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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 46/2022
Berglangenbach
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Sitzung des Ortsgemeinderates Berglangenbach am 26.10.2022

B. Öffentlicher Teil

TOP 1. Prüfung der Jahresrechnung 2021 und Entlastungserteilung

Den Vorsitz zu diesem Tagesordnungspunkt führte das älteste Ratsmitglied.

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Berglangenbach hat im nichtöffentlichen Teil der Sitzung den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Berglangenbach für das Haushaltsjahr 2021 geprüft.

Die Belegprüfung führte zu keinen Beanstandungen. Die im Haushaltsjahr 2021 entstandenen Haushaltsüberschreitungen wurden erläutert.

Das Vermögen der Ortsgemeinde zum 31.12.2021 betrug 2.853.555,50 €.

Die Bilanz weist zum 31.12.2021 ein positives Eigenkapital von 1.900.355,96 € aus. Das Eigenkapital hat sich um den in der Ergebnisrechnung ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 18.051,53 € erhöht.

Die Sonderposten werden zum Bilanzstichtag mit einem Wert von 565.630,03 € ausgewiesen.

Bei den Sonderposten aus Zuwendungen erfolgte die alljährliche Auflösung in Höhe von 26.242,72 €, welche im Abgang ausgewiesen wird.

Durch den jährlichen Auflösungsbetrag in Höhe von 2.271,00 € wurde der Sonderposten aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten verringert. Weiterhin wurden Grabnutzungsentgelte in Höhe von 5.502,52 € aufgelöst.

Bei den Grabnutzungsentgelten ergaben sich Zugänge aus Grabnutzungsentgelten in Höhe von 7.740 €.

Rückstellungen sind für laufende und zukünftige Ehrensoldverpflichtungen gebildet.

Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

Gegenüber den Kreditinstituten bestehen noch Verbindlichkeiten aus der Aufnahme von Investitionskrediten in Höhe von insgesamt 326.135,62 €.

Die übrigen Verbindlichkeiten in Höhe von 4.841,97 € verteilen sich in mehreren Kleinbeträgen auf verschiedene Abrechnungen, welche erst zu Beginn des Folgejahres fällig wurden.

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten bezieht sich mit 1.812,30 € auf Steuern des privaten Bereichs.

Der Wert des Sachanlagevermögens zum 31.12.2021 betrug 2.697.063,52 €. Das Sachanlagevermögen hat sich um 63.223,32 € erhöht.

Bei den Sachanlagen ergaben sich Zugänge durch Ankauf von Klapptheken für den Bürgersaal i.H.v. 2.053,94 €. Die restlichen Zugänge i.H.v. 234.445,59 € sind durch verschiedene Kosten der Markthalle entstanden.

Die planmäßigen Abschreibungen haben das Sachanlagevermögen i.H.v. 310.174,61 € gemindert.

Das Umlaufvermögen weist Forderungen der Ortsgemeinde mit einem Betrag von 151.727,12 € aus.

Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresüberschuss von 18.051,53 € ab. Gegenüber dem Haushalt 2021 der von einem Fehlbetrag von 25.846 € ausging, bedeutet dies eine Verbesserung um 43.897,53 €.

Es konnten insgesamt Erträge in Höhe von 583.891,94 € verbucht werden; das bedeutet Mehrerträge gegenüber der Planung i.H.v. 78.161,94 €.

Mehrerträge kommen hauptsächlich zustande beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer (rd. 20.600 €), den Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke vom öffentl. Bereich/Bund (rd. 7.600 €), durch den Holzverkauf (39.500 €), bei Aufwendungen für Vertrieb (rd. 7.200 €) und durch Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens (Dorfgemeinschaftshaus) (rd. 54.000 €). Geringe Mehrerträge konnten auch bei der Gewerbesteuer (rd. 3.700 €) erzielt werden. Bei der Unterhaltung der Grundstücke, Außenanlagen, Gebäude und Gebäudeeinrichtungen (Markthalle) ergab sich ein geringerer Aufwand von rd. 3.100 €.

Minderaufwand ergibt sich hauptsächlich bei der Allgemeinen Umlagen an Gemeindeverbände-Verbandsgemeinden (rd. 12.400 €).

Aufwendungen mussten insgesamt in Höhe von 565.840,41 € verbucht werden. Das sind 34.264,41 € mehr als im Planansatz vorgesehen.

Einsparungen gab es hauptsächlich bei der Unterhaltung der Straßen, Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen (rd. 6.000 €) und bei den Kostenerstattungen - an den öffentl. Bereich/ an das Land (rd. 4.400 €).

In der Finanzrechnung wird ein Finanzmittelüberschuss i.H.v. 8.196,78 € ausgewiesen. Zuzüglich des Saldos der Ein- und Auszahlungen aus Investitionskrediten i.H.v. 307.043,06 €, ergibt sich eine Verbesserung auf dem Einheitskonto i.H.v. 315.239,84 €.

