TOP 1. Wahl der Ausschussmitglieder
Im Zuteilungsverfahren ergibt sich folgendes Ergebnis:
| Wahlvorschlag | Sitze im Rat | Sitze im A. |
| SPD | 7 | 3 |
| Liste für Baumholder | 5 | 2 |
| Freie Wählergemeinschaft Dr. Nagel e.V. | 6 | 3 |
| FDP | 2 | 1 |
| Sitze gesamt |
| 9 |
Der letzte (zehnte) Sitz in den Ausschüssen müsste jeweils zwischen SPD und LFB ausgelost werden.
(die genaue Berechnung im Detail in der Anlage zu dieser BV)
Es sei denn es werden einvernehmlich gemeinsame Vorschläge für die Ausschussbesetzung eingereicht.
Bildung der Ausschüsse
Gemeinsame Wahlvorschläge für die Besetzung der Ausschüsse
Nach der Hauptsatzung sind folgende Ausschüsse zu bilden:
| Haupt- und Finanzausschuss | mit 10 Mitgliedern und 10 Stellvertretern |
| Rechnungsprüfungsausschuss | mit 10 Mitgliedern und 10 Stellvertretern |
| Ausschuss für Bauwesen, Stadtumbau und Grundstücksmanagement | mit 10 Mitgliedern und 10 Stellvertretern |
| Ausschuss für Wirtschafts-Förderung und Stadtmarketing (verwaiste Liegenschaften) | mit 10 Mitgliedern und 10 Stellvertretern |
| Ausschuss für Jugend und Sport | mit 10 Mitgliedern und 10 Stellvertretern |
| Ausschuss für Umwelt, Tourismus und Kultur | mit 10 Mitgliedern und 10 Stellvertretern |
Die Mitglieder der Ausschüsse können aus Mitgliedern des Gemeinderates und sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde gebildet werden. Mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder sollen Mitglieder des Gemeinderates sein; entsprechendes gilt für die Stellvertreter.
Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht bei Wahlen (§ 36 Abs. 3 S. 2 Ziff. 1 GemO)
Beschluss:
Es wird für jeden Ausschuss ein gemeinsamer Wahlvorschlag eingereicht.
Über den gemeinsamen Wahlvorschlag wird durch Handzeichen offen abgestimmt (§ 40 Abs. 5, Halbsatz 2 GemO)
1. Haupt- und Finanzausschuss
| Lfd.Nr. | Name Ausschussmitglied | Stellvertreter | Gruppe |
| 1. | Andreas Pees | Yannick Simon | SPD |
| 2. | Klaus Dessauer | Thomas Spallek | SPD |
| 3. | Johanna Dunzweiler | Ursula Lambur | SPD |
| 4. | Christopher Korb | Maren Meschenmoser | SPD |
| 5. | Wolfgang Keller | Yannick Schimmelpfennig-Horbach | LfB |
| 6. | Berthold Hoffmann | Dieter Bergisch | LfB |
| 7. | Ulrich Jung | Christian Horbach | FWG |
| 8. | Christopher Rech | Michael Schug | FWG |
| 9. | Michael Brunk | Julian Wilsdorf | FWG |
| 10. | Karlheinz Gisch | Horst Klever | FDP |
| 2. | Rechnungsprüfungsausschuss | ||
| Lfd.Nr. | Name Ausschussmitglied | Stellvertreter | Gruppe |
| 1. | Johanna Dunzweiler | Yannick Simon | SPD |
| 2. | Martin Schüßler | Birgit Eisenstein | SPD |
| 3. | Stefanie Grube | Helmut Schmid | SPD |
| 4. | Michael Flohr | Christopher Korb | SPD |
| 5. | Carsten Gräßer | Maria Schinkel-Holtmeier | LfB |
| 6. | Klaus Litz | Berthold Hoffmann | LfB |
| 7. | Christina Maurer | Christian Horbach | FWG |
| 8. | Michael Schug | Christopher Rech | FWG |
| 9. | Julian Wilsdorf | Laetitia Rode | FWG |
| 10. | Horst Klever | Karlheinz Gisch | FDP |
| 3. | Ausschuss für Bauwesen, Stadtumbau und Grundstücksmanagement | ||
| Lfd.Nr. | Name Ausschussmitglied | Stellvertreter | Gruppe |
| 1. | Michael Flohr | Yannick Simon | SPD |
| 2. | Christopher Korb | Ursula Lambur | SPD |
| 3. | Timo Schahn | Thomas Spallek | SPD |
| 4. | Wolfgang Keller | Reimund Conrad | LfB |
| 5. | Martin Bongard | Timo Hoffmann | LfB |
