Öffentlicher Teil
TOP 1. Einwohnerfragestunde
Aus der Einwohnerschaft ergaben sich Fragen bezüglich eines Nahwärmenetzes.
TOP 2. Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2025 (Hebesatzsatzung)
In der Haushaltssatzung wird der Hebesatz der Grundsteuer für das jeweilige Haushaltsjahr festgesetzt. Der Hebesatz ist jedoch höchstens für den „Hauptveranlagungszeitraum der Steuermessbeträge“ festzusetzen.
Mit Ablauf des 31.12.2024 endet der aktuelle Hauptveranlagungszeitraum und zum 01.01.2025 beginnt ein neuer Hauptveranlagungszeitraum, weshalb die Fortgeltung der Grundlage für die Grundsteuererhebung über den 01.01.2025 hinaus - erstmal seit dem 01.01.1964 - nicht gegeben ist.
Die auf der Grundlage des aktuellen Hauptveranlagungszeitraumes festgesetzten Hebesätze in der Haushaltssatzung enden demnach zum 31.12.2024. Das bedeutet, dass die Kommunen keine rechtmäßige Festsetzungsgrundlage für die Grundsteuerbescheide für den Veranlagungszeitraum ab dem 01.01.2025 haben.
Sofern die Haushaltssatzung nicht vor dem 01.01.2025 veröffentlicht werden kann, empfiehlt der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz eine gesonderte Hebesatzsatzung festzusetzen und zu veröffentlichen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Berschweiler beschließt die Realsteuerhebesatzsatzung in der vorgetragenen Form.
TOP 3. Bauangelegenheiten
Aufgrund von Problemen bei der Stromversorgung muss Westnetz ein neues Kabel von der Trafostation am Weiher zum Betonmast neben dem Anwesen Grasbach 7 legen. Der Kabelweg ist in der beigefügten Karte eingezeichnet.
Bezüglich der Maßnahme hat ein Ortstermin mit dem bauausführenden Unternehmen (Wirth-Bau) aus Hintertiefenbach stattgefunden. Die Arbeiten werden im Auftrag von Westnetz durchgeführt und die Kosten entsprechend von Westnetz übernommen.
Im Rahmen des Ortstermins wurde empfohlen, die Pflastersteine und defekte Randsteine auf Kosten der Gemeinde auszutauschen. Diesbezüglich wurde von der Firma Wirth-Bau ein Angebot erstellt, welches die Kosten beinhaltet, die von der Gemeinde übernommen werden müssten.
Das Angebot beläuft sich auf einen Betrag in Höhe von 7.580,30 Euro.
Beschluss:
Gleichwohl lehnt der Gemeinderat die Vergabe des Auftrages ab.