Titel Logo
Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 42/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes Baumholder am 21.09.2023

A. Öffentlicher Teil

TOP 1. Beratung über den Brennholzpreis 2024

Das Forstamt Birkenfeld hatte im letzten Jahr eine Erhöhung des Brennholzpreises (wegen der Energieverknappung) vorgeschlagen. Diese Preise galten auch für Holz aus dem Staatswald:

Laubhartholz (Buche, Hainbuche, Ahorn, Esche, Eiche, Birke)

68,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm

Weichhölzer (Weide, Linde, Erle)

55,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm

Nadelholz

55,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm

In der Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes Baumholder wurde am 07.09.2022 eine Empfehlung für den Brennholzpreis für die Saison 2022/2023 in folgender Höhe ausgesprochen:

Laubhartholz (Buche, Hainbuche, Ahorn, Esche, Eiche, Birke)

65,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm

Weichhölzer (Weide, Linde, Erle)

55,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm

Nadelholz

55,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm

Weiterhin wurde die Abgabemenge pro Haushalt auf 10 fm begrenzt.

Diese Preise hatten auch alle verbandsangehörigen Gemeinden so in den jeweiligen Räten beschlossen. Lediglich die Ortsgemeinde Ruschberg hatte gar kein Beschluss gefasst. Die Ortsgemeinde Berschweiler hatte zusätzlich noch einen Preis i.H.v. 20,- € (inkl. 5,5 % USt.) je (Raummeter) rm für Kronenholz beschlossen.

Ein Raummeter (rm) ist 0,7 fm. Der Raummeter ist ein Maß für Holz, mit dem das Volumen von gestapeltem Holz inklusive Hohlräume gemessen wird. Im Gegensatz zum Erntefestmeter werden aber nicht einzelne Baumstämme, sondern das Volumen ganzer Holzstapel inklusive Hohlräume vermessen.

Der Festmeter (Fm) oder Erntefestmeter (Efm) ist ein Maß für das Holz, das nach der Holzernte tatsächlich verkauft werden kann.

(Quelle: www.waldhilfe.de/masseinheiten-fuer-holz)

Nun schlägt das Forstamt Birkenfeld folgende Preise vor:

Laubhartholz (Buche, Hainbuche, Ahorn, Esche, Eiche, Birke)

73,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm

Weichhölzer (Weide, Linde, Erle)

60,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm

Nadelholz

53,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm

Weiterhin sollte die Abgabemenge pro Haushalt auf 10 fm begrenzt.

Die Festlegung der Preise obliegt der jeweiligen Gemeinde.

Ein einheitlicher Brennholzpreis in der Verbandsgemeinde Baumholder wäre aber aus folgenden Gründen von Vorteil:

1.)

Zusammenarbeit der Gemeinden im Forstzweckverband (Personalstellung, Verteilung der Sachkosten etc.)

2.)

Verbandsangehörige Gemeinden der VG Baumholder werden nicht gegenseitig „ausgespielt“

3.)

Geringerer Bürokratie-/Verwaltungsaufwand für den Revierleiter, das Forstamt Birkenfeld und die Verbandsgemeinde Baumholder

Nach einer eingehenden Diskussion über den Brennholzpreis wurde folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss:

1a.) Empfehlungsvorschlag Forstamt Birkenfeld:

Der Forstzweckverband Baumholder empfiehlt dem Stadtrat / den Ortsgemeinderäten gemäß der Empfehlung des Forstamtes folgende Brennholzpreise für 2024 (Saison 2023 / 2024).

Laubhartholz (Buche, Hainbuche, Ahorn, Esche, Eiche, Birke)

73,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm

Weichhölzer (Weide, Linde, Erle)

60,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm

Nadelholz

53,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm

1b.) Empfehlungsvorschlag Stadt Baumholder:

Der Forstzweckverband Baumholder empfiehlt dem Stadtrat / den Ortsgemeinderäten gemäß der Empfehlung der Stadt Baumholder folgende Brennholzpreise für 2024 (Saison 2023 / 2024).