| 6. | Michael Röhrig | Uwe Brand | LfB |
| 7. | Christopher Rech | Ulrich Jung | FWG |
| 8. | Christian Horbach | Michael Schug | FWG |
| 9. | Eric Ruppenthal | Michael Brunk | FWG |
| 10. | Karlheinz Gisch | Horst Klever | FDP |
| 4. | Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing (verwaiste Liegenschaften) | ||
| Lfd.Nr. | Name Ausschussmitglied | Stellvertreter | Gruppe |
| 1. | Ursula Lambur | Johanna Dunzweiler | SPD |
| 2. | Yannick Simon | Christopher Korb | SPD |
| 3. | Maren Meschenmoser | Michael Flohr | SPD |
| 4. | Thomas Spallek | Timo Schahn | SPD |
| 5. | Maria Schinkel-Holtmeier | Yannick Schimmelpfennig-Horbach | LfB |
| 6. | Dieter Bergisch | Berthold Hoffmann | LfB |
| 7. | Ulrich Jung | Christian Horbach | FWG |
| 8. | Michael Schug | Christopher Rech | FWG |
| 9. | Jan-Luca Herrmann | Eric Ruppenthal | FWG |
| 10. | Horst Klever | Karlheinz Gisch | FDP |
| 5. | Ausschuss für Jugend und Sport | ||
| Lfd.Nr. | Name Ausschussmitglied | Stellvertreter | Gruppe |
| 1. | Lukas Decker | Birgit Eisenstein | SPD |
| 2. | Yannick Simon | Ursula Lambur | SPD |
| 3. | Andreas Pees | Maren Meschenmoser | SPD |
| 4. | Yannick Schimmelpfennig-Horbach | Sandra Ruth-Fritz | LfB |
| 5. | Maria Schinkel-Holtmeier | Bernd Paffendorf | LfB |
| 6. | Dieter Bergisch | Berthold Hoffmann | LfB |
| 7. | Christina Maurer | Michael Schug | FWG |
| 8. | Günter Heinz | Ulrich Jung | FWG |
| 9. | Laetitia Rode | Angelina Seybold | FWG |
| 10. | Horst Klever | Karlheinz Gisch | FDP |
| 6. | Ausschuss für Umwelt, Tourismus und Kultur | ||
| Lfd.Nr. | Name Ausschussmitglied | Stellvertreter | Gruppe |
| 1. | Helmut Schmid | Lukas Decker | SPD |
| 2. | Christopher Korb | Yannick Simon | SPD |
| 3. | Maren Meschenmoser | Johanna Dunzweiler | SPD |
| 4. | Andreas Pees | Michael Flohr | SPD |
| 5. | Sandra Ruth-Fritz | Maria Schinkel-Holtmeier | LfB |
| 6. | Armin Duhrmann | Timo Hoffmann | LfB |
| 7. | Michael Schug | Christina Maurer | FWG |
| 8. | Christian Horbach | Günter Heinz | FWG |
| 9. | Michael Hendele | Jan-Luca Herrmann | FWG |
| 10. | Horst Klever | Karlheinz Gisch | FDP |
TOP 2. 3. Änderung Bebauungsplan "Wasemsbach III"
- Würdigung der Eingaben der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Abstimmungen mit den Nachbargemeinden und Beteiligungen der Öffentlichkeit.
- Satzungsbeschluss
Die Veröffentlichung im Internet bzw. Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und parallele elektronische Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Wasemsbach III” fand vom 15.07.2024 bis zum 16.08.2024 statt. Die während dieser Zeit vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden hat der Stadtrat der Stadt Baumholder mit dem in der beiliegenden Beschlussvorlage dargestellten Ergebnis geprüft.
Diese Änderung des Bebauungsplanes ersetzt in ihrem Geltungsbereich den Bebauungsplan „Wasemsbach III“ aus dem Jahr 1980 lediglich durch die getroffenen Regelungsinhalte. Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Wasemsbach III“ aus dem Jahr 1980 bleiben hiervon unberührt.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden, die sich zur Planung geäußert haben, von dem Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen. Hierzu ist das Ergebnis der Abwägung den o. g. Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden schriftlich mitzuteilen.
