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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 47/2022
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens, zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Westlicher Stadteingang / Kennedyallee“ der Stadt Baumholder

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Stadtrat Baumholder in öffentlicher Sitzung am 18.07.2022 den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur 1.Änderung des Bebauungsplanes „Westlicher Stadteingang/Kennedyalle“ in der Stadt Baumholder im beschleunigten Verfahren gefasst hat.

Mit der Änderung des Bebauungsplanes verfolgt die Stadt Baumholder folgende Ziele:

Der Bebauungsplan „Westlicher Stadteingang / Kennedyallee“ erlangte in seiner jetzigen Fassung mit Bekanntmachung vom 13.11.1995 Rechtskraft.

Unter Ziffer 2.1 „Zulässige Dachgestaltung“ im textlichen Teil des Bebauungsplanes ist unter Punkt „Dachaufbauten/- einbauten Folgendes festgelegt:

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Einzelgauben als Dreiecks- und Spitzgiebelgauben; bei Tonziegeldächern sind auch kleinteilige Schleppgauben und Fledermausgauben zulässig – max. Breite 1 m.

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Bei Zwerch-Giebelhäusern sind größere Breiten und Höhen entsprechend zulässig.

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Dachflächenfenster, Solaraufbauten und Elemente zur transparenten Wärmedämmung sind nur bei hochformatiger Ausführung und bei max. Elementbreite von 1 m zulässig.

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Das Gesamtmaß der Breite bzw. der schrägen Höhe aller o. g. Dachaufbauten/- einbauten darf nicht mehr als 50 % der Trauflänge bzw. der schrägen Dachhöhe betragen; die Schornsteinhöhe beträgt max. 1,50 m über Dachhaut, am obersten Durchstoßpunkt gemessen.

Diese damaligen Regelungen erscheinen heute auch im Sinne einer zeitgemäßen individuellen Bebauung nicht mehr sinnvoll. Des Weiteren entsprechen sie nicht den vorhandenen Gegebenheiten (insbesondere vorhandene Schleppgauben betreffend) und taten dies in Teilen bereits bei Aufstellung des Bebauungsplanes nicht. Dieser Punkt „Dachaufbauten/-einbauten“ soll deshalb vollständig gestrichen werden. Die Zulässigkeit von Dachaufbauten/-einbauten richtet sich zukünftig nach der Landesbauordnung.

Die übrigen Bestimmungen des Bebauungsplanes bleiben von dieser Änderung unberührt. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB geändert.

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes erfüllt die Vorgaben, um gem. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB und § 13 a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Öffentliche Auslegung gemäß § 13 und 3 Abs. 2 BauGB

Die Bebauungsplanunterlagen liegen in der Zeit von Donnerstag, den 24.11.2022 bis einschließlich Freitag, den 23.12.2022, während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774 Baumholder, Bürgerbüro, Zimmer 101, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das Internetportal der Verbandsgemeinde Baumholder, unter www.vgv-baumholder.de und über das Geoportal Rheinland-Pfalz, www.geoportal.rlp.de, elektronisch abrufbar.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: verwaltung@vgv-baumholder.de vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt.

Die Eingaben werden von der Stadt Baumholder geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird mitgeteilt.

Baumholder, den 16.11.2022
Günther Jung
Stadtbürgermeister