Öffentlicher Teil
TOP 1. 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Mettweiler für das Haushaltsjahr 2024
Der Haushaltsplan der Ortsgemeinde Mettweiler ist in Form eines Doppelhaushaltes 2023/2024 aufgestellt worden. Grund für die Aufstellung des Nachtragshaushaltsplanes 2024 ist nunmehr die haushaltsrechtliche Bereitstellung von Haushaltsmitteln für bisher nicht veranschlagte Investitionsauszahlungen (Pflichtnachtrag nach § 98 GemO).
So werden folgende Ausgabenermächtigungen für Investitionen aufgenommen:
Anteil der Ortsgemeinde Mettweiler am Gebäudeerwerb Kindergarten Berschweiler = 41.000 Euro,
(Nachweis in Form eines zu bilanzierenden immateriellen Nutzungsrechtes in der Bilanz Mettweiler und eines entsprechenden Sonderpostens in der Bilanz Berschweiler),
Errichtung einer Zaunanlage Spielplatz = 15.000 Euro,
Anschaffung von Streugutbehältern = 1.000 Euro,
Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED = 29.000 Euro,
zusätzliche Mittel für die Errichtung einer zweiten Buswartehalle an der Hauptstraße = 4.300 Euro sowie letztendlich
für die Stromeinspeisung am Dorfgemeinschaftshaus = 4.000 Euro.
Im Ergebnishaushalt werden die wichtigsten Ertrags- und Aufwandspositionen an die neuesten Entwicklungen angepasst. Zu nennen sind hier insbesondere Anpassungen im Bereich des Forsthaushaltes und im Bereich der Steuern und Umlagen. Gegenüber der ursprünglichen Haushaltsplanung verschlechtert sich das Gesamtergebnis 2024 um rund 34.000 Euro. Es wird nunmehr von einem voraussichtlichen Jahresverlust von 26.000 Euro ausgegangen. Gegenüber der bisherigen Planung verringert sich insbesondere die Finanzausstattung (=Steuern abzgl. Umlagen) um rd. 18.000,00 €. Zusätzliche Aufwendungen werden für das Hochwasserkonzept (Abschlagszahlung) mit 2.300 Euro und der Instandsetzung Brücke/Mauer mit 5.000 € (Neuveranschlagung) in den Haushalt eingestellt.
Eine Kreditaufnahme ist nicht erforderlich. Die vorgesehenen Investitionen können durch den in der Einheitskasse der Verbandsgemeinde ausgewiesenen Forderungstandes (=Guthaben) der Gemeinde Mettweiler finanziert werden.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Mettweiler beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024.
TOP 2. Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED
a) Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.04.2023 den Grundsatzbeschluss gefasst, die Straßenbeleuchtung innerhalb der Ortsgemeinde von konventionellen Leuchten auf LED-Leuchten umzustellen.
Grundlage dieser Entscheidung waren unter anderem die wirtschaftlichen Gesichtspunkte, sowie auch aus Umwelt- und Klimaschutzgründen auf moderne LED-Beleuchtung umzurüsten.
Daraufhin wurde durch die OIE AG Idar-Oberstein, die Eigentümerin der Straßenbeleuchtung innerhalb der Verbandsgemeinde Baumholder ist, ein Angebot für die Ortsgemeinde Mettweiler erstellt.
Die kalkulierten Gesamtkosten belaufen sich für die 44 auszutauschenden Leuchten auf 24.020,69 €. Dazu gewährt die OIE noch einen Preisnachlass von 10%.
Bei einer Modernisierung der Straßenbeleuchtung werden jährlich 14.785 kWh eingespart, was in etwa einer Einsparungssumme von ca. 5.175,- € jährlich entspricht.
Durch die Langlebigkeit der LEDs im Vergleich zu konventionellen Leuchten kommt es zu Einsparungen, das Wartungsintervall kann verlängert werden und im Servicevertrag der OIE wird jede LED-Leuchte ermäßigt abgerechnet.
Weiterhin wurde seitens der Verbandsgemeindeverwaltung ein Antrag auf Gewährung aus dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation, kurz KIPKI, gestellt, welcher mit Bescheid vom 07.08.2024 positiv ausgefallen ist. Für die Ortsgemeinde Mettweiler bedeutet dies eine Fördersumme von 9.560,56 €. Die Maßnahme muss bis zum 30.06.2026 durchgeführt werden.
b) Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, eine Zhaga-Schnittstelle an 44 der neuen LED-Leuchten verbauen zu lassen, zu einem Preis von 40,52 € je Leuchte netto, was zusätzliche Kosten in Höhe von 1.782,89 € netto, 2.121,64 € brutto bedeuten würden.
