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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 45/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Stadtrat 07.10.2024

TOP 1. Wahl der Ausschussmitglieder

Im Zuteilungsverfahren ergibt sich folgendes Ergebnis:

Wahlvorschlag

Sitze im Rat

Sitze im A.

SPD

7

3

Liste für Baumholder

5

2

Freie Wählergemeinschaft Dr. Nagel e.V.

6

3

FDP

2

1

Sitze gesamt

9

Der letzte (zehnte) Sitz in den Ausschüssen müsste jeweils zwischen SPD und LFB ausgelost werden.

(die genaue Berechnung im Detail in der Anlage zu dieser BV)

Es sei denn es werden einvernehmlich gemeinsame Vorschläge für die Ausschussbesetzung eingereicht.

Bildung der Ausschüsse

Gemeinsame Wahlvorschläge für die Besetzung der Ausschüsse

Nach der Hauptsatzung sind folgende Ausschüsse zu bilden:

mit 10 Mitgliedern und 10 Stellvertretern

mit 10 Mitgliedern und 10 Stellvertretern

mit 10 Mitgliedern und 10 Stellvertretern

mit 10 Mitgliedern und 10 Stellvertretern

mit 10 Mitgliedern und 10 Stellvertretern

mit 10 Mitgliedern und 10 Stellvertretern

Die Mitglieder der Ausschüsse können aus Mitgliedern des Gemeinderates und sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde gebildet werden. Mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder sollen Mitglieder des Gemeinderates sein; entsprechendes gilt für die Stellvertreter.

Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht bei Wahlen (§ 36 Abs. 3 S. 2 Ziff. 1 GemO)

Beschluss:

Es wird für jeden Ausschuss ein gemeinsamer Wahlvorschlag eingereicht.

Über den gemeinsamen Wahlvorschlag wird durch Handzeichen offen abgestimmt (§ 40 Abs. 5, Halbsatz 2 GemO)

1. Haupt- und Finanzausschuss

Lfd.Nr.

Name Ausschussmitglied

Stellvertreter

Gruppe

1.

Andreas Pees

Yannick Simon

SPD

2.

Klaus Dessauer

Thomas Spallek

SPD

3.

Johanna Dunzweiler

Ursula Lambur

SPD

4.

Christopher Korb

Maren Meschenmoser

SPD

5.

Wolfgang Keller

Yannick Schimmelpfennig-Horbach

LfB

6.

Berthold Hoffmann

Dieter Bergisch

LfB

7.

Ulrich Jung

Christian Horbach

FWG

8.

Christopher Rech

Michael Schug

FWG

9.

Michael Brunk

Julian Wilsdorf

FWG

10.

Karlheinz Gisch

Horst Klever

FDP

2.

Rechnungsprüfungsausschuss

Lfd.Nr.

Name Ausschussmitglied

Stellvertreter

Gruppe

1.

Johanna Dunzweiler

Yannick Simon

SPD

2.

Martin Schüßler

Birgit Eisenstein

SPD

3.

Stefanie Grube

Helmut Schmid

SPD

4.

Michael Flohr

Christopher Korb

SPD

5.

Carsten Gräßer

Maria Schinkel-Holtmeier

LfB

6.

Klaus Litz

Berthold Hoffmann

LfB

7.

Christina Maurer

Christian Horbach

FWG

8.

Michael Schug

Christopher Rech

FWG

9.

Julian Wilsdorf

Laetitia Rode

FWG

10.

Horst Klever

Karlheinz Gisch

FDP

3.

Ausschuss für Bauwesen, Stadtumbau und Grundstücksmanagement

Lfd.Nr.

Name Ausschussmitglied

Stellvertreter

Gruppe

1.

Michael Flohr

Yannick Simon

SPD

2.

Christopher Korb

Ursula Lambur

SPD

3.

Timo Schahn

Thomas Spallek

SPD

4.

Wolfgang Keller

Reimund Conrad

LfB

5.

Martin Bongard

Timo Hoffmann

LfB

6.

Michael Röhrig

Uwe Brand

LfB

7.

Christopher Rech

Ulrich Jung

FWG

8.

Christian Horbach

Michael Schug

FWG

9.

Eric Ruppenthal

Michael Brunk

FWG

10.

