TOP 1. Neubau Westrichhalle - Kunst am Bau
Sachverhalt:
Für den Neubau der Westrichhalle ist die Einhaltung und Umsetzung der VV Kunst am Bau obligatorisch. Mit der Durchführung des vorgeschalteten Wettbewerbes, wurde in der Stadtratssitzung am 02.06.2025 das Büro HS – GmbH HESSE & SCARBATA / Frau Scarbata beauftragt. Die Grundlage(n) für den Wettbewerb muss allerdings der Bauherr vorgeben.
In Anlage befindet sich dazu eine Aufgabenbeschreibung als Grundlage für die Auslobung des Wettbewerbes, in der die Punkte 4-6 letztlich noch durch den Bauherrn vorzugeben sind.
Als Orientierungshilfe wird darum gebeten sich folgenden Internet-Link zum Berufsverband Bildender Künstler Rheinland-Pfalz mit einigen Beispielen und Anregungen zur Kunst am Bau anzusehen:
http://www.bbkrlp.de/images/KuBa-Portfolios/BBK-RLP%20KUBA%20Nutzer-Portfolio%20Kulturbauten%2025-02-09.pdf
Gem. VV Kunst am Bau RLP sollen bei der Auswahl der zu den Wettbewerben einzuladenden Künstlerinnen und Künstler sowie gegebenenfalls Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerker der Berufsverband Bildender Künstler Rheinland-Pfalz im Bundesverband e.V. und ggf. der Berufsverband Kunsthandwerk Rheinland-Pfalz e.V. gehört werden.
Ziel des Tagesordnungspunktes muss es sein, dass Beauftragte Büro HS GmbH / Frau Scarbata in die Lage zu versetzen, die Ausschreibungsunterlagen für den Wettbewerb zu erstellen. Die Höhe des für die Kunst am Bau selber zu verausgabenden Honorars an den Künstler selber (ohne Nebenkosten für Wettbewerb, Jury, etc.) berechnet sich aus der Höhe der Baukosten (KG 300+KG 400) und beläuft sich im vorliegenden Fall gem. Zuwendungsbescheid zum 3. Finanzierungsabschnitt auf 57.666,03 €.
Vom Bauherrn werden folgende Vorgaben zur Durchführung des Wettbewerbes Kunst am Bau gemacht, mit denen das Büro HS GmbH den Wettbewerb in die Wege leiten soll:
a) vorgesehener Standort für das Kunstwerk:
Das Kunstwerk ist auf dem Grundstück, im Außenbereich vor der Terrasse an der süd-östlichen Gebäudeecke in Richtung des Stadtweihers zu verorten.
Die Fläche wird mit ca. 10 m x 10 m ausgewiesen. Die Einzeichnung in den Lageplan mit Angabe der Größe der möglichen Aufstellfläche ist erforderlich und wird HS GmbH für die Auslobung der Kunst zur Verfügung gestellt.
b) Anforderungen an das Kunstwerk:
Es ist gewünscht, dass das Kunstwerk wie folgt ausgestaltet werden soll:
Skulpturales Kunstwerk ohne Beleuchtung, gegenständlich, bespielbar, erlebbar (z. Bsp. Sitzen, Verweilen, Begehen etc.)
Bei der Auswahl des Materials ist die ganz - und mehrjährige Wetter- und Witterungsbeständigkeit gegen Umweltbelastung Voraussetzung. Die zur Verwendung kommenden Materialien müssen so verarbeitet werden, dass keine Verletzungsgefahr auftreten kann. Das künstlerische Werk muss fest verankert bzw. unverrückbar sein. Der Wartungs- und Pflegeaufwand (Folgekosten) sollte gering sein.