Diese Zhaga-Schnittstelle ist ein Kommunikationsmodul für die Leuchtenelektronik zur Steuerung und Überwachung per Funk bzw. Cloud. Die Installation der neuen techn. LED-Leuchten hat einen Bestand von ca. 25 Jahren. Die Zhaga-Schnittstelle würde Stand heute nur vorgesehen, jedoch noch nicht genutzt werden. Sofern sich im Laufe der Zeit Wünsche oder sonstige Anforderungen hinsichtlich möglicher Schaltbarkeiten der einzelnen Leuchten und oder Bewegungsdimmung ergeben, ist das nur mit Hilfe einer solchen Zhaga-Schnittstelle möglich. Eine nachträgliche Nachrüstung ist nicht möglich, da die Sockel für die Schnittstelle direkt im Gehäuse verbaut sind. In dem Fall müsste der ganze Kopf erneut getauscht werden.
Beschluss:
| a) | Der Ortsgemeinderat beschließt die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED mit den Gesamtkosten in Höhe von 24.020,69 € abzgl. 10% Rabatt der OIE und abzgl. KIPKI verbleiben 12.058,06 € brutto. |
| b) | Zusätzlich soll an 44 Leuchten eine Zhaga-Schnittstelle zu einem Aufpreis von insgesamt 2.121,64 € brutto verbaut werden. |
TOP 3. Erneuerung Spielplatzzaun
Bei der diesjährigen Spielplatzprüfung wurde die Standsicherheit des Zaunes beanstandet. Dieser soll nun durch eine Zaunanlage aus Doppelstabmatten ersetzt werden. Im Zuge einer beschränkten Ausschreibung wurden 5 Unternehmen aufgefordert ein Angebot einzureichen. Zum Submissionstermin lag 1 Angebot vor. Nach sachlicher und rechnerischer Prüfung ergibt sich folgendes Angebot:
Draht-Hemmer Betriebs GmbH
Die Fa. Draht-Hemmer aus Kaiserslautern ist der Verwaltung aus anderen Baustellen im Bereich der Verbandsgemeinde als leistungsfähiges und zuverlässiges Unternehmen bekannt. Die Angebotssumme liegt unter der Auftragswertschätzung durch den Fachbereich 3.
Beschluss:
Der Auftrag für die Erneuerung des Zauns am Spielplatz der Ortsgemeinde Mettweiler ist der Firma Draht-Hemmer Betriebs GmbH aus Kaiserslautern zu erteilen.
TOP 4. Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2025 (Hebesatzsatzung)
In der Haushaltssatzung wird der Hebesatz der Grundsteuer für das jeweilige Haushaltsjahr festgesetzt. Der Hebesatz ist jedoch höchstens für den „Hauptveranlagungszeitraum der Steuermessbeträge“ festzusetzen.
Mit Ablauf des 31.12.2024 endet der aktuelle Hauptveranlagungszeitraum und zum 01.01.2025 beginnt ein neuer Hauptveranlagungszeitraum, weshalb die Fortgeltung der Grundlage für die Grundsteuererhebung über den 01.01.2025 hinaus- erstmal seit dem 01.01.1964- nicht gegeben ist.
Die auf der Grundlage des aktuellen Hauptveranlagungszeitraumes festgesetzten Hebesätze in der Haushaltssatzung enden demnach zum 31.12.2024. Das bedeutet, dass die Kommunen keine rechtmäßige Festsetzungsgrundlage für die Grundsteuerbescheide für den Veranlagungszeitraum ab dem 01.01.2025 haben.
Sofern die Haushaltssatzung nicht vor dem 01.01.2025 veröffentlicht werden kann, empfiehlt der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz eine gesonderte Hebesatzsatzung festzusetzen und zu veröffentlichen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Mettweiler beschließt die Realsteuerhebesatzsatzung in der vorgetragenen Form.
Im nichtöffentlichen Teil wurde über die Verpachtung der Gaststätte „Dennerbachstübchen“ gesprochen.