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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 43/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

über den Beschluss bezüglich der 5. Änderung des Bebauungsplanes „Im Brühl“ der Stadt Baumholder

Der Stadtrat Baumholder hat nach § 24 der Gemeindeordnung mit Beschluss vom 25.09.2023 die 5. Teiländerung des Bebauungsplans „Im Brühl“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die 5. Teiländerung des Bebauungsplans „Im Brühl“ in Kraft.

Die 5. Teiländerung des Bebauungsplanes „Im Brühl“ ersetzt in ihrem Geltungsbereich den rechtskräftigen Bebauungsplan „Im Brühl“ (1989).

Unbeachtlich sind

1.

eine nach § 214 Abs. 1 Satz Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften.

2.

eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und

3.

nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs.

Eine Verletzung von Bestimmungen über Ausschließungsgründen nach § 22 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO) ist ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung über den Beschluss des Bebauungsplanes, schriftlich unter der Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Stadt Baumholder bzw. der Verbandsgemeinde Baumholder geltend gemacht worden ist. Es wird auf die Vorschrift des § 44 BauGB hingewiesen, wonach Entschädigung für eingetretene Vermögensnachteile nach den §§ 39 - 42 BauGB verlangt werden kann. Die Fälligkeit des Anspruches kann durch schriftliche Beantragung der Leistung bei der Stadt Baumholder bzw. einem sonstigen Entschädigungspflichtigen herbeigeführt werden.

Der Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Der Bebauungsplan liegt ab sofort zu jedermanns Einsicht bei der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder, Bauabteilung, Zimmer 004, während der allgemeinen Dienststunden, aus.

Baumholder, den 18.10.2023
Stadt Baumholder
Günter Jung, Stadtbürgermeister