Öffentlicher Teil
TOP 6. | Steuerhebesatzsatzung in der Ortsgemeinde Fohren-Linden |
Nach derzeitiger Kenntnis ist es voraussichtlich nicht mehr möglich, in diesem Jahr den neuen Haushaltsplan im Ortsgemeinderat zu beraten bzw. beschließen zu lassen.
Die Verwaltung schlägt vor, die Steuerhebesätze künftig in einer separaten Hebesatzsatzung festzulegen, um von den strikten zeitlichen Vorgaben, die vor dem Erlass einer Haushaltssatzung bzw. Nachtragshaushaltssatzung vorgeschrieben sind, unabhängiger zu werden.
Die Verwaltung schlägt der Ortsgemeinde Fohren-Linden weiterhin vor, ab dem kommenden Haushaltsjahr 2026 folgende Hebesätze bei den Realsteuern, und zwar entsprechend den im Landesfinanzausgleichsgesetz Rheinland-Pfalz geregelten Nivellierungssätzen, festzusetzen und zwar bei
der Grundsteuer A = 345 v.H., (bisher 100 v.H.) - Nivellierungssatz 345 v.H.
der Grundsteuer B = 465 v.H. bisher 100 v.H.) - Nivellierungssatz 465 v.H.
der Gewerbesteuer 380 v.H. (bisher 300 v.H.) - Nivellierungssatz 345 v.H., zzgl. Gewerbesteuerumlage = 35 v.H..
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Fohren-Linden beschließt die Hebesatzsatzung, wie sie in Form und Fassung als Anlage zu dieser Niederschrift ersichtlich ist.
TOP 7. | Forstangelegenheiten- Brennholzpreis 2026 |
- Brennholzpreis 2025/2026
Das Forstamt Birkenfeld hat mit Schreiben vom 19.08.2025 folgende Preise für die Saison 2025 / 2026 vorgeschlagen:
| Laubhartholz (Buche, Hainbuche, Ahorn, Esche, Eiche, Birke) | 70,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm |
| Weichhölzer (Weide, Linde, Erle) | 50,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm |
| Nadelholz | 50,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm |
Die Brennholzbestellung erfolgt wie im Vorjahr online.
Der Vorschlag der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder ergeht an alle verbandsangehörigen Gemeinden der Verbandsgemeinde Baumholder.
Ein einheitlicher Brennholzpreis in der Verbandsgemeinde Baumholder wäre aus folgenden Gründen von Vorteil:
1.) Zusammenarbeit der Gemeinden im Forstzweckverband (Personalstellung, Verteilung der Sachkosten etc.)
2.) Verbandsangehörige Gemeinden der VG Baumholder werden nicht gegenseitig „ausgespielt“
3.) Geringerer Bürokratie-/Verwaltungsaufwand für den Revierleiter, das Forstamt Birkenfeld und die Verbandsgemeinde Baumholder
Beschluss:
Die Ortsgemeinde Fohren-Linden stimmt den vorgeschlagenen Brennholzpreise für das Jahr 2026 zu.
| Laubhartholz (Buche, Hainbuche, Ahorn, Esche, Eiche, Birke) | 70,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm |
| Weichhölzer (Weide, Linde, Erle) | 50,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm |
| Nadelholz | 50,00 € (inkl. 5,5 % USt) je fm |
TOP 8. | Bekanntgabe einer Eilentscheidung |
Ortsbürgermeister Reis informierte seine Ratsmitglieder über eine Eilentscheidung zum Stromliefervertrag Straßenbeleuchtung für die „Lieferstellen“ der OIE AG Idar-Oberstein, vom 01.10.2025.
