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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 45/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Pressemitteilung zur Sitzung des Ortsgemeinderates Eckersweiler am 16.09.2024

Öffentlicher Teil

TOP 2. Holzfällung im Oberkleb

Bei dem Tagesordnungspunkt 2 war die Vertreterin, Frau Marleen Eickhoff, des Landesforst Rheinland-Pfalz anwesend, um den Bürgermeister und den Gemeinderat über die Holzfällung im Oberkleb zu informieren.

Um den Wanderweg und den Wald weiter sicher betreten zu können, sind die Holzfällungen im Oberkleb nötig. Sobald das Laub an den Bäumen gefallen ist und die Witterung passt, könnten die zur Verfügung stehenden Unternehmung mit den Arbeiten beginnen.

Der Landesforst Rheinland-Pfalz würde 2 Stilllegungsgebiete im Oberkleb ausweisen. Die Größe des 1. Stilllegungsgebiet beträgt 0,23 ha und die des 2. Stilllegungsgebiet beträgt 0,27 ha. Die 2 markierten Gebiete werden sich selbst überlassen.

Nach längerer Diskussion wurde im Gemeinderat darüber abgestimmt.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt den Vorschlag der 2 ausgewiesenen Stilllegungsgebiete in der Größe von 0,23 ha und 0,27 ha des Landesforstes anzunehmen.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt den Einschlag für das Jahr 2024.

TOP 3. Vergabe Vermessungsarbeiten Neubaugebiet "Am Krehling"

Für das geplante Neubaugebiet „Am Krehling“ sind Ergänzungsvermessungen notwendig. Hierzu wurde vom Fachbereich 3 ein Angebot vom Ingenieurbüro Linn GmbH aus Freisen-Eitzweiler angefordert.

Das eingereichte Angebot beläuft sich auf 2.380,00 € brutto, unter der Voraussetzung, dass die zu vermessende Fläche in Abstimmung mit dem Büro gemäht bzw. teilweise freigeschnitten wird.

Das Ingenieurbüro Linn ist der Verwaltung aus anderen Bauvorhaben als zuverlässig und leistungsstark bekannt.

Für die gemähten bzw. teilweise freigeschnittenen Bereiche wird die Gemeinde den Gemeindearbeiter dazu beauftragen, dies zu erledigen.

Beschluss:

Der Auftrag zur Ergänzungsmessung für das geplante Neubaugebiet „Am Krehling“ ist dem Ingenieurbüro Linn GmbH aus Freisen-Eitzweiler zu erteilen.

TOP 4. Vergabe Bodengutachten Neubaugebiet "Am Krehling"

Für das geplante Neubaugebiet „Am Krehling“ sind Baugrundanalysen notwendig. Hierzu wurde vom Fachbereich 3 ein Angebot vom Büro Umweltgeotechnik GmbH aus Nonnweiler angefordert.

Das eingereichte Angebot beläuft sich auf 6.918,78 €.

Da die Auftragswertgrenze i. H. von 25.000,00 € (ohne U-St.) nicht überschritten wird, kann der Auftrag über die Braugrundanalysenleistung auch ohne Aufforderung weiterer Büros zur Abgabe eines Angebotes mit nur einem Büro verhandelt werden.

Das Büro Umweltgeotechnik GmbH ist der Verwaltung aus anderen Bauvorhaben als zuverlässig und leistungsstark bekannt.

Beschluss:

Nach längerer Diskussion wurde der Tagesordnungspunkt 4 vertagt.

TOP 5. Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED - Auftragsvergabe 021

a.)

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 30.03.2023 den Grundsatzbeschluss gefasst, die Straßenbeleuchtung innerhalb der Ortsgemeinde von konventionellen Leuchten auf LED-Leuchten umzustellen.

