Der Stadtrat der Stadt Baumholder hat in seiner Sitzung vom 23.09.2024 § 1 der Hauptsatzung geändert, wonach öffentliche Bekanntmachungen, soweit zulässig, zukünftig ausschließlich elektronisch erfolgen.
Gleichzeitig hat der Stadtrat entschieden, dass im Übrigen, sofern eine ausschließlich elektronische Bekanntmachung nicht zulässig ist, die öffentlichen Bekanntmachungen in der Westricher Rundschau erfolgen sollen.