TOP 9. | Spielplatzneugestaltung Abschnitt 2, Vergabe Lieferung und Montage Seilbahn |
Der Spielplatz in der Dell der Ortsgemeinde Fohren-Linden soll in einem 2. Abschnitt erweitert werden. Bei der Ausschreibung für den 1. Abschnitt wurde darauf Wert gelegt, dass die Spielgeräte aus Recyclingkunststoff mit dem Gütesiegel „Blauer Engel“ gefertigt sind. Hier erhielt die Fa. Westfalia Spielgeräte GmbH aus Hövelhof den Zuschlag. Für den 2. Abschnitt soll eine Seilbahn angeschafft werden. Um die gleichen Vorgaben wie im ersten Abschnitt zu haben wurde von der Fa. Westfalia Spielgeräte GmbH aus 33161 Hövelhof ein Angebot für eine Seilbahn mit einer Länge von 25m inkl. Montage angefordert. Laut Schreiben vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau vom 31.12.2024 dürfen Direktaufträge bis zu einem Auftragswert von 10.000,00€ -ohne Umsatzsteuer- ohne ein Vergabeverfahren vergeben werden.
Beschluss:
Der Auftrag zur Lieferung und Montage der Seilbahn für den 2. Abschnitt Spielplatz Fohren-Linden ist der Firma Westfalia Spielgeräte GmbH aus 33161 Hövelhof zu erteilen.
TOP 10. | Forderungspapier zur Stärkung bzw. Revitalisierung der kommunalen Selbstverwaltung für eine lebenswerte Heimat |
Die Lage der Kommunen in Rheinland-Pfalz – insbesondere der verbandsangehörigen Gemeinden – verschlechtert sich zusehends; fehlende finanzielle Mittel und damit Spielräume für Interessen und Bedürfnisse der örtlichen Gemeinschaft, überlastetes Ehrenamt, mangelnde Unterstützung und eine überbordende Bürokratie sind nur einige wenige Aspekte, die ernsthaft angegangen werden müssen.
Die Politik auf Bundes- und Landesebene „muss sich endlich ehrlich machen“, soll die kommunale Selbstverwaltung i. S. d. Art. 28 Abs. 2 GG und Art. 49 Abs. 1 bis 3 LV-RP nicht kollabieren.
Nach dem Motto: „Gemeinsam sind wir stärker – jetzt handeln“ haben sich zahlreiche Gemeinde- und Stadträte überparteilich und sachlich mit nachstehenden – ausgewählten – Forderungen an die Bundes- und Landesebene eingehend beschäftigt und tragen diese nach Beschlussfassung an Herrn Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer mit der dringenden Bitte um Einleitung spürbarer und ernsthafter Schritte – auch im Bundesrat – heran.
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Fohren-Linden befasst sich mit dem vorliegenden Forderungspapier zur Stärkung bzw. Revitalisierung der kommunalen Selbstverwaltung für eine lebenswerte Heimat. Dieses beinhaltet zusammengefasst:
Abstract – Forderungspapier „Jetzt reden WIR – Ortsgemeinden stehen auf!“
Die Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz sehen ihre kommunale Selbstverwaltung insbesondere durch eine unzureichende Finanzausstattung, überbordende Bürokratie, eingeschränkte Planungshoheit und überlastetes Ehrenamt akut gefährdet. Das Forderungspapier richtet sich an Landes- und Bundespolitik mit dem Ziel, die Handlungsfähigkeit vor Ort nachhaltig zu sichern.
