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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 47/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Abrundungssatzung Taubenweg Hahnweiler

Gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) wird die 1. Änderung der Abrundungssatzung „Taubenweg“ der Ortsgemeinde Hahnweiler öffentlich bekannt gemacht.

Unbeachtlich sind

1.

eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1, Nr. 1 und 2 BauGB, bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und

2.

Mängel der Abwägung, wenn sie nicht in Fällen der Nummer 1 innerhalb eines Jahres, in Fällen der Nummer 2, innerhalb von sieben Jahren seit Bekanntmachung der Satzung, schriftlich gegenüber der Ortsgemeinde Hahnweiler bzw. der Verbandsgemeinde Baumholder geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Eine Verletzung von Bestimmungen über Ausschließungsgründen nach § 22 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO vom 14.12.1993, GVBL. S. 419, in der jetzt gültigen Fassung) und die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO) ist ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Genehmigung des Bebauungsplanes schriftlich unter der Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Ortsgemeinde Hahnweiler bzw. der Verbandsgemeinde Baumholder geltend gemacht worden ist. Es wird auf die Vorschrift des § 44 BauGB hingewiesen, wonach Entschädigung für eingetretene Vermögensnachteile nach den §§ 39 – 42 BauGB verlangt werden kann. Die Fälligkeit des Anspruches kann durch schriftliche Beantragung der Leistung bei der Ortsgemeinde Hahnweiler bzw. einem sonstigen Entschädigungspflichtigen herbeigeführt werden. Der Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Die Abrundungssatzung liegt ab sofort zu jedermanns Einsicht bei der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder während der allgemeinen Dienststunden aus. Die Abrundungssatzung wird mit dieser Bekanntmachung rechtswirksam.

Hahnweiler, den 16.11.2023
Ortsgemeinde Hahnweiler
gez.
Heiko Bier
Ortsbürgermeister