Die Finanzrechnung stellt sich, mit Ausnahme der Abschreibungen sowie Auflösungen von Sonderposten, wie die Ergebnisrechnung dar. In der Finanzrechnung werden zusätzlich auch Ein- und Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeiten ausgewiesen.

Die Ortsgemeinde Berglangenbach konnte Investitionseinzahlungen in Höhe von 152.250,69 € verbuchen. Diese stammen i.H.v. 76.000 € aus der Teilauszahlung der Landeszuwendung zum Umbau der Markthalle, aus dem Verkauf eines Bauplatzes (Flurstraße) i.H.v. 4.850,69 €, Einzahlung zu der Beschallungsanlage für die Markthalle i.H.v. 660 €, aus dem Verkauf des DGH i.H.v. 62.500 €, aus der Einzahlung für Jugendförderung i.H.v. 500 € und aus Grabnutzungsentgelten i.H.v. 7.740 €. Investitionsauszahlungen wurden in diesem Jahr in Höhe von 230.567,24€ getätigt. Diese sind durch den Umbau der Markthalle i.H.v. 225.431,25 €, durch Anschaffung einer Fertiggarage für den Bauhof i.H.v. 2.720,00 € und durch die Anschaffung von Gegenständen für die Markthalle i.H.v. 2.415,99 € entstanden.

Der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen ergibt einen Überschuss von 86.513,33 € gegenüber einem geplanten Fehlbetrag i.H.v. 10.853,00 €. Dies entspricht eine Verbesserung von rd. 97.000 €.

Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit beläuft sich auf einen Fehlbedarf i.H.v. 78.316,55 € gegenüber einem geplanten Fehlbedarf i.H.v. 61.200 €. Die Verschlechterung beruht darauf, dass mehrere Arbeiten für die Erweiterung der Markthalle erst Anfang des Jahres 2021 in Rechnung gestellt wurden und nicht bereits im Jahr 2020.

Die Finanzierungstätigkeiten beschränkten sich auf die Tilgung von dem noch laufenden Investitionskredit bei der Kreissparkasse Birkenfeld i.H.v. 5.656,94 €. Zudem wurde ein Investitionskredit bei der KFW Bank i.H.v. 312.700 € aufgenommen.

Die Ortsgemeinde hat zum 31.12.2021 eine Forderung gegenüber der Einheitskasse i.H.v. 123.918,13 €. Die Verbesserung beruht darauf, dass der aus der Kreditermächtigung 2020 genehmigte Investitionskredit erst im Jahr 2021 in Höhe von 312.700 € aufgenommen wurde.

Beschluss:

a)

Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2021 werden, soweit dies noch nicht geschehen ist, gemäß § 100 GemO genehmigt.

b)

Der geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2021 der Ortsgemeinde Berglangenbach wird, gemäß § 114 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung, festgestellt.

c)

Dem im Jahre 2021 amtierenden Ortsbürgermeister und den Beigeordneten, soweit sie die Vertretung geführt haben, sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Baumholder werden nach § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO für das Haushaltsjahr 2021 Entlastung erteilt.

Zu a-c): Der Ortsbürgermeister Kurt Jenet, der Erste Beigeordnete Mathias Rausch und der Beigeordnete Frank Richter haben bei der Beschlussfassung gemäß § 110 Abs. 4 GemO kein Stimmrecht.

TOP 2. Vollzug des § 21 GemHVO- Zwischenbericht zum 30. Juni 2022

Gemäß § 21 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ist der Gemeinderat während des Haushaltsjahres über den Stand des Haushaltsvollzuges hinsichtlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten.

Die Ortsgemeinde Berglangenbach hat einen Doppelhaushalt für die Jahre 2021/2022.

Lt. Haushaltsplan ist der Haushalt 2022 mit einem Finanzmittelüberschuss (Position F34) in Höhe von 923 € aufgestellt worden.

Lt. Zwischenbericht wäre nun mit einem Überschuss in Höhe von ca. 120.000 € zu rechnen. Dies wäre eine Verbesserung um ca. 119.000 €.

Mehreinnahmen entstehen insbesondere bei der Gewerbesteuer (rd. 16.000 €), beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer (rd. 5.800 €) und durch die Aufnahme von Investitionskrediten (rd. 63.200 €). Hinzu kommen verschiedene Mehreinnahmen und Minderausgaben im vierstelligen Bereich.

Daher wird die Ortsgemeinde Berglangenbach voraussichtlich einen höheren Überschuss im Finanzhaushalt erzielen als geplant.