Karlheinz Gisch

Horst Klever

FDP

4.

Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing (verwaiste Liegenschaften)

Lfd.Nr.

Name Ausschussmitglied

Stellvertreter

Gruppe

1.

Ursula Lambur

Johanna Dunzweiler

SPD

2.

Yannick Simon

Christopher Korb

SPD

3.

Maren Meschenmoser

Michael Flohr

SPD

4.

Thomas Spallek

Timo Schahn

SPD

5.

Maria Schinkel-Holtmeier

Yannick Schimmelpfennig-Horbach

LfB

6.

Dieter Bergisch

Berthold Hoffmann

LfB

7.

Ulrich Jung

Christian Horbach

FWG

8.

Michael Schug

Christopher Rech

FWG

9.

Jan-Luca Herrmann

Eric Ruppenthal

FWG

10.

Horst Klever

Karlheinz Gisch

FDP

5.

Ausschuss für Jugend und Sport

Lfd.Nr.

Name Ausschussmitglied

Stellvertreter

Gruppe

1.

Lukas Decker

Birgit Eisenstein

SPD

2.

Yannick Simon

Ursula Lambur

SPD

3.

Andreas Pees

Maren Meschenmoser

SPD

4.

Yannick Schimmelpfennig-Horbach

Sandra Ruth-Fritz

LfB

5.

Maria Schinkel-Holtmeier

Bernd Paffendorf

LfB

6.

Dieter Bergisch

Berthold Hoffmann

LfB

7.

Christina Maurer

Michael Schug

FWG

8.

Günter Heinz

Ulrich Jung

FWG

9.

Laetitia Rode

Angelina Seybold

FWG

10.

Horst Klever

Karlheinz Gisch

FDP

6.

Ausschuss für Umwelt, Tourismus und Kultur

Lfd.Nr.

Name Ausschussmitglied

Stellvertreter

Gruppe

1.

Helmut Schmid

Lukas Decker

SPD

2.

Christopher Korb

Yannick Simon

SPD

3.

Maren Meschenmoser

Johanna Dunzweiler

SPD

4.

Andreas Pees

Michael Flohr

SPD

5.

Sandra Ruth-Fritz

Maria Schinkel-Holtmeier

LfB

6.

Armin Duhrmann

Timo Hoffmann

LfB

7.

Michael Schug

Christina Maurer

FWG

8.

Christian Horbach

Günter Heinz

FWG

9.

Michael Hendele

Jan-Luca Herrmann

FWG

10.

Horst Klever

Karlheinz Gisch

FDP

TOP 2. 3. Änderung Bebauungsplan "Wasemsbach III"

- Würdigung der Eingaben der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Abstimmungen mit den Nachbargemeinden und Beteiligungen der Öffentlichkeit.

- Satzungsbeschluss

Die Veröffentlichung im Internet bzw. Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und parallele elektronische Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Wasemsbach III” fand vom 15.07.2024 bis zum 16.08.2024 statt. Die während dieser Zeit vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden hat der Stadtrat der Stadt Baumholder mit dem in der beiliegenden Beschlussvorlage dargestellten Ergebnis geprüft.

Diese Änderung des Bebauungsplanes ersetzt in ihrem Geltungsbereich den Bebauungsplan „Wasemsbach III“ aus dem Jahr 1980 lediglich durch die getroffenen Regelungsinhalte. Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Wasemsbach III“ aus dem Jahr 1980 bleiben hiervon unberührt.

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden, die sich zur Planung geäußert haben, von dem Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen. Hierzu ist das Ergebnis der Abwägung den o. g. Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden schriftlich mitzuteilen.

Der Stadtrat beschließt gem. § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

In der Bekanntmachung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen der §§ 214, 215 BauGB sowie auf Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche gem. § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hinzuweisen. Auch auf die Rechtsfolgen des § 24 Abs. 6 GemO ist bei der öffentlichen Bekanntmachung hinzuweisen.

In der Bekanntmachung ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ferner darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.

TOP 3. 1. Änderung Bebauungsplan "Marktplatz"

- Würdigung der Eingaben der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Abstimmungen mit den Nachbargemeinden und Beteiligungen der Öffentlichkeit.