Die Ausführung in Holz ist ausdrücklich nicht gewünscht.
c) Aufgabenstellung:
Die Kunst sollte sportliche Aktivitäten, freie körperliche Entfaltung, Bewegungen und Spielen etc. widerspiegeln. Den Kunstschaffenden ist hier jedoch die freie und kreative Gestaltungsmöglichkeit gegeben.
d) Auswahl der anzufragenden Künstler / Künstlerinnen:
Aus den Reihen der Ausschussmitglieder werden folgende 4 Personen zur Auswahl der anzuschreibenden Kunstschaffenden (in Abstimmung mit Frau Scarbata) benannt:
Herr Ruppenthal, Herr Simon, Herr Rech, Herr C. Flohr.
Frau Scarbata erklärte, mit diesen Angaben die Ausschreibung in die Wege leiten zu können. Sollten dazu im Zuge der weiteren Bearbeitung noch einzelne Punkte und Detailfragen zu klären sein, wird die Stadtspitze in Abstimmung mit den anderen Beteiligten (Architekturbüro, Verwaltung, ggf. Fachplaner) dazu ermächtigt darüber zu entscheiden.
Als Fläche für die Kunst am Bau wäre auch die Fläche der tribünenseitigen Innenwand in Frage gekommen. Nach Festlegung des Standortes der KaB im Außenbereich, entstand die Idee, diese Fläche malerisch künstlerisch in Eigenleistung zu gestalten. Federführend soll hier Herr Ruppenthal in Abstimmung mit der Fa. BTA Maler (Ansprechpartner Herr Eli) tätig werden. Das demnächst aufzubauende Innengerüst an dieser Stelle wird dafür soweit erforderlich vorgehalten.
TOP 2. Stadtumbau - Weiherumfeldgestaltung
Sachverhalt:
Unter dem Motto „Stadtweiher Nord / Lern- und Erlebnisbogen“ stellte Herr Kettering vom Büro BBP / KL anhand einer Präsentation die Entwurfsplanung zum letzten Bauabschnitt der Weiher-Umfeldgestaltung - den nördlichen Teil betreffend - vor.
Die einzelnen Teilbereiche (1 Hundewiese, 2 Baumbibliothek, 3 Aktivwiese, 4 Feuchtgebiet, 5 Insektenvielfalt, 6 Grünes Klassenzimmer, 7 Sandarium, 8 Veränderungsfenster) wurden erörtert und zum Teil auch kritisch bewertet. Die Kosten belaufen sich im derzeitigen Planungsstand auf geschätzt rund 380,- T €. Die Präsentation wird an die Ausschussmitglieder weitergeleitet. Die Fraktionen werden gebeten zum Entwurf Stellung zu nehmen. Ziel ist es, dass die Ausführungsplanung und die Ausschreibung soweit fertig gestellt werden können, dass im Sommer 2026 mit den Arbeiten begonnen werden kann und diese bis Ende 2026 abgeschlossen werden können.
TOP 3. Neubau Westrichhalle - Vergabeangelegenheiten
Sachverhalt:
Auf Grundlage der Ausschreibungsergebnisse wurde die Firma Karl Braun Innenausbau GmbH, aus 72221 Haiterbach mit der Durchführung des Gewerks Sporthallen-Türen-Tore und Prallwand beauftragt. Gemäß der Versammlungsstättenverordnung RLP muss die Holzoberfläche der Prallwand in der Ausführung B1 „schwer entflammbar“ erstellt werden. In der Ausschreibung und im Angebot wurde das Brandverhalten mit EN D-s2, d0 gemäß DIN EN 13501-1 angegeben. Diese Bezeichnung bedeutet jedoch, dass der eingesetzte Baustoff “normal entflammbar” ist. Um die erforderliche Anforderung zu erhalten, wird das Holz „schwer entflammbar“ gemacht, indem es werkseitig kesseldruckimprägniert mit speziellen Feuerschutzsalzen behandelt und anschließend mit spezieller Brandschutz-Beschichtung versehen wird. Diese Kombination reduziert die Entflammbarkeit von normal (B2) auf schwer entflammbar (B1) gemäß gültiger Norm (DIN EN 13501-1). Dabei bleibt die natürliche Optik des Holzes erhalten. Das Nachtragsangebot wurde vom bauleitenden Büro Dillig Architekten geprüft und in Höhe von 9.586,64 € brutto zur Beauftragung vorgeschlagen. Es handelt sich um Sowieso-Kosten, die auch bei den Mitbewerbern angefallen wären. Der vorgelegte Einheitspreis ist angemessen.
