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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 48/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Pressemitteilung zur Sitzung des Gemeinderates Frauenberg am 28.10.2024

Öffentlicher Teil

TOP 1. Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED

a) Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.03.2023 den Grundsatzbeschluss gefasst, die Straßenbeleuchtung innerhalb der Ortsgemeinde von konventionellen Leuchten auf LED-Leuchten umzustellen.

Grundlage dieser Entscheidung waren unter anderem die wirtschaftlichen Gesichtspunkte, sowie auch aus Umwelt- und Klimaschutzgründen auf moderne LED-Beleuchtung umzurüsten. Daraufhin wurde durch die OIE AG Idar-Oberstein, die Eigentümerin der Straßenbeleuchtung innerhalb der Verbandsgemeinde Baumholder ist, ein Angebot für die Ortsgemeinde Frauenberg erstellt.

Die kalkulierten Gesamtkosten belaufen sich für die 52 auszutauschenden Leuchten auf 27.998,32 €. Dazu gewährt die OIE noch einen Preisnachlass von 10%. Bei einer Modernisierung der Straßenbeleuchtung werden jährlich 6.919 kWh eingespart, was in etwa einer Einsparungssumme von ca. 2.422,- € jährlich entspricht.

Durch die Langlebigkeit der LEDs im Vergleich zu konventionellen Leuchten kommt es zu Einsparungen, das Wartungsintervall kann verlängert werden und im Servicevertrag der OIE wird jede LED-Leuchte ermäßigt abgerechnet.

Weiterhin wurde seitens der Verbandsgemeindeverwaltung ein Antrag auf Gewährung aus dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation, kurz KIPKI, gestellt, welcher mit Bescheid vom 07.08.2024 positiv ausgefallen ist.

Für die Ortsgemeinde Frauenberg bedeutet dies eine Fördersumme von 11.143,71 €. Die Maßnahme muss bis zum 30.06.2026 durchgeführt werden.

b) Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, eine Zhaga-Schnittstelle an 52 der neuen LED-Leuchten verbauen zu lassen, zu einem Preis von 40,52 € je Leuchte netto, was zusätzliche Kosten in Höhe von 2.107,05 € netto, 2.507,39 € brutto. bedeuten würden.

Diese Zhaga-Schnittstelle ist ein Kommunikationsmodul für die Leuchtenelektronik zur Steuerung und Überwachung per Funk bzw. Cloud. Die Installation der neuen techn. LED-Leuchten hat einen Bestand von ca. 25 Jahren. Die Zhaga-Schnittstelle würde Stand heute nur vorgesehen, jedoch noch nicht genutzt werden. Sofern sich im Laufe der Zeit Wünsche oder sonstige Anforderungen hinsichtlich möglicher Schaltbarkeiten der einzelnen Leuchten und oder Bewegungsdimmung ergeben, ist das nur mit Hilfe einer solchen Zhaga-Schnittstelle möglich. Eine nachträgliche Nachrüstung ist nicht möglich, da die Sockel für die Schnittstelle direkt im Gehäuse verbaut sind. In dem Fall müsste der ganze Kopf erneut getauscht werden.

Beschluss:

a) Der Ortsgemeinderat beschließt die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED mit den Gesamtkosten in Höhe von 27.998,32 € abzgl. 10% Rabatt der OIE und abzgl. KIPKI verbleiben 14.054,78 € brutto.

b) Zusätzlich soll an 52 Leuchten eine Zhaga-Schnittstelle zu einem Aufpreis von insgesamt 1.784,11 € brutto verbaut werden.

TOP 2. Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2025 (Hebesatzsatzung)

In der Haushaltssatzung wird der Hebesatz der Grundsteuer für das jeweilige Haushaltsjahr festgesetzt. Der Hebesatz ist jedoch höchstens für den „Hauptveranlagungszeitraum der Steuermessbeträge“ festzusetzen.

Mit Ablauf des 31.12.2024 endet der aktuelle Hauptveranlagungszeitraum und zum 01.01.2025 beginnt ein neuer Hauptveranlagungszeitraum, weshalb die Fortgeltung der Grundlage für die Grundsteuererhebung über den 01.01.2025 hinaus- erstmal seit dem 01.01.1964- nicht gegeben ist.

Die auf der Grundlage des aktuellen Hauptveranlagungszeitraumes festgesetzten Hebesätze in der Haushaltssatzung enden demnach zum 31.12.2024. Das bedeutet, dass die Kommunen keine rechtmäßige Festsetzungsgrundlage für die Grundsteuerbescheide für den Veranlagungszeitraum ab dem 01.01.2025 haben.

Sofern die Haushaltssatzung nicht vor dem 01.01.2025 veröffentlicht werden kann, empfiehlt der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz eine gesonderte Hebesatzsatzung festzusetzen und zu veröffentlichen.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Frauenberg beschließt die Realsteuerhebesatzsatzung in der vorgetragenen Form.