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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 47/2022
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens, zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Im Pöß“ der Ortsgemeinde Rohrbach.

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Rohrbach in öffentlicher Sitzung am 15.11.2022 den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „“Wohngebiet Im Pöß“ in der Ortsgemeinde Rohrbach gefasst hat.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgt die Ortsgemeinde Rohrbach folgende Ziele:

In Rohrbach besteht im nordöstlichen Siedlungsbereich, zwischen der Hauptstraße und der Straße „Zum langen Strang“, eine größtenteils noch unbebaute Potenzialfläche.

Der Standort ist für die Wohnnutzung sehr gut geeignet, da auch die Umgebung durch überwiegend Wohnnutzung geprägt ist. Entsprechend der Nutzung der Umgebung ist eine Bebauung mit freistehenden Einzelhäusern geplant.

Ziel ist die Entwicklung eines bedarfsorientierten Wohngebietes für familienfreundliches Wohnen.

Das Plangebiet befindet sich heute teilweise im Außenbereich gem. § 35 BauGB, anschließend an die bebaute Ortslage von Rohrbach. Das Vorhaben ist demnach nicht realisierungsfähig. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Planung bedarf es daher der Aufstellung des Bebauungsplanes.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 1,9 ha.

Nach § 13 b BauGB gilt bis zum 31. Dezember 2022 der § 13 a BauGB entsprechend für Bebauungspläne mit einer Grundfläche im Sinne des § 13 a Absatz 1 Satz 2 von weniger als 10.000 Quadratmetern, durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebauten Ortsteile anschließen

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a i. V. m. § 13 b BauGB und § 13 BauGB aufgestellt.

Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Baumholder stellt für das Plangebiet eine geplante Wohnbaufläche dar. Das Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB ist somit erfüllt.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13 a BauGB i. V. m. § 13 b BauGB und § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt zu werden. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB und gemäß § 13 Abs. 2 BauGB und § 13 a Abs. BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Rohrbach, den 16.11.2022
Bernhard Sauer
Ortsbürgermeister