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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 46/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Satzung der Ortsgemeinde Fohren-Linden über die Festsetzung der Hebesätze für Realsteuern (Hebesatzsatzung) vom 29. Oktober 2025

Hinweis auf Offenlegung

Es wird darauf hingewiesen, dass die oben genannte Satzung der Ortsgemeinde Fohren-Linden vom 29. Oktober 2025 in der Zeit vom

13. November 2025 bis einschließlich 24. November 2025

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1 55774 Baumholder, Zimmer 206, während den allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht offenliegt.

Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

Die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzungen verletzt worden sind, oder

2.

Vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Fohren-Linden, den 12. November 2025
gez. Michael Reis, Ortsbürgermeister