Beschluss:
Der Nachtragsauftrag zur Brandschutzertüchtigung der Prallwand wird i. H. v. 9.586,64 € brutto wird an die Fa. die Firma Karl Braun Innenausbau GmbH erteilt.
TOP 3 b): Anschaffung einer Trafostation
Sachverhalt:
Für die neue Westrichhalle muss der Stromanschluss verlegt werden. Die erforderliche neue Anschlussleistung wurde bei den Fachplaner angefragt und beläuft sich unter Berücksichtigung von Gleichzeitigkeits-Faktoren auf mindestens 185 kVA (einschließlich der zwingend einzuplanenden Anschlussleistung für einen E-Lade-Säule mit 22 kW). Nach Beantragung der Umlegung des Stromanschlusses für die Westrichhalle beim Netzbetreiber Westnetz im Mai 2025, hat sich herausgestellt, dass über den bisherigen Anschluss maximal 150 kVA möglich sind und es wurde darauf hingewiesen, dass oberhalb dieser Leistung eine Mittelspannungsanlage vom Kunden zu beschaffen sei. Die Anschaffung ist somit unumgänglich. Im Rahmen einer Markterkundung/Preisrecherche hat sich herausgestellt, dass eine solche vom Bauherrn anzuschaffende Trafostation kostenmäßig mindestens zwischen 100.000-200.000 € (je nach Ausstattung und insbesondere Leistung) liegen wird. Es ist daher erforderlich, diese Trafostation auszuschreiben. Als sachkundiger Elektrofachplaner für eine solche Mittelspannungs-Trafostation, wurde das Ingenieurbüro f. Elektrotechnik Feldpausch aus 56357 Gemmerich um Abgabe eines Angebotes zur Planung gebeten. Das Angebot beläuft sich auf rund 24.000 € netto / 28.560 € brutto und konnte bei diesem Auftragswert mit nur einem Büro als Anbieter verhandelt werden gemäß Ziffer 3.3 der VV öffentliches Vergaberecht RLP. Dabei wurden Kosten in Höhe von rd. 100,- T € brutto für eine 400 kVA-Trafostation angenommen. Eine solche Station sollte auch noch über ausreichend Reserven verfügen, um auf dem Parkplatz später noch weitere Ladepunkte errichten zu können, sofern Bedarf besteht.
Beschluss 1:
Das Büro Feldpausch aus 56357 Gemmerich wird auf Grundlage des oben genannten Honorar-Angebotes in Höhe von 28.564,65 € brutto mit der weiteren Planung der Elektroversorgung in der Außenanlage, insbesondere zur Anschaffung der/einer Mittelspannungs-Transformatorstation mit 400 kVA beauftragt.
Beschluss 2:
Aufgrund der Dringlichkeit (wegen der langen Lieferzeiten (sechs Monate bis zu einem ganzen Jahr)), wird die Stadtspitze in Abstimmung mit der Fachplanung und der Verwaltung ermächtigt, nach Ausschreibung den Auftrag zur Anschaffung der erforderlichen Transformatorstation an den wirtschaftlichsten Anbieter zu erteilen, sofern der oben genannte geschätzte Auftragswert (100,- T € brutto) um nicht mehr als 15 % überschritten wird.
