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Westricher Rundschau VG Baumholder
Ausgabe 48/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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2. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Baumholder für das Jahr 2024

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für

zinslose Kredite

von bisher... Euro auf... Euro

verzinste Kredite

von bisher 633.000 Euro auf 1.303.000 Euro

zusammen

von bisher 633.000 Euro auf 1.303.000 Euro.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt von bisher 1.798.500 Euro auf 1.298.500 Euro.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich von bisher 1.798.500 Euro auf 1.298.500 Euro.

§ 16 Zweckbindung und Deckungsfähigkeit

3. Deckungsfähigkeit § 16 Abs. 3 GemHVO

Die Auszahlungen für Investitionen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

Die Auszahlungen für Verpflichtungsermächtigungen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, den 10.10.2024
Gez.
...........................................................................
(Bernd Alsfasser)
Bürgermeister

Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Donnerstag, dem 28.11.2024 bis Freitag, dem 06.12.2024 während der allgemeinen Dienststunden

im Rathaus, Zimmer 205 öffentlich aus.

Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder, den 19.11.2024
Gez.
...........................................................................
(Bernd Alsfasser)
Bürgermeister

Nach § 24 Abs 6 der Gemeindeordnung gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzungen verletzt worden sind, oder
  2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.