Öffentlicher Teil
| TOP 2. | Vollzug des § 21 GemHVO - Zwischenbericht zum 30. Juni 2024 |
Gemäß § 21 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ist der Gemeinderat während des Haushaltsjahres über den Stand des Haushaltsvollzuges hinsichtlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten.
Die Ortsgemeinde Berglangenbach hat einen Doppelhaushalt für die Jahre 2023/2024.
Im Anhang werden die Haushaltsmittel gegenüber den bisherigen Anordnungen dargestellt.
Ebenso wird die Investitionstätigkeit, die jeweils auf Produktebene abgebildet wird, betrachtet.
Des Weiteren werden die noch verfügbaren Haushaltsmittel angezeigt.
Der Ortsgemeinderat Berglangenbach nimmt vom Zwischenbericht Kenntnis.
| TOP 3. | Forstangelegenheiten a) Brennholzpreis 2025 b) Abgabemenge |
a) Brennholzpreis 2025
Der Brennholzmarkt hat sich im Zuge der Normalisierung der Energieholzmärkte beruhigt.
Das Forstamt Birkenfeld schlägt folgende Preise für die Saison 2024 / 2025 vor:
| Laubhartholz (Buche, Hainbuche, Ahorn, Esche, Eiche, Birke) | 73,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm |
| Weichhölzer (Weide, Linde, Erle) | 50,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm |
| Nadelholz | 50,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm |
| Die Preise der Ortsgemeinde Berglangenbach sind aktuell wie folgt: | |
| Laubhartholz (Buche, Hainbuche, Ahorn, Esche, Eiche, Birke) | 68,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm |
| Weichhölzer (Weide, Linde, Erle) | 55,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm |
| Nadelholz | 53,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm |
Ein Raummeter (rm) ist 0,7 fm. Der Raummeter ist ein Maß für Holz, mit dem das Volumen von gestapeltem Holz inklusive Hohlräume gemessen wird. Im Gegensatz zum Erntefestmeter werden aber nicht einzelne Baumstämme, sondern das Volumen ganzer Holzstapel inklusive Hohlräume vermessen.
Der Festmeter (Fm) oder Erntefestmeter (Efm) ist ein Maß für das Holz, das nach der Holzernte tatsächlich verkauft werden kann.
(Quelle: www.waldhilfe.de/masseinheiten-fuer-holz)
Der Vorschlag der Verwaltung ist, dass die Preise für Weichhölzer und Nadelhölzer gesenkt werden und der Preis für Laubhartholz auf 70,00 € erhöht wird um wieder einen einheitlichen Preis in den Gemeinden der VG Baumholder zu haben.
Somit würden sich folgende Preise ergeben:
| Laubhartholz (Buche, Hainbuche, Ahorn, Esche, Eiche, Birke) | 70,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm |
| Weichhölzer (Weide, Linde, Erle) | 50,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm |
| Nadelholz | 50,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm |
Die Brennholzbestellung erfolgt wie im Vorjahr online.
Die Verbandsgemeinde hat seit dem 09.08.2024 den Link zur Brennholzbestellung auf der Homepage veröffentlicht. Ebenso sind die Informationen in der Westricher Rundschau am 14.08.2024 erstmalig veröffentlicht worden; es folgt ein 2-wöchiger Rhythmus. Ebenso wurde ein QR-Code erstellt, sodass die Interessenten direkt auf die Bestellhomepage weitergeleitet werden.
Beschluss:
Die Ortsgemeinde Berglangenbach stimmt für die vorgeschlagenen Brennholzpreise für 2025.
| Laubhartholz (Buche, Hainbuche, Ahorn, Esche, Eiche, Birke) | 70,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm |
| Weichhölzer (Weide, Linde, Erle) | 50,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm |
| Nadelholz | 50,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm |
b.) Abgabemenge
Die Ortsgemeinde Berglangenbach hat im letzten Jahr beschlossen die Abgabemenge auf 10 fm pro Haushalt zu begrenzen. Lt. Forstamt Birkenfeld sind jetzt wieder 20 fm pro Haushalt möglich.
Beschluss:
Die Ortsgemeinde Berglangenbach stimmt für eine Begrenzung der Abgabemenge auf 10 fm pro Haushalt.
| TOP 4. | Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED - Auftragsvergabe |
a) Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 01.03.2023 den Grundsatzbeschluss gefasst, die Straßenbeleuchtung innerhalb der Ortsgemeinde von konventionellen Leuchten auf LED-Leuchten umzustellen.