| Zentrale Forderungen sind: | |
| Ø | Finanzielle Eigenständigkeit: |
| Reformansätze des bundesstaatlichen Finanzausgleichs zur Finanzierung von Sozial- und Jugendhilfelasten; Einführung eines bundesstaatlichen Konnexitätsprinzips bzw. Schärfung des Konnexitätsprinzips nach Art. 49 Abs. 5 LV-RP; Stärkung und Verstetigung der Finanzausgleichs- bzw. Gesamtschlüsselmasse und Abbau zweckgebundener Zuweisungen zugunsten allgemeiner Zuweisungen. | |
| Ø | Planungs- und Handlungshoheit: |
| Einschränkung übergeordneter Eingriffe; Sicherung von Abstandsflächen bei Energieanlagen; Erhalt wiederkehrender Straßenausbaubeiträge und bedarfsgerechte Finanzierung von Infrastruktur. | |
| Ø | Entbürokratisierung und Stärkung des Ehrenamtes: |
| Vereinfachung von Vergabe- und Verwaltungsverfahren; Digitalisierung; flächendeckende Aufgabekritik und Reduzierung von Standards auf ein unabdingbares Maß sowie Unterstützung des Ehrenamtes durch das Land ggü. Arbeitgebern. | |
| Die Gemeinden fordern spürbare gesetzliche und finanzielle Maßnahmen, um ihre Rolle als Fundament von Demokratie und Heimat im ländlichen Raum zu erhalten und zu stärken. | |
Beschluss:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Fohren-Linden schließt sich der Initiative „Jetzt reden WIR – Ortsgemeinden stehen auf!“ an und beschließt das vorliegende „Forderungspapier zur Stärkung bzw. Revitalisierung der kommunalen Selbstverwaltung für eine lebenswerte Heimat“.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschlussauszug digital bis spätestens Ende Oktober den Initiatoren der Initiative an ortsgemeinden-stehen-auf@web.de vorzulegen.
Das Forderungspapier soll Mitte November 2025 am Rande des Plenums an Herrn Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer mit Vertretern der angeschlossenen Gemeinden übergeben werden.
TOP 11. | Widmung von Gemeindestraßen der Ortsgemeinde Fohren-Linden nach § 36 Landesstraßengesetz (LStrG) |
Seit jüngster Zeit fordert die Rechtsprechung weiterhin detailliert einen Nachweis darüber, ob die Verkehrsanlage tatsächlich dem öffentlichen Verkehr gewidmet wurde.
Entgegen der bisherigen Rechtsauslegung spielt dabei der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Landesstraßengesetzes RLP (01.04.1963) keine Rolle, da bereits nach französischem Wegerecht vergleichbare Widmungsvorschriften bestanden. Insbesondere bei älteren Ortsstraße führt dies dazu, dass entsprechend Nachweise nicht mehr erbracht werden müssen.
Weiterhin stellt die Rechtsprechung in formaler Hinsicht hohe Anforderungen an eine rechtmäßige Widmung.
Ohne jede einzelne, in den letzten Jahrzehnten erfolgte Widmung im Einzelnen zu überprüfen, können nach heutiger Sicht Verstöße gegen Formvorschriften nicht ausgeschlossen werden.
Aus Gründen der Rechtssicherheit sind daher die straßenrechtlichen Widmungen für die Straßen „Am Denkmal“, „Hauptstraße“, „In der Dell“, „In der Mauerwies“, „Lindenstraße“, „Mühlweg“, „Schankgarten“, „Schulweg“, „Zur Serr“ nachzuholen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Fohren-Linden beschließt die Straßen:
| Straße | Flur | Parzelle |
| Am Denkmal | 8 | 201/1 |
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| 9 | 114/2 |
| Grimmenhügel | 4 | 253/1 |
|
| 5 | Teilflächen v. 21/3 u. 86/1 |
| Hauptstraße | 4 | 193/7 |
| In der Dell | 4 | 287/4, |
| In der Mauerwies | 4 | 37 |
| Lindenstraße | 4 | 19 |
|
| 8 | 200/2 Teilf. 0,145485 ha |
| Mühlweg | 4 | 260 |
| Schankgarten | 4 | 298 |
| Schulweg | 4 | 81/5, 328, 335 Teilfl. 0,046729 ha |
| Zur Serr | 4 | 190, 181/9, 299 |
gemäß § 36 LStrG. dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Es handelt sich um die Gemeindestraßen, deren Straßenbaulastträger die Ortsgemeinde Fohren-Linden ist.
Die Verkehrsanlagen sind in dem beigefügten Lageplan gelb gekennzeichnet.
Der Lageplan ist Bestandteil des Widmungsbeschlusses und wird gemäß § 1 DVO zu § 27 GemO durch Auslegung öffentlich bekannt gemacht.
Im nichtöffentlichen Teil wurden die Punkte Grundstücksangelegenheiten, Bauangelegenheiten sowie Abgabeangelegenheiten beraten und beschlossen.