| 1. | Einsichtnahme in den Entwurf des Wirtschaftsplans für die Jahre 2023 / 2024 |
| 2. | Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen |
| Den Entwurf des Wirtschaftsplans für die Jahre 2023 / 2024 habe ich dem Verwaltungsrat zugeleitet. | |
| 1. | Der Entwurf des Wirtschaftsplans für die Jahre 2023 / 2024 liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, Baumholder, in Zimmer 101 (Bürgerbüro), bis zur Beschlussfassung durch den Verwaltungsrat zur Einsichtnahme öffentlich aus. |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Baumholder haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder, Vorschläge zum Entwurf des Wirtschaftsplans für die Jahre 2023 / 2024 einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder oder elektronisch an m-bachmann@vgv-baumholder.de einzureichen. Der Verwaltungsrat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über den Wirtschaftsplan über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge beraten und entscheiden. |