Grundlage dieser Entscheidung waren unter anderem die wirtschaftlichen Gesichtspunkte, sowie auch aus Umwelt- und Klimaschutzgründen auf moderne LED-Beleuchtung umzurüsten. Daraufhin wurde durch die OIE AG Idar-Oberstein, die Eigentümerin der Straßenbeleuchtung innerhalb der Verbandsgemeinde Baumholder ist, ein Angebot für die Ortsgemeinde Berglangenbach erstellt.
Die kalkulierten Gesamtkosten belaufen sich für die 52 auszutauschenden Leuchten auf 31.014,47 €. Dazu gewährt die OIE noch einen Preisnachlass von 10%.
Bei einer Modernisierung der Straßenbeleuchtung werden jährlich 15.369 kWh eingespart, was in etwa einer Einsparungssumme von ca. 5.379,- € jährlich entspricht.
Durch die Langlebigkeit der LEDs im Vergleich zu konventionellen Leuchten kommt es zu Einsparungen, das Wartungsintervall kann verlängert werden und im Servicevertrag der OIE wird jede LED-Leuchte ermäßigt abgerechnet.
Weiterhin wurde seitens der Verbandsgemeindeverwaltung ein Antrag auf Gewährung aus dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation, kurz KIPKI, gestellt, welcher mit Bescheid vom 07.08.2024 positiv ausgefallen ist. Für die Ortsgemeinde Berglangenbach bedeutet dies eine Fördersumme von 12.344,18 €. Die Maßnahme muss bis zum 30.06.2026 durchgeführt werden.
b) Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, eine Zhaga-Schnittstelle an 37 der neuen LED-Leuchten verbauen zu lassen, zu einem Preis von 40,52 € je Leuchte netto, was zusätzliche Kosten in Höhe von 1.499,25€ netto, 1.784,11 € brutto. bedeuten würden.
Diese Zhaga-Schnittstelle ist ein Kommunikationsmodul für die Leuchtenelektronik zur Steuerung und Überwachung per Funk bzw. Cloud.
Die Installation der neuen techn. LED-Leuchten hat einen Bestand von ca. 25 Jahren. Die Zhaga-Schnittstelle würde Stand heute nur vorgesehen, jedoch noch nicht genutzt werden. Sofern sich im Laufe der Zeit Wünsche oder sonstige Anforderungen hinsichtlich möglicher Schaltbarkeiten der einzelnen Leuchten und oder Bewegungsdimmung ergeben, ist das nur mit Hilfe einer solchen Zhaga-Schnittstelle möglich. Eine nachträgliche Nachrüstung ist nicht möglich, da die Sockel für die Schnittstelle direkt im Gehäuse verbaut sind. In dem Fall müsste der ganze Kopf erneut getauscht werden.
Beschluss:
| a) | Der Ortsgemeinderat beschließt die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED mit den Gesamtkosten in Höhe von 31.014,47 € abzgl. 10% Rabatt der OIE und abzgl. KIPKI verbleiben 15.568,43 € brutto. |
| b) | Zusätzlich soll an 37 Leuchten eine Zhaga-Schnittstelle zu einem Aufpreis von insgesamt 1.784,11 € brutto verbaut werden. |
| TOP 5. | Vergabe der Planungsleistungen für das Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept Ortgemeinde Berglangenbach |
Hochwasser und Starkregen können ungeahnte Ausmaße annehmen und sehr große Schäden verursachen. Nach aktuellem Stand der Klimaforschung werden mit fortschreitendem Klimawandel die Häufigkeit und Intensität dieser extremen Überflutungen auslösende Ereignisse weiter zunehmen. Während Hochwasser auf die Täler, Auen und Küstenregionen begrenzt ist, kann Starkregen überall in Deutschland auftreten.
Ereignisse wie Flusshochwasser oder Überflutungen aufgrund von Starkregen können nicht verhindert werden. Ihre Auswirkungen können allerdings vermindert und entsprechende resultierenden Schäden begrenzt werden. Das beste Mittel um das extreme Schadenspotential solcher Ereignisse zu reduzieren, ist eine zielorientierte Vorsorge.