Der Stadtrat beschließt gem. § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
In der Bekanntmachung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen der §§ 214, 215 BauGB sowie auf Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche gem. § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hinzuweisen. Auch auf die Rechtsfolgen des § 24 Abs. 6 GemO ist bei der öffentlichen Bekanntmachung hinzuweisen.
In der Bekanntmachung ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ferner darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.
TOP 3. 1. Änderung Bebauungsplan "Marktplatz"
- Würdigung der Eingaben der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Abstimmungen mit den Nachbargemeinden und Beteiligungen der Öffentlichkeit.
- Satzungsbeschluss
Die Veröffentlichung im Internet bzw. Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und parallele elektronische Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Marktplatz” fand vom 01.07.2024 bis zum 02.08.2024 statt. Die während dieser Zeit vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden hat der Stadtrat der Stadt Baumholder mit dem in der beiliegenden Beschlussvorlage dargestellten Ergebnis geprüft. Bürgerinnen und Bürger haben sich zur vorliegenden Planung nicht geäußert.
Diese Änderung des Bebauungsplanes ersetzt in ihrem Geltungsbereich den Bebauungsplan „Marktplatz“ aus dem Jahr 1995 lediglich durch die getroffenen Regelungsinhalte. Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Marktplatz“ aus dem Jahr 1995 bleiben hiervon unberührt.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden, die sich zur Planung geäußert haben, von dem Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen. Hierzu ist das Ergebnis der Abwägung den o. g. Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden schriftlich mitzuteilen.
Der Stadtrat beschließt gem. § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
In der Bekanntmachung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen der §§ 214, 215 BauGB sowie auf Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche gem. § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hinzuweisen. Auch auf die Rechtsfolgen des § 24 Abs. 6 GemO ist bei der öffentlichen Bekanntmachung hinzuweisen.
In der Bekanntmachung ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ferner darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.
TOP 4. Vergabe Beleuchtung Lückstraße
Im Zuge des Straßenausbaues in der Lückstraße soll auch die Straßenbeleuchtungsanlage erneuert und die Stromversorgung über neu zu verlegenden Erdleitungen sichergestellt werden.
Die OIE hat uns hier ein entsprechendes Angebot in Höhe von 16.405,97 € vorgelegt. Das Angebot beinhaltet die Demontage der alten Leuchten und Installation sieben neuer LED-Leuchten, einschl. dem Einbau der Beleuchtungskabel.
Beschluss:
Der Stadtrat erteilt der OIE den Auftrag zur Lieferung und Einbau neuer LED-Straßenleuchten im Zuge des Ausbaues der Lückstraße.
TOP 5. Vergabe Nachträge Kindergarten Baumholder
a) Schadstoffuntersuchung für Erstellung des Leistungsverzeichnisses zum Rückbau des alten Kindergartengebäudes
Sobald der neue Kindergarten bezugsfertig ist, soll das alte Gebäude abgerissen werden, um schnellstmöglich die Spielflächen und sonstige Anlagen im Außenbereich herstellen zu können. Vor Erstellung der Ausschreibungsunterlagen für die Rückbauarbeiten ist das Gebäude bzw. die einzelnen Bauteile auf Schadstoffe zu untersuchen. Hierdurch sollen Gefährdungen der Arbeiter während der Rückbauarbeiten vermieden werden und eine ordnungsgemäße Entsorgung der belasteten Baustoffe gewährleistet werden.
Im Zuge einer Beschränkten Ausschreibung wurde drei Fachbüros angeschrieben, wobei lediglich zwei Firmen rechtzeitig ein Angebot abgegeben haben. Nach Prüfung der Angebote ergab sich folgende Bieterreihenfolge.
Die Fa. Schadstoff-Control ist uns als leistungsfähige Fachfirma bekannt, so dass von Seiten des FB3 keine Bedenken gegen die Vergabe der Leistungen an die Fa. Schadstoff-Control bestehen.
Beschluss:
Die Schadstoffuntersuchungen am bestehenden katholischen Kindergarten als Vorbereitung zu den Rückbauarbeiten werden an das Büro Schadstoff-Control, Baumholder vergeben.
b) Nachtrag Erdarbeiten Fa. Märker
Aufgrund fehlender Unterlagen von der ausführenden Firma sowie von unserem Planungsbüro ist die Stellungnahme noch in Arbeit und wird schnellstmöglich nachgereicht und in der nächsten Sitzung des Bauausschusses beraten und beschlossen.