TOP 3 c): Anschaffung einer Ladesäule für E-Mobilität gem. Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz) - GEIG
Sachverhalt:
Auf dem Parkplatz der zukünftigen Westrichhalle muss gem. GEIG mindestens eine Ladesäule zur Versorgung der E-Immobilität errichtet werden. Nach Stand der Technik bedarf es hierzu einer Ladesäule mit mind. 22 KW. Die obligatorische und auch in der Baugenehmigung für den Neubau der Westrichhalle als Auflage geforderte Ladesäule kann natürlich erst nach Fertigstellung des Parkplatzes errichtet werden. Dennoch soll nachfolgend über die Anschaffung beschlossen werden - aufgrund des unter Umständen größerer Koordinierungsaufwandes und insbesondere auch längerer Lieferzeiten. Es wurden bisher zwei Angebote im Rahmen einer Markterkundung/Preisrecherche eingeholt, von denen das höhere knapp unter 10.000 € netto liegt, das günstigere deutlich unter 10.000 € netto. Seit 01.01.2025 ist es in RLP möglich Direktaufträge bis zu einer Höhe von 10.000 € ohne U.-St. zu erteilen, ohne eigentlich mehrere Angebote einholen zu müssen.
Beschluss:
Die Stadtspitze wird ermächtigt, in Abstimmung mit den Planungs-Beteiligten und der Verwaltung den Auftrag – an den nach Abschluss der Prüfung und nach gegebenenfalls Einholung weiterer Angebote - an den wirtschaftlichsten Anbieter zu erteilen, sofern der Auftragswert unter 10.000 € netto liegt.
TOP 4. Neubau Kita Baumholder,
Vergabe Lieferung und Montage einer Edelstahlküche (CNS)
Sachverhalt:
Für den Neubau Kita Baumholder wird eine Edelstahlküche (CNS) benötigt. Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung gem. UVgO wurden 6 Firmen aufgefordert ein Angebot einzureichen. Zum Submissionstermin am 24.09.2025 sind 4 Angebote fristgerecht eingegangen. Davon muss 1 Angebot ausgeschlossen werden, hier wurden falsche Unterlagen eingereicht. Die Prüfung und Auswertung der Angebote ist noch nicht abgeschlossen. Das Submissionsergebnis ergibt folgende Reihenfolge:
| 1. | Britz NF 54294 Trier | 74.082,26€ |
| 2. | Bieter 2 XXX | 75.888,66€ |
| 3. | Bieter 3 XXX | 81.549,51€ |
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauwesen, Stadtumbau und Grundstücksmanagement der Stadt Baumholder beauftragt den Stadtbürgermeister, dem nach Abschluss der Prüfung wirtschaftlichsten Bieter für die Lieferung und Montage einer Edelstahlküche (CNS) für den Neubau Kita Baumholder, den Auftrag zu erteilen.
TOP 5. Ehemaliger Brunnen Grundschule Westrich
Sachverhalt:
Im Zuge der Sanierung des Vorplatzes der GS Baumholder wurde der Sandstein-Brunnen abgebaut. Es sind mit diesem Brunnen einige Erinnerungen an die Schulzeit verbunden, weshalb dieser an anderer Stelle zumindest als dekoratives Objekt erhalten bleiben sollte.
In Frage kommen Standorte im Bereich der neuen KiTa oder der neuen Westrichhalle – zumindest als Pflanzgefäß oder dekoratives Objekt Die Fraktionen werden um Stellungnahme hinsichtlich eines neuen Standortes und ggf. Verwendung gebeten.
TOP 6: Beschilderung Zufahrt Gewerbegebiet „Auf Schneeweid“
Sachverhalt:
Die Bemühungen zur Verbesserung der Beschilderung der „Auf Schneeweid“ ansässigen Firmen laufen schleppend. Ein vorliegendes Angebot erscheint unwirtschaftlich. Die Fraktion LfB erklärt sich dazu bereit, ein örtliches Unternehmen anzufragen, inwieweit die vorhandenen Möglichkeiten zur Beschilderung sinnvoll erweitert werden können.