Titel Logo
Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 45/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung – I. Nachtragshaushaltssatzung des Forstzweckverbandes Baumholder für das Haushaltsjahr 2023 vom 31. Oktober 2023

I. Nachtragshaushaltssatzung des Forstzweckverbandes Baumholder für das Haushaltsjahr 2023 vom 31. Oktober 2023

Die I. Nachtragshaushaltssatzung und der I. Nachtragshaushaltsplan des Forstzweckverbandes Baumholder für das Haushaltsjahr 2023 vom 31. Oktober 2023 hat genehmigungspflichtige Teile nach § 94 Abs. 4 Ziffer 1 und 2 GemO i.V.m. den §§ 102 und 103 GemO. Die Haushaltsgenehmigung wurde durch die Kreisverwaltung Birkenfeld am 30. August 2023 erteilt.

Es wird darauf hingewiesen, dass die I. Nachtragshaushaltssatzung und der I. Nachtragshaushaltsplan des Forstzweckverbandes Baumholder für das Haushaltsjahr 2023 vom 31. Oktober 2023 in der Zeit von 09. November 2023 bis einschließlich 17. November 2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, im Bürgerbüro – Zimmer 101, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht offen liegen.

Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzungen verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Baumholder, 31. Oktober 2023
gez. Bernd Alsfasser
Verbandsvorsteher