TOP 6. Vergabe Nachträge Westrichhalle
a) Nachtrag Fa. Willi Iselborn GmbH & Co. KG / Erd- u. Betonarbeiten:
Von der mit der mit den Erd- und Betonarbeiten zum Neubau Westrichhalle beauftragten Firma Willi Iselborn, wurde ein Nachtragsangebot in Höhe von 19.372,08 € brutto eingereicht, welches nachfolgend zur Beauftragung vorgeschlagen wird. Das Nachtragsangebot beinhaltet zusammengefasst folgende Leistungen:
a) Ausführung der StB-Auflagerwände für Tribünen- und teilweise Treppenläufe in Ortbeton. Die Ausführung der Wände war ursprünglich als Fertigteile geplant, war aus konstruktiven Gründen nicht möglich war, wie sich im Verlauf der Bauarbeiten herausgestellt hat.
Gegenüber dem Hauptauftrag entfällt dafür die Position für die entsprechenden Fertigteile in Höhe von 4.281,00 € brutto.
b) Herstellung Fundamente für Sportgeräte:
Die günstigste Variante einer Bodenplatte aus Stahl-Faserbeton hat in der Ausführung ergeben, dass insbesondere in den Anschlussbereichen zu Köcherfundamenten für die Hülsen der Sportgeräte größere Fundamente benötigt werden mit Trennschicht zum nicht auf Querkraft beanspruchbaren Stahl-Faserbeton - um Rissbildungen aus dynamischer Belastung zu vermeiden. Den zusätzlichen Erd- und Betonarbeiten stehen Einsparungen aus der ursprünglich für die Fundamentierung der Sportgeräte geplanten Position in Höhe von 1.809,56 € brutto gegenüber, welche durch die Nachtrags-Beauftragung entfallen. Nach Prüfung der Ausführungsvarianten ist diese Ausführung am wirtschaftlichsten.
Das Nachtragsangebot wird durch das bauleitende Büro Dillig Architekten in Höhe von 19.372,08 € brutto zur Beauftragung vorgeschlagen. Nach Abzug der o. g. entfallenden Positionen ergibt sich eine Nachtragshöhe von 13.281,52 € brutto.
Beschluss:
Der Beauftragung des Nachtragsangebotes entsprechend oben genanntem Sachverhalt wird zugestimmt.
b) Vergabe Untersuchungen für Abbrucharbeiten
Sobald Westrichhalle bezugsfertig ist, soll die alte Westrichhalle abgerissen werden, um schnellstmöglich die Parkplatzflächen und die Zufahrt im Außenbereich herstellen zu können. Vor Erstellung der Ausschreibungsunterlagen für die Rückbauarbeiten ist das Gebäude bzw. die einzelnen Bauteile auf Schadstoffe zu untersuchen. Hierdurch sollen Gefährdungen der Arbeiter während der Rückbauarbeiten vermieden werden und eine ordnungsgemäße Entsorgung der belasteten Baustoffe gewährleistet werden.
Im Zuge einer Beschränkten Ausschreibung wurde drei Fachbüros angeschrieben, wobei lediglich zwei Firmen ein Angebot rechtzeitig abgegeben haben. Nach Prüfung der Angebote ergab sich folgende Bieterreihenfolge.
Die Fa. Schadstoff-Control ist uns als leistungsfähige Fachfirma bekannt, so dass von Seiten des FB3 keine Bedenken gegen die Vergabe der Leistungen an die Fa. Schadstoff-Control bestehen.
Beschluss:
Die Schadstoffuntersuchungen an der Westrichhalle als Vorbereitung zu den Rückbauarbeiten werden an das Büro Schadstoff-Controll, Baumholder, vergeben.
TOP 8. Verabschiedung ausgeschiedene Ratsmitglieder
Folgende aus dem Stadtrat ausgeschiedene Mitglieder wurden verabschiedet und geehrt:
| - | Klaus Dessauer für über 35-jährige Mitgliedschaft im Stadtrat |
| - | Berthold Hoffmann für 20-jährige Mitgliedschaft |
| Folgende Stadtratsmitglieder wurden für langjährige Mitgliedschaft geehrt: | |
| - | Michael Röhrig für 20-jährige Mitgliedschaft in der Stadtspitze |
| - | Günther Heinz für 20-jährige Mitgliedschaft im Rat |
| - | Christian Flohr für 25-jährige Mitgliedschaft |
| - | Andreas Pees für 30-jährige Mitgliedschaft |
Stadtbürgermeister Jung bedankte sich für die langjährige Tätigkeit.