TOP 3. Beschluss über den Brennholzpreis 2023

Während die Vermarktung des Stamm- und Industrieholzes (sowie das Brennholz an gewerbliche Kunden) an die Holzvermarktungsorganisationen übertragen ist, wird die Abgabe des Brennholzes an die örtliche Bevölkerung vor Ort verbleiben und durch die Ortsgemeinden in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Revierleiter erledigt, der dies im Rahmen des Revierdienstes (Produktion) ausführt.

Die Gemeinde soll, soweit noch nicht so gehandhabt, Entscheidungen mit unmittelbarer Marktrelevanz selbst vornehmen. Hierzu gehören u.a.:

  • die Festlegung der Preise für die Abgabe von Brennholz aus dem Gemeindewald (per Ratsbeschluss).
  • die Aufforderung zur Abgabe von Bestellungen in den amtlichen Bekanntmachungsorganen (Amtsblatt u.a.), die von einem Vertreter der Gemeinde unterzeichnet sein muss

In der Sitzung des Forstzweckverbandes Baumholder vom 24.05.2022 wurde eine Erhöhung der Brennholzpreise für 2023 angesprochen und eine Empfehlung für Brennholzpreise angefordert.

Aufgrund der Energieverknappung infolge des Ukrainekrieges steigt in Deutschland die Nachfrage nach Brennholz. Die gestiegene Nachfrage und die Teuerung anderer Energieträger, wie Öl und Gas, lassen auch im Bereich des Brennholzes höhere Marktpreise für den Winter 2022/2023 erwarten. Landesforsten hat, wie in zurückliegenden Jahren auch, für den Verkauf von Holz aus dem landeseigenen Wald (Staatswald) Mindestpreise festgesetzt. Der Herleitung der Mindestpreise liegt folgende Überlegung zu Grunde: Grundsätzlich orientiert man sich am Marktpreis für Energie. Das entspricht auch den Grundsätzen der Landeshaushaltsverordnung und erzielt eine Lenkungswirkung für die knappe Ressource Holz. Dabei werden jedoch nicht die Preissteigerungen für Öl und Gas als Maßstab genommen. Als Vergleichsmaßstab bietet sich eher der Preis für den ebenfalls holzbasierten Brennstoff Pellets an. Dieser lag im März 2022 um 54 % über Vorjahresniveau.

Unter Abwägung der genannten Aspekte wird zum jetzigen Zeitpunkt eine Erhöhung des Mindestpreises für Buchen-Brennholz im Staatswald um etwa 30 % als sachgerecht angesehen.

Durch das Forstamt Birkenfeld wird den Gemeinden für das Jahr 2023 für „Weichhölzer“ und Nadelholz ein Raummeterpreis i.H.v. 55,- € (inkl. 5,5 % USt.) und für „Laubhartholz “ ein Raummeterpreis i.H.v. 68,- € (inkl. 5,5 % USt.) empfohlen.

Es wird empfohlen die Abgabemenge pro Haushalt auf 10 fm zu begrenzen.

Das Forstamt Birkenfeld regt somit an, die für Verkauf aus dem Staatswald genannten Preise auch im Gemeindewald anzuwenden.

Die Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes Baumholder hat in seiner Sitzung am 07.09.2022 folgende Beschlussempfehlung ausgesprochen:

„Laubhartholz“ (Buche, Hainbuche, Ahorn, Esche, Eiche, Birke) 65,00 € (inkl. 5,5 % USt.) je fm.

„Weichhölzer“ (Weide, Linde, Erle) und 55,00 € (inkl. 5,5 % USt.) je fm.

„Nadelholz“ 55,00 € (inkl. 5,5 % USt.) je fm.

Ein einheitlicher Brennholzpreis wäre ausfolgenden Gründen von Vorteil:

1.)

Zusammenarbeit der Gemeinden im Forstzweckverband (Personalstellung, Verteilung der Sachkosten etc.)

2.)

Verbandsangehörige Gemeinden der VG Baumholder werden nicht gegenseitig „ausgespielt“

3.)

Geringerer Bürokratie-/Verwaltungsaufwand für den Revierleiter Kreuz

Beschluss:

Der Rat bestimmt folgende Brennholzpreise für das Jahr 2023:

„Laubhartholz“ (Buche, Hainbuche, Ahorn, Esche, Eiche, Birke) 65,00 € (inkl. 5,5 % USt.) je fm.

„Weichhölzer“ (Weide, Linde, Erle) und 55,00 € (inkl. 5,5 % USt.) je fm.

„Nadelholz“ 55,00 € (inkl. 5,5 % USt.) je fm.

TOP 4.

Straßenangelegenheiten

a) "Flurstraße"

b) Arbeiten an der "K59"

Zu a) Der Fußgängerweg im ersten Bauabschnitt der Flurstraße gehört der Ortsgemeinde, im Bereich des Anwesens Flurstraße 15 sind die Pflastersteine (Verbundknochensteine) im größeren Bereich oben durch den Frost beschädigt worden, so dass dort eine enorme Stolpergefahr herrscht, der Mangel sollte noch vor dem Winter behoben werden.