- Satzungsbeschluss

Die Veröffentlichung im Internet bzw. Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und parallele elektronische Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Marktplatz” fand vom 01.07.2024 bis zum 02.08.2024 statt. Die während dieser Zeit vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden hat der Stadtrat der Stadt Baumholder mit dem in der beiliegenden Beschlussvorlage dargestellten Ergebnis geprüft. Bürgerinnen und Bürger haben sich zur vorliegenden Planung nicht geäußert.

Diese Änderung des Bebauungsplanes ersetzt in ihrem Geltungsbereich den Bebauungsplan „Marktplatz“ aus dem Jahr 1995 lediglich durch die getroffenen Regelungsinhalte. Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Marktplatz“ aus dem Jahr 1995 bleiben hiervon unberührt.

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden, die sich zur Planung geäußert haben, von dem Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen. Hierzu ist das Ergebnis der Abwägung den o. g. Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden schriftlich mitzuteilen.

Der Stadtrat beschließt gem. § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

In der Bekanntmachung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen der §§ 214, 215 BauGB sowie auf Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche gem. § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hinzuweisen. Auch auf die Rechtsfolgen des § 24 Abs. 6 GemO ist bei der öffentlichen Bekanntmachung hinzuweisen.

In der Bekanntmachung ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ferner darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.

TOP 4. Vergabe Beleuchtung Lückstraße

Im Zuge des Straßenausbaues in der Lückstraße soll auch die Straßenbeleuchtungsanlage erneuert und die Stromversorgung über neu zu verlegenden Erdleitungen sichergestellt werden.

Die OIE hat uns hier ein entsprechendes Angebot in Höhe von 16.405,97 € vorgelegt. Das Angebot beinhaltet die Demontage der alten Leuchten und Installation sieben neuer LED-Leuchten, einschl. dem Einbau der Beleuchtungskabel.

Beschluss:

Der Stadtrat erteilt der OIE den Auftrag zur Lieferung und Einbau neuer LED-Straßenleuchten im Zuge des Ausbaues der Lückstraße.

TOP 5. Vergabe Nachträge Kindergarten Baumholder

a) Schadstoffuntersuchung für Erstellung des Leistungsverzeichnisses zum Rückbau des alten Kindergartengebäudes

Sobald der neue Kindergarten bezugsfertig ist, soll das alte Gebäude abgerissen werden, um schnellstmöglich die Spielflächen und sonstige Anlagen im Außenbereich herstellen zu können. Vor Erstellung der Ausschreibungsunterlagen für die Rückbauarbeiten ist das Gebäude bzw. die einzelnen Bauteile auf Schadstoffe zu untersuchen. Hierdurch sollen Gefährdungen der Arbeiter während der Rückbauarbeiten vermieden werden und eine ordnungsgemäße Entsorgung der belasteten Baustoffe gewährleistet werden.

Im Zuge einer Beschränkten Ausschreibung wurde drei Fachbüros angeschrieben, wobei lediglich zwei Firmen rechtzeitig ein Angebot abgegeben haben. Nach Prüfung der Angebote ergab sich folgende Bieterreihenfolge.

  1. Schadstoff-Control, Daniel Rech, Baumholder
  2. Bieter Nr. 2

Die Fa. Schadstoff-Control ist uns als leistungsfähige Fachfirma bekannt, so dass von Seiten des FB3 keine Bedenken gegen die Vergabe der Leistungen an die Fa. Schadstoff-Control bestehen.

Beschluss:

Die Schadstoffuntersuchungen am bestehenden katholischen Kindergarten als Vorbereitung zu den Rückbauarbeiten werden an das Büro Schadstoff-Control, Baumholder vergeben.

b) Nachtrag Erdarbeiten Fa. Märker

Aufgrund fehlender Unterlagen von der ausführenden Firma sowie von unserem Planungsbüro ist die Stellungnahme noch in Arbeit und wird schnellstmöglich nachgereicht und in der nächsten Sitzung des Bauausschusses beraten und beschlossen.

