:

2.857,61 €

(Vorjahr 2.534,33 €)

Der Werksausschuss hat in seiner Sitzung am 27. Juli d.J. empfohlen, den Jahresabschluss 2021 festzustellen, den Jahresgewinn 2021 auf neue Rechnung vorzutragen und den ausgabewirksamen Verlust vom Einrichtungsträger anzufordern.

Beschluss:

1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 für den Betriebszweig Erneuerbare Energien wird festgestellt.

2. Der Jahresgewinn 2021 in Höhe von 236,39 € wird auf neue Rechnungen vorgetragen.

3. Der ausgabewirksame Verlustanteil in Höhe von 2.857,61 € wird gem. § 11 Abs 8 EigAnVO als Kapitalzuschuss ausgezahlt.

TOP 6.

Annahme von Spenden

Über die Annahme der folgenden Zuwendung ist gemäß § 94 Abs. 3 GemO zu entscheiden:

Sponsoring Vereinbarung mit der OIE AG, Idar-Oberstein, im Rahmen des Deutsch-Amerikanischen Oktoberfestes; die OIE AG unterstützt die Veranstaltung mit einem Betrag i.H.v. 1.000 €

Beschluss:

Die Verbandsgemeinde Baumholder nimmt gemäß § 94 Abs. 3 GemO die vorgenannten zweckgebundenen Zuwendungen an.

TOP 7.

Vollzug des § 21 GemHVO- Zwischenbericht zum 30. Juni 2023

Nach § 21 Abs 1 GemHVO ist der Verbandsgemeinderat nach den örtlichen Bedürfnissen über den Stand des Haushaltsvollzuges hinsichtlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten.

Für das Jahr 2023 ergibt sich auf Grund des derzeitigen Standes folgende Entwicklung:

Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (Position F23) wies im Haushaltsplan einen Überschuss von 335.915 € aus. Nach derzeitigem Stand kann mit einer Verbesserung um rd. 146.140 € auf einen Überschuss von ca. 482 T€ gerechnet werden.

Bei der Summe der lfd. Einzahlungen (Position F8) muss mit einer Verschlechterung von rd. 117.270 € gerechnet werden.

Während die Zuwendungen, Umlagen und Transfereinzahlungen (Position F2) um rd. 60.200 € und die privatrechtlichen Leistungsentgelte (Position F5) um rd. 108.150 € sowie die sonstigen laufenden Einzahlungen (Position F7) um rd. 34.130 € steigen, sinken die Kostenerstattungen und -umlagen (Position F6) um rd. 320.620 €. Bei den Positionen F1, F3 und F4 ergeben sich nur kleinere Veränderungen.

Zu den einzelnen Positionen:

Bei den Zuwendungen (Position F2) haben sich außerplanmäßige Einnahmen von ca. 70.370 € für die Betreuung ukrainischer Flüchtlinge ergeben. Durch weitere, geringfügige Änderungen ergibt sich dann der Überschuss von ca. 60.200 €.

Die Steigerung bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten (Position F5) ergibt sich im Wesentlichen aus der Beteiligung an den Essenkosten, denen aber auch entsprechend höherer Ausgaben gegenüberstehen.

Bei den sonstigen lfd. Einzahlungen (Position F7) ergibt sich durch eine Abrechnung aus dem Vorjahr (Anbau FWH Berschweiler) der Überschuss. Hinzu kommen weitere geringfügige Veränderungen.

Bei den Kostenerstattungen und -umlagen (Position F6) ergeben sich geringere Erstattungen der Ortsgemeinden für den Betrieb der Kindergärten von ca. 344.000 €. Die Vorauszahlungen für das laufende Jahr werden auf Grund der tatsächlichen Kosten 2022 geleistet. Diese waren niedriger als im Haushaltsplan erwartet. Im Rahmen der endgültigen Abrechnung im kommenden Jahr können sich dann Nachzahlungen ergeben.

Bei der Summe der lfd. Auszahlungen (Position F15) ergibt sich eine Verbesserung von rd. 267.000 €.

Wesentliche Veränderungen ergeben sich durch Verbesserungen bei den Personal- und Versorgungsauszahlungen (Position F9) mit ca. 238.000 €, den Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen mit ca. 112.200 € und den sonstigen lfd. Auszahlungen (Position F 14) mit ca. 60.140 €. Dem stehen höhere Ausgaben bei Zuwendungen, Umlagen und Transferauszahlungen (Position F12) mit ca. 133.830 € und der sozialen Sicherung (Position F 13) mit ca. 10.000 € gegenüber.

Zu den einzelnen Positionen:

Die Verbesserung bei den Personal- und Versorgungsauszahlungen (Position F9) ergibt sich im Wesentlichen durch geringere Vergütungen der Beschäftigten und den damit korrespondierenden SV-Ausgaben (insgesamt ca. 184.330 €) sowie geringeren Besoldungs- und Versorgungszahlungen für die Beamten (insgesamt ca. 74.000 €). Mehrausgaben ergeben sich dem gegenüber bei den Beihilfen von ca. 25.300 €.

Bei den sonstigen lfd. Aufwendungen (Position F 14) ist mit Einsparungen bei der Dienst- und Schutzkleidung (ca. 15.900 €) und der Datenverarbeitung (ca. 19.050 €) zu rechnen. Daneben ergeben sich weitere geringfügige Mehr- und Minderausgaben.

Bei den Zuwendungen, Umlagen und Transferauszahlungen (Position F12) ergibt sich durch die außerplanmäßige Weiterleitung der Mittel für ukrainische Flüchtlinge bei den Zuweisungen an Gemeinden eine Verschlechterung von ca. 26.400 €. Bei den Zuweisungen an Sonstige kommt es durch die Abrechnung der Corona-Testzentren zu einer Verschlechterung von ca. 108.000 €.

Im Bereich der sozialen Sicherung (Position F 13) ergibt sich durch eine erhöhte Anzahl von Fällen eine um ca. 10 T€ höhere Beteiligung der VG.

Das Finanzergebnis mit einem positiven Saldo der Zinsein- und -auszahlungen (Position F19) von 10.350 € wird sich nach derzeitigem Stand um ca. 3.585 € verschlechtern.

Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Position F33) war mit einem Fehlbetrag von 1.249.530 € veranschlagt. Hier kann mit einer Verbesserung von ca. 563.440 € gerechnet werden die auf geringere Auszahlungen für Baumaßnahmen zurückzuführen ist. Auch werden die Ausgaben beim ZV ÖKOMPark dort zunächst über einen Kredit vorfinanziert, so dass keine Umlagezahlungen für investive Auszahlungen zu leisten sind.

Statt des erwarteten Finanzmittelfehlbetrages von rd. 913.615 € kann im Saldo nun mit einem Fehlbetrag von lediglich rd. 204.000 € (Position F 34) gerechnet werden.

Der Haushaltsplan sieht eine Kreditaufnahme für Investitionstätigkeiten von 1.249.530 € vor. Im Februar d.J. erfolgte eine Neuaufnahme i.H.v. 590.000 € aus der Kreditermächtigung des Jahres 2022. Mit Ablauf der Zinsbindungsfrist Ende März wurde ein Darlehn mit einer Restschuld von ca. 200 T€ getilgt, da zum einen keine attraktiven Angebote für eine Prolongation oder Umschuldung vorlagen und zum anderen die finanziellen Rücklagen der VG dies erlaubten.

Eine weitere Kreditaufnahme im laufenden Jahr ist derzeit nicht geplant.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat nimmt vom Zwischenbericht Kenntnis.