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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 43/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Nachtragshaushaltssatzung und Haushaltsplan der Ortsgemeinde Ruschberg für das Haushaltsjahr 2024

1. Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen

2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

1. Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, Baumholder, in Zimmer 205, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme öffentlich aus.

2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Ruschberg haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder oder elektronisch an j-schmitt@vgv-baumholder.de einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Verbandsgemeinde Baumholder, den 14.10.2024
Gez.
Alfred Heu, Ortsbürgermeister