Laubhartholz (Buche, Hainbuche, Ahorn, Esche, Eiche, Birke)

70,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm

Weichhölzer (Weide, Linde, Erle)

60,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm

Nadelholz

53,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm

Danach wurde über eine mögliche Mengenbegrenzung gesprochen und folgender Beschluss gefasst:

2.) Begrenzung Abgabemenge pro Haushalt auf 10 fm:

Der Forstzweckverband Baumholder empfiehlt dem Stadtrat / den Ortsgemeinderäten gemäß der Empfehlung des Forstamtes Birkenfeld die Abgabemenge pro Haushalt auf 10 fm zu begrenzen.

3.) Information von Herrn Faust über das zukünftige Verfahren der Brennholzbestellungen.

Zukünftig soll die Brennholzbestellung online erfolgen. Das Forstamt Birkenfeld hat die Information und den Link für die Brennholzbestellung an die Verbandsgemeinde Baumholder weitergegeben. Diese hat sodann die Information in der Westricher Rundschau am 23.08.2023 veröffentlicht. Ebenso wurde ein QR-Code erstellt, sodass die Interessenten direkt auf die Bestellhomepage weitergeleitet werden. Ferner wurden die Informationen und die Verlinkung auf der Homepage der Verbandsgemeinde Baumholder veröffentlicht.

Eine Bestellung ist bis einschließlich Dienstag, den 31.10.2023 möglich.

Auf Grund der Tatsache, dass in den Räten noch keine Beschlüsse über den Brennholzpreis gefasst werden konnten, haben die Verbandsmitglieder eine Anfrage an das Forstamt gestellt, ob der Bestelltermin über den 31.10.2023 hinaus verlängert werden kann. Das Forstamt sagte eine Prüfung und Mitteilung darüber zu.

4.) Selbstwerbung von stehendem und liegendem Holz

Lt. Forstamt wurde in der Saison 2022/2023 durch Privatpersonen stehendes und liegendes Holz im Gemeindewald zur Aufarbeitung nachgefragt. Leider hätten die Revierleitungen häufig Verstöße gegen die geltenden Regeln der Arbeitssicherheit (Alleinarbeit, unzureichende/fehlende Schutzkleidung, Aufarbeitungsgrenze unterschritten und vieles mehr) feststellen müssen.

Das Forstamt möchte die Verbandsmitglieder darauf hinweisen, dass durch unverantwortliches Handeln einzelner Personen und Personengruppen die betriebliche Zertifizierung (PEFC) aberkannt werden kann. Daran gekoppelte Fördersummen (Bundeswaldprämie und Klimaangepasstes Waldmanagement) müssten dann als Folge mit Zinsen an den Fördermittelgeber rückerstattet werden. Des Weiteren sei laut gesetzlicher Unfallversicherung (SVLFG) die private Brennholzselbstwerbung nicht über diese versichert, da Privatpersonen im eigenen Interesse tätig werden.

Auf Grund der steigenden Zahl schwerer und tödlicher Arbeitsunfälle bei der Waldarbeit sowie der Unbelehrbarkeit einzelner Personen, empfiehlt das Forstamt Birkenfeld, den Ortsgemeinden als Leitung des Betriebes, diese Verantwortung nicht zu übernehmen.

Sollte eine Gemeinde trotzdem Selbstwerberscheine für stehendes und liegendes Holz vergeben wollen, sollen die Gemeinden eine verantwortliche Person an das Forstamt Birkenfeld melden. Hierzu hat das Forstamt einen Beschlussvorschlag verteilt, welcher durch die Verbandsgemeinde Baumholder an die Ortsgemeinden weitergereicht wird.

Die Revierleitungen werden die von den Gemeinden benannte verantwortliche Person in die Fläche einweisen, sämtliche weitere Abwicklung und Abrechnung liegt dann in Verantwortung der Gemeinden. Bei Verstößen gegen die geltenden Vorgaben werden die betreffenden Personen vom Forstamt Birkenfeld aus dem Wald verwiesen und deren Weiterarbeit unterbunden.

5.) Kronenholz

Im letzten Jahr hat die Ortsgemeinde Berschweiler einen Preis i.H.v. 20,- € (inkl. 5,5 % USt.) je (Raummeter) rm für Kronenholz beschlossen.

Ein Beschluss wurde in der heutigen Sitzung nicht gefasst.