Der Auftrag wird an eine ortsansässige Firma durch den Ortsbürgermeister vergeben.

Zu b) Der Baumbestand im Zuge der K59 zwischen der Anbindung L347 und Berglangenbach ist in einem schlechten Zustand, so dass auch hier eine größere Maßnahme erforderlich ist. Eine geplante Vollsperrung über den Zeitraum von zwei Wochen durch die Kreisverwaltung in Ferienzeiten ist hier unabdingbar. Das Freischneiden würde von der Fa. Dunkel Reichenbach kostenlos übernommen werden, lediglich die Kosten für das Absperren müsste die Ortsgemeinde tragen. Die Verkehrssicherheit in diesem Bereich wurde von der LBM angemahnt (der Bericht vom LBM liegt anbei).

In der kommenden Sitzung wird es weitere Infos durch den Ortsbürgermeister für den Gemeinderat geben.

TOP 5. Straßenbeleuchtung

Die Straßenbeleuchtung sollte in zwei Bereichen des Ortes ergänzt werden. Die betroffenen Bereiche für die fehlenden Leuchten sind: Oberhalb „Höllenberg 10“ und in der Flurstraße am Ende des Wendehammers. Die Ortsgemeinde sollte sich hier ein Angebot der OIE einholen.

Nach Info durch Herrn Alsfasser wird nächstes Jahr eine Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED stattfinden. In diesem Zuge sollten dann auch die 2 Straßenbeleuchtungen installiert werden.

TOP 6. Aktueller Stand Breitbandausbau

Laut Aussage von Herrn Görgen ist die Ortsgemeinde Berglangenbach am Netz.

Die Versorgung der Aussiedlerhöfe „Zinkweilerhof“ wird von der Gemeinde Ruschberg blockiert. Über die Thematik wird aktuell verhandelt.

TOP 7. Friedhofsangelegenheiten

Das Dach der Hütte muss repariert werden. Das Material ist schon vor Ort. Des Weiteren sollte ein Stück Fußweg an den Urnengräbern repariert werden, die Termine hierzu sollten noch im November stattfinden.

Eine Grabmahlprüfung des Friedhofes wurde durchgeführt; es gab keine Beanstandungen.

Als Termine für die Reparatur des Fußweges an den Urnengräbern wurden der 05.11.2022 und 12.11.2022 um 9:00 Uhr festgelegt.

TOP 8. Spielplatz

Eine Generalinspektion vom Spielplatz wurde am 29.08.2022 von einem Sachkundigen durchgeführt. Hier ist Handlungsbedarf angesagt, siehe Bericht, insbesondere Anmerkung auf der letzten Seite des Berichts. Der Sachverständige hat folgende Aussage getätigt: „Wenn es Ortsgemeinde nicht möglich ist die beschriebenen Mängel auf Dauer zu beseitigen, wird sie um eine Schließung des Spielplatzes nicht drumherum kommen.

Durch die nun anstehende Winterzeit wird die Bearbeitung des Spielplatzes auf das Frühjahr 2023 verschoben.

TOP 9. Antrag des "Gesangverein Berglangenbach 1883 e.V."

Der Gesangverein Berglangenbach hat den schriftlichen Antrag gestellt, dass die Vereinsfahne samt Holzkasten im Bürgersaal an der Westwand aufgehängt werden soll. Bei einer mündlichen Anfrage im Frühjahr hat sich der Rat schon entschieden, dass das Exponat nicht in den Bürgersaal kommen soll. Die Möglichkeit die Fahne mit dem Schrank sorgsam in der Markthalle aufzuhängen, besteht nach wie vor, die Stirnseite auf der Bühne wäre hier optimal. Die Gemeinde bietet dies nach einer Abdichtung und Erneuerung der Holzschutzfarbe an.

Ein Beschluss zu diesem Tagesordnungspunkt wurde nicht gefasst.

TOP 10. Annahme von Spenden

Gemäß § 94 Abs. 3 GemO hat der Ortsgemeinderat noch über die Annahme folgender zweckgebundenen Geldzuwendung zu entscheiden: Geldzuwendung der Kreissparkasse Birkenfeld vom 23.09.2021 in Höhe von 500,00 € zur Förderung der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO).

Beschluss:

Gemäß § 94 Abs. 3 GemO nimmt die Ortsgemeinde Berglangenbach die vorgenannte Geldzuwendung an.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgende Tagesordnungspunkte beraten und beschlossen:

-

Belegprüfung im Rahmen der Jahresrechnung 2021

-

Grundstücksangelegenheiten

-

Beratung und Beschluss über Flächenphotovoltaik