Grundlage dieser Entscheidung waren unter anderem die wirtschaftlichen Gesichtspunkte, sowie auch aus Umwelt- und Klimaschutzgründen auf moderne LED-Beleuchtung umzurüsten. Daraufhin wurde durch die OIE AG Idar-Oberstein, die Eigentümer der Straßenbeleuchtung innerhalb der Verbandsgemeinde Baumholder ist, ein Angebot für die Ortgemeinde Eckersweiler erstellt.

In der Ortsgemeinde Eckersweiler gibt es verschiedene

Umrüstmöglichkeiten:

a)

LED-Umrüstsatz für Siteco Große Glocke (23W 3150lm) für

24.199,48 €

Hierfür wird in das alte Lampengehäuse der LED-Umrüstsatz verbaut.

b)

Austausch der alten Leuchtenköpfe gegen neue LED-Leuchten Siteco

Große Glocke (23W 3150lm) für

31.930,41 €

c)

Austausch der alten Leuchtenköpfe gegen neue LED-Leuchten

Philips CityClassic gen² BDP (29W 4170lm) für

17.902,10 €

Die kalkulierten Gesamtkosten belaufen sich für die 29 auszutauschenden Leuchten. Dazu gewährt die OIE noch einen Preisnachlass von 10%. Bei einer Modernisierung der Straßenbeleuchtung werden jährlich 6.980 kWh eingespart, was in etwa einer Einsparsumme von ca. 2.443,00 € jährlich entspricht.

Durch die Langlebigkeit der LEDs im Vergleich zu konventionellen Leuchten kommt es zu Einsparungen, das Wartungsintervall kann verlängert werden und im Servicevertrag der OIE wird jede LED-Leuchte ermäßigt abgerechnet.

Weiterhin wurde seitens der Verbandsgemeindeverwaltung ein Antrag auf Gewährung aus dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation, kurz KIPKI, gestellt, welcher mit Bescheid vom 07.08.2024 positiv ausgefallen ist.

Für die Ortsgemeinde Eckersweiler bedeute dies eine Fördersumme von 9.631,72 €. Die Maßnahme muss bis zum 30.06.2026 durchgeführt werden.

b.)

Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, eine Zhaga-Schnittstelle an 29 der neuen Philips-Leuchten (also nur bei Option 3.) verbauen zu lassen, zu einem Preis von 40,52 € je Leuchte netto, was zusätzliche Kosten in Höhe von 1.175,09 € netto, 1.398,36 € brutto bedeuten würde.

Diese Zhaga-Schnittstelle ist ein Kommunikationsmodul für die Leuchtelektronik zur Steuerung und Überwachung per Funk bzw. Cloud. Die Installation der neuen techn. LED-Leuchten hat einen Bestand von ca. 25 Jahren. Die Zhaga-Schnittstelle würde Stand heute nur vorgesehen, jedoch noch nicht genutzt werden. Sofern sich im Laufe der Zeit Wünsche oder sonstige Anforderungen hinsichtlich möglicher Schaltbarkeiten der einzelnen Leuchten und oder Bewegungsdimmung ergeben, ist das nur mit Hilfe einer solchen Zhage-Schnittstelle möglich. Eine nachträgliche Nachrüstung ist nicht möglich, da die Sockel für die Schnittstelle direkt im Gehäuse verbaut sind. In dem Fall müsste die der ganze Kopf erneuert werden.

Beschluss:

a)

Der Ortsgemeinderat beschließt die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED nach Option 1.

b)

entfällt

TOP 6. Beratung über eine evtl. Änderung der Hauptsatzung

Im Gemeinderat wurde über eine eventuelle Änderung der Hauptsatzung beraten.

Vorgeschlagen wurde, dass der Verfügungsrahmen des Ortsbürgermeisters auf 3.000,00 € erhöht wird. Bisher lag dieser Verfügungsrahmen bei 1.000,00 €.

Beschluss:

Der Verfügungsrahmen des Bürgermeisters soll auf 3.000,00 € erhöht werden.