TOP 6. Vergabe Nachträge Westrichhalle

a) Nachtrag Fa. Willi Iselborn GmbH & Co. KG / Erd- u. Betonarbeiten:

Von der mit der mit den Erd- und Betonarbeiten zum Neubau Westrichhalle beauftragten Firma Willi Iselborn, wurde ein Nachtragsangebot in Höhe von 19.372,08 € brutto eingereicht, welches nachfolgend zur Beauftragung vorgeschlagen wird. Das Nachtragsangebot beinhaltet zusammengefasst folgende Leistungen:

a) Ausführung der StB-Auflagerwände für Tribünen- und teilweise Treppenläufe in Ortbeton. Die Ausführung der Wände war ursprünglich als Fertigteile geplant, war aus konstruktiven Gründen nicht möglich war, wie sich im Verlauf der Bauarbeiten herausgestellt hat.

Gegenüber dem Hauptauftrag entfällt dafür die Position für die entsprechenden Fertigteile in Höhe von 4.281,00 € brutto.

b) Herstellung Fundamente für Sportgeräte:

Die günstigste Variante einer Bodenplatte aus Stahl-Faserbeton hat in der Ausführung ergeben, dass insbesondere in den Anschlussbereichen zu Köcherfundamenten für die Hülsen der Sportgeräte größere Fundamente benötigt werden mit Trennschicht zum nicht auf Querkraft beanspruchbaren Stahl-Faserbeton - um Rissbildungen aus dynamischer Belastung zu vermeiden. Den zusätzlichen Erd- und Betonarbeiten stehen Einsparungen aus der ursprünglich für die Fundamentierung der Sportgeräte geplanten Position in Höhe von 1.809,56 € brutto gegenüber, welche durch die Nachtrags-Beauftragung entfallen. Nach Prüfung der Ausführungsvarianten ist diese Ausführung am wirtschaftlichsten.

Das Nachtragsangebot wird durch das bauleitende Büro Dillig Architekten in Höhe von 19.372,08 € brutto zur Beauftragung vorgeschlagen. Nach Abzug der o. g. entfallenden Positionen ergibt sich eine Nachtragshöhe von 13.281,52 € brutto.

Beschluss:

Der Beauftragung des Nachtragsangebotes entsprechend oben genanntem Sachverhalt wird zugestimmt.

b) Vergabe Untersuchungen für Abbrucharbeiten

Sobald Westrichhalle bezugsfertig ist, soll die alte Westrichhalle abgerissen werden, um schnellstmöglich die Parkplatzflächen und die Zufahrt im Außenbereich herstellen zu können. Vor Erstellung der Ausschreibungsunterlagen für die Rückbauarbeiten ist das Gebäude bzw. die einzelnen Bauteile auf Schadstoffe zu untersuchen. Hierdurch sollen Gefährdungen der Arbeiter während der Rückbauarbeiten vermieden werden und eine ordnungsgemäße Entsorgung der belasteten Baustoffe gewährleistet werden.

Im Zuge einer Beschränkten Ausschreibung wurde drei Fachbüros angeschrieben, wobei lediglich zwei Firmen ein Angebot rechtzeitig abgegeben haben. Nach Prüfung der Angebote ergab sich folgende Bieterreihenfolge.

  1. Schadstoff-Control, Daniel Rech, Baumholder
  2. Bieter Nr. 2

Die Fa. Schadstoff-Control ist uns als leistungsfähige Fachfirma bekannt, so dass von Seiten des FB3 keine Bedenken gegen die Vergabe der Leistungen an die Fa. Schadstoff-Control bestehen.

Beschluss:

Die Schadstoffuntersuchungen an der Westrichhalle als Vorbereitung zu den Rückbauarbeiten werden an das Büro Schadstoff-Controll, Baumholder, vergeben.

TOP 8. Verabschiedung ausgeschiedene Ratsmitglieder

Folgende aus dem Stadtrat ausgeschiedene Mitglieder wurden verabschiedet und geehrt:

-

Klaus Dessauer für über 35-jährige Mitgliedschaft im Stadtrat

-

Berthold Hoffmann für 20-jährige Mitgliedschaft

Folgende Stadtratsmitglieder wurden für langjährige Mitgliedschaft geehrt:

-

Michael Röhrig für 20-jährige Mitgliedschaft in der Stadtspitze

-

Günther Heinz für 20-jährige Mitgliedschaft im Rat

-

Christian Flohr für 25-jährige Mitgliedschaft

-

Andreas Pees für 30-jährige Mitgliedschaft

Stadtbürgermeister Jung bedankte sich für die langjährige Tätigkeit.