Dies veranlasste die Ortsgemeinde Berglangenbach ein Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept erstellen zu lassen. Dies wurde in einem Paket mit den Ortsgemeinden Heimbach und Leitzweiler zusammengefasst. Im Zuge einer freihändigen Vergabe wurden sechs qualifizierte Ingenieurbüros aufgefordert, Angebote auf Stundenbasis abzugeben.
Lediglich ein Ingenieurbüro hat ein Angebot abgegeben.
Da das Ingenieurbüro Reihsner aus Wittlich über eine beachtliche Anzahl an erstellten Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepten verfügt, sollte dem Büro der Auftrag über 22.098,30€ Brutto (Anteil Berglangenbach) erteilt werden.
Da das Land die Erstellung des Konzeptes mit bis zu 90% fördert, bleibt ein Eigenanteil der Gemeinde mit rd. 2.200€.
Beschluss:
Dem Ingenieurbüro Reihsner aus Wittlich wird der Auftrag über die Erstellung eines Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzeptes über 22.098,30€ Brutto erteilt.
| TOP 6. | Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2025 (Hebesatzsatzung) |
In der Haushaltssatzung wird der Hebesatz der Grundsteuer für das jeweilige Haushaltsjahr festgesetzt. Der Hebesatz ist jedoch höchstens für den „Hauptveranlagungszeitraum der Steuermessbeträge“ festzusetzen.
Mit Ablauf des 31.12.2024 endet der aktuelle Hauptveranlagungszeitraum und zum 01.01.2025 beginnt ein neuer Hauptveranlagungszeitraum, weshalb die Fortgeltung der Grundlage für die Grundsteuererhebung über den 01.01.2025 hinaus- erstmal seit dem 01.01.1964- nicht gegeben ist.
Die auf der Grundlage des aktuellen Hauptveranlagungszeitraumes festgesetzten Hebesätze in der Haushaltssatzung enden demnach zum 31.12.2024. Das bedeutet, dass die Kommunen keine rechtmäßige Festsetzungsgrundlage für die Grundsteuerbescheide für den Veranlagungszeitraum ab dem 01.01.2025 haben.
Sofern die Haushaltssatzung nicht vor dem 01.01.2025 veröffentlicht werden kann, empfiehlt der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz eine gesonderte Hebesatzsatzung festzusetzen und zu veröffentlichen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Berglangenbach beschließt die Realsteuerhebesatzsatzung in der vorgetragenen Form.
| TOP 7. | Friedhofsangelegenheiten |
Die Ortsgemeinde Berglangenbach beabsichtigt die Urnengrabfelder um 15 Gräber zu erweitern.
Hierzu wurde der FB3 um die Einholung von Angeboten gebeten.
Die Submission zur beschränkten Ausschreibung findet am 28.10.2024 statt.
Es ist davon auszugehen, dass die Kosten für die Herstellung der Urnengräber nicht über 15.000,00 € liegen werden.
Der Haushalt 2024 weist für die Anlegung neuer Urnengrabfelder keine Investitionsmittel aus.
Durch die zeitliche Dringlichkeit und den bis zum 31.12.2024 nicht realisierbaren zweiten Nachtragshaushalt, kann die Ortsgemeinde Berglangenbach, unter dem Aspekt des positiven Kassenbestandes den Auftrag als außerplanmäßige Investitionsauszahlung erteilen.
Beschluss:
Es wurde kein Beschluss gefasst.
| TOP 8. | Sachstand Regenwasserüberlauf Spielplatz |
Die Arbeiten verlaufen nach Plan und der Termin für die Eröffnung des Spielplatzes ist auf den 1. Juni 2025 terminiert. Ein entsprechender Ausschuss für die Spielplatzgestaltung bestehend aus fünf Ratsmitgliedern und fünf weiteren Bürger*innen soll gegründet werden.
Ein Aufruf für die Bürger*innen soll in der Westricher Rundschau erfolgen.
| TOP 9. | Sachstand Planung Neubaugebiet |
Ein siedlungswasserwirtschaftlicher Planungsbeitrag zum Bebauungsplan „Am Mamberg II“ wurde erstellt.
Das weitere Vorgehen wird in der nächsten Ratssitzung beraten.
Im nichtöffentlichen Teil wurde über die Nutzungsarbeiten und Umbauarbeiten Markthalle / Bürgersaal beraten.