| TOP 1. | Lieferung und Einbau von Fenstern und Türen, Einliegerwohnung ehem. Grundschule Ruschberg |
An der Einliegerwohnung der ehem. Grundschule Ruschberg sollen die beiden Eingangstüren und die Fenster erneuert werden. Hierzu wurden im Zuge einer Freihändigen Vergabe 3 Angebote angefordert. Nach sachlicher und rechnerischer Prüfung ergibt sich folgendes Ergebnis:
1. Schreinerei Wildanger, Baumholder
Von Seiten der Verwaltung bestehen keine Bedenken den Auftrag an die Fa. Wildanger aus Baumholder zu vergeben.
Beschluss:
Der Auftrag zur Lieferung und Einbau von Fenstern und Türen an der Einliegerwohnung der ehem. Grundschule Ruschberg wird der Firma Wildanger aus Baumholder erteilt.
| TOP 2. | Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2025 (Hebesatzsatzung) |
In der Haushaltssatzung wird der Hebesatz der Grundsteuer für das jeweilige Haushaltsjahr festgesetzt. Der Hebesatz ist jedoch höchstens für den „Hauptveranlagungszeitraum der Steuermessbeträge“ festzusetzen.
Mit Ablauf des 31.12.2024 endet der aktuelle Hauptveranlagungszeitraum und zum 01.01.2025 beginnt ein neuer Hauptveranlagungszeitraum, weshalb die Fortgeltung der Grundlage für die Grundsteuererhebung über den 01.01.2025 hinaus- erstmal seit dem 01.01.1964- nicht gegeben ist.
Die auf der Grundlage des aktuellen Hauptveranlagungszeitraumes festgesetzten Hebesätze in der Haushaltssatzung enden demnach zum 31.12.2024. Das bedeutet, dass die Kommunen keine rechtmäßige Festsetzungsgrundlage für die Grundsteuerbescheide für den Veranlagungszeitraum ab dem 01.01.2025 haben.
Sofern die Haushaltssatzung nicht vor dem 01.01.2025 veröffentlicht werden kann, empfiehlt der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz eine gesonderte Hebesatzsatzung festzusetzen und zu veröffentlichen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Ruschberg beschließt die Realsteuerhebesatzsatzung in der vorgetragenen Form.