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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 42/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan „Reichenbacher Höfe“ in der Ortsgemeinde Heimbach

Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Ortsgemeinderat Heimbach hat in seiner Sitzung am 24.05.2022 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Reichenbacher Höfe“ aufzustellen.

Ziel des Bebauungsplanes „Reichenbacher Höfe“ ist es, das Betriebsgelände der Fa. Andre Dunkel Land.-/Forstwirtschaftliches Lohnunternehmen, einer städtebaulichen Gestaltung und Ordnung zuzuführen, im Bestand zu sichern und weiterzuentwickeln, um die Belieferung der vorhandenen und neu hinzukommenden Biomassekraftwerke weiterhin aufrecht erhalten zu können.

Die Fläche war bisher noch nicht überplant und bedarf daher zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Planvorhabens eines Bebauungsplanes.

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde vom Ortsgemeinderat Heimbach in seiner Sitzung am 11.09.2023 angenommen.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 221), wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Offenlage des Bebauungsplanentwurfes in der Zeit vom

26. Oktober 2023 bis einschließlich 27. November 2023

durchgeführt wird.

Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen, Hinweise und Empfehlungen, Begründung, Umweltbericht mit integriertem Fachbeitrag Naturschutz als gesonderter Teil der Begründung und seinen Anlagen „Artenschutzrechtliche Potenzialabschätzung“, „Entwässerungskonzept“ und „Vorläufige Betriebskonzeption“ sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen, sind während der Dienststunden in der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder, Bürgerbüro, Zimmer 101, einsehbar.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Die Stellungnahmen können schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Auch eine Abgabe in elektronischer Form per E-Mail ist in diesem Zeitraum möglich, unter: verwaltung@vgv-baumholder.de.

Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wird der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen (mit Ausnahme der Staubimmissionsprognose und der Schalltechnischen Immissionsprognose zum Bebauungsplan „Reichenbacher Höfe“, die jedoch während der Dienststunden in der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder, Bürgerbüro, Zimmer 101, einsehbar sind) zusätzlich über das Internetportal der Verbandsgemeinde Baumholder (www.vgv.baumholder.de) eingestellt und sind über das Geoportal Rheinland-Pfalz (http://ww.geoportal.rlp.de/) ab dem 26. Oktober 2023 elektronisch abrufbar.

Der Geltungsbereich des gemarkungsübergreifenden Bebauungsplanes „Reichenbacher Höfe“ (Gemarkung Reichenbach und Gemarkung Heimbach) hat eine Größe von insgesamt ca. 3,1 ha. Lage und Grenzen können dem nachstehenden Lageplan entnommen werden.

Der ca. 0,35 ha große Teilbereich der Gemarkung Heimbach, Flur 6, beinhaltet das Grundstück mit den Flst.-Nr. 4 und teilweise die Grundstücke mit den Flst.-Nrn. 1, 2, 3 und 5. Lage und Grenzen können dem nachstehenden Lageplan entnommen werden.

Für die Kompensation des Eingriffs im Plangebiet wird eine externe, ca. 1,4 ha große Kahlschlagfläche auf dem nördlichen Teil der Parzelle 4/2 (Gemarkung Heimbach, Flur 6) herangezogen.

Lage und Grenze der externen Ausgleichsmaßnahme können dem nachstehenden Planauszug oder dem Planteil A zum Bebauungsplan „Reichenbacher Höfe“ entnommen werden.

Heimbach, den 12.10.2023
gez. Saar
Jürgen Saar